Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2010- Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— Honorarzone IV,
— Leistungsphase 3 selbst erbracht,
— Leistungsphase 5 selbst erbracht,
— Leistungsphase 6 selbst erbracht,
— Leistungsphase 8 selbst erbracht,
— Gesamtbaukosten in Brutto.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
1. Wege- und Platzflächenbau:
— Betonsonderfertigteile,
— Natursteinbeläge,
— Beläge in gebundener Bauweise,
2. Einbindung schützenswerter Baumbestand in die Planung:
— Einbindung geschützter Baumstandorte in Belagsflächen,
3. Bau unter laufendem Betrieb der Gesamtanlage:
— Bau unter laufendem Betrieb,
4. Unterbaute Flächen:
— Belagsflächen mit Unterbauung,
5. Mehrere Bauabschnitte,
6. Planung eines denkmalgeschützten Stadtplates mit differenzierten Nutzungsangeboten:
— Planung eines denkmalgeschützten Stadtplatzes mit differenzierten Nutzungsangeboten,
7. Innerstädtische Lage der Platzfläche (Nutzungsschnittstellen zu bebauten Nachbargrundstücken):
— Anzahl der eingebundenen Nachbargrundstücke mit Nutzungsschnittstellen,
8. Einbindung Verkehrsanlagenplanung MIV, ÖPNV, Fuß- und Radverkehr in das Freiraumprojekt:
— Einbindung Verkehrsanlagenplanung in das Freiraumprojekt (Einbindung von MIV und ÖPNV und Rad- und Fußverkehrsanlagen),
9. Workshop mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) im Planungsprozess:
— Bürgerbeteiligung durchgeführt,
10. Brunnentechnik:
— Brunnentechnik in Planung integriert.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 3, 5, 6, 8 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers aus den letzten drei Jahren (Wichtung 5 %).