Das Projekt umfasst den Umbau und die Erweiterung des Anne Frank Gymnasiums in Erding mit Neubau einer 3-fach-Turnhalle. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung für die Freianlagen. Bei der 3-Fach-Turnhalle ist die Leistungsphase 4 abgeschlossen. Im Übrigen befindet sich das Projekt in der Vorplanung. Beauftragt werden für die an die Turnhalle nördlich (Überdeckung Umkleiden ca. 500 m) und südlich (Überdeckung Geräteräume ca. 500 m) angrenzenden Freiflächen die Leistungsphasen 5-9 nach § 39 Abs. 3 HOAI und für die sonstigen Freianlagen (Pausenhof Bestand, Tiefhof mit Stufenanlagen, Pausenhof Erweiterung, Zufahrt Nord, Anpassung/Erweiterung Baustelleneinrichtung, Rückbau Treppenanlage, neue Beläge auf Sportflächen, neue Bewässerung Rasenfläche) die Leistungsphasen 2-9 nach § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Kurze Beschreibung:
Das Projekt umfasst den Umbau und die Erweiterung des Anne Frank Gymnasiums in Erding mit Neubau einer 3-fach-Turnhalle. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung für die Freianlagen. Bei der 3-Fach-Turnhalle ist die Leistungsphase 4 abgeschlossen. Im Übrigen befindet sich das Projekt in der Vorplanung. Beauftragt werden für die an die Turnhalle nördlich (Überdeckung Umkleiden ca. 500 m
Das Projekt umfasst den Umbau und die Erweiterung des Anne Frank Gymnasiums in Erding mit Neubau einer 3-fach-Turnhalle. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung für die Freianlagen. Bei der 3-Fach-Turnhalle ist die Leistungsphase 4 abgeschlossen. Im Übrigen befindet sich das Projekt in der Vorplanung. Beauftragt werden für die an die Turnhalle nördlich (Überdeckung Umkleiden ca. 500 m
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-01 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 234-577899
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Da die Leistungen der Leistungsphase 5 für den Bereich Turnhalle für die Fortsetzung der Ausführungsplanung durch den Objektplaner Gebäude dringend benötigt werden, erfolgt die Vergabe in Ausnahme von der Regel (§ 74 VgV) im Offenen Verfahren.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1308f2-eu einzureichen.
Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Über Antworten auf Bieter-fragen und Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierte Bieter informiert. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies um-fasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Da die Leistungen der Leistungsphase 5 für den Bereich Turnhalle für die Fortsetzung der Ausführungsplanung durch den Objektplaner Gebäude dringend benötigt werden, erfolgt die Vergabe in Ausnahme von der Regel (§ 74 VgV) im Offenen Verfahren.
Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Über Antworten auf Bieter-fragen und Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierte Bieter informiert. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies um-fasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s.o. II.1.4.
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Fall des Abrufs der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen. Ansonsten nach Bedarf bis zum Abschluss der auftragsgegenständlichen Leistungen.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufen- und ggfs. abschnittsweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden zunächst für die Freianlagen im Bereich Turnhalle die Leistungsphase 5 und für die übrigen Freianlegen die Leistungsphase 2- 4 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer leistungsphasen besteht nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Es erfolgt eine stufen- und ggfs. abschnittsweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden zunächst für die Freianlagen im Bereich Turnhalle die Leistungsphase 5 und für die übrigen Freianlegen die Leistungsphase 2- 4 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer leistungsphasen besteht nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in Deutschland: Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als September 2020 (soweit einschlägig).
Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz im Ausland: Eine für den Staat der Niederlassung in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Erlaubnis der Berufsausübung (soweit einschlägig).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
B) Umsatz in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Freianlagen)
Mindeststandards:
Zu A) Nachweis einer entsprechenden Versicherung oder Bestätigung der Versicherbarkeit im Auftragsfall,
Zu B) Mindestumsatz im Durchschnitt pro Jahr 250 000 EUR (netto).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Angabe von 2 geeigneten Referenzprojekten, die in der Zeit zwischen 2012 und 2020 baufertig gestellt wurden. Zu den Referenzprojekten sind über das bereitgestellte Formblatt folgende Angaben zu machen: Name und Ort des Referenzprojektes, kurze Projektbeschreibung, Art der Baumaßnahme (Neubau/Anbau/Umbau/Sanierung), Leistungsumfang (Leistungsphasen), Leistungsbeginn (Monat/Jahr), Baufertigstellung (Monat/Jahr); Honorarzone (i.S.v. § 5 Abs. 1 HOAI), Baukosten (KG 500 netto in Euro), Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr.
A) Angabe von 2 geeigneten Referenzprojekten, die in der Zeit zwischen 2012 und 2020 baufertig gestellt wurden. Zu den Referenzprojekten sind über das bereitgestellte Formblatt folgende Angaben zu machen: Name und Ort des Referenzprojektes, kurze Projektbeschreibung, Art der Baumaßnahme (Neubau/Anbau/Umbau/Sanierung), Leistungsumfang (Leistungsphasen), Leistungsbeginn (Monat/Jahr), Baufertigstellung (Monat/Jahr); Honorarzone (i.S.v. § 5 Abs. 1 HOAI), Baukosten (KG 500 netto in Euro), Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr.
B) Anzahl der beschäftigten Landschaftsarchitekten und Dipl.-Ing. (oder vergleichbare Abschlüsse), die im Bereich Objektplanung Freianlagen tätig sind (einschließlich Büroinhaber).
B) Angabe beabsichtigter Nachunternehmerleistungen und der vorgesehenen Nachunternehmer.
Mindeststandards:
Zu A) Es müssen mindestens 2 geeignete Referenzprojekte, die in der Zeit zwischen 2012 und 2020 baufertig gestellt wurden, nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte, müssen die folgende Anforderungen erfüllen: Honorarzone IV; Kosten der Kostengruppe 500 mindestens 1 Mio. EUR (netto); Leistungsphasen 2 – 8 erbracht.
Zu A) Es müssen mindestens 2 geeignete Referenzprojekte, die in der Zeit zwischen 2012 und 2020 baufertig gestellt wurden, nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte, müssen die folgende Anforderungen erfüllen: Honorarzone IV; Kosten der Kostengruppe 500 mindestens 1 Mio. EUR (netto); Leistungsphasen 2 – 8 erbracht.
Zu B): Anzahl der beschäftigten Landschaftsarchitekten und Dipl.-Ing. (oder vergleichbare Abschlüsse), die im Bereich Objektplanung Freianlagen tätig sind, einschließlich Büroinhaber: mindestens 3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Da die Leistungen der Leistungsphase 5 für den Bereich Turnhalle für die Fortsetzung der Ausführungsplanung durch den Objektplaner Gebäude dringend benötigt werden, erfolgt die Vergabe in Ausnahme von der Regel (§ 74 VgV) im Offenen Verfahren.
Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Über Antworten auf Bieter-fragen und Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierte Bieter informiert. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies um-fasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Über Antworten auf Bieter-fragen und Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierte Bieter informiert. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies um-fasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 234-577899 (2020-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Da die Leistungen der Leistungsphase 5 für den Bereich Turnhalle für die Fortsetzung der Ausführungsplanung durch den Objektplaner Gebäude dringend benötigt werden, erfolgt die Vergabe in Ausnahme von der Regel (§ 74 VgV) im Offenen Verfahren.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1308f2-eu einzureichen.
Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Über Antworten auf Bieterfragen und Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierte Bieter informiert. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwe-cke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies um-fasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Da die Leistungen der Leistungsphase 5 für den Bereich Turnhalle für die Fortsetzung der Ausführungsplanung durch den Objektplaner Gebäude dringend benötigt werden, erfolgt die Vergabe in Ausnahme von der Regel (§ 74 VgV) im Offenen Verfahren.
Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Über Antworten auf Bieterfragen und Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierte Bieter informiert. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwe-cke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies um-fasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s. o. II.1.4.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufen- und ggfs. abschnittsweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden zunächst für die Freianlagen im Bereich Turnhalle die Leistungsphase 5 und für die übrigen Freianlegen die Leistungsphase 2-4 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer leistungsphasen besteht nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Es erfolgt eine stufen- und ggfs. abschnittsweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden zunächst für die Freianlagen im Bereich Turnhalle die Leistungsphase 5 und für die übrigen Freianlegen die Leistungsphase 2-4 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer leistungsphasen besteht nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-16 📅
Name: Logo verde Ralph Kulak Landschaftsarchitekten GmbH
Postanschrift: Isargestade 736
Postort: landshut
Land: Deutschland 🇩🇪 Landshut, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 192 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Über Antworten auf Bieterfragen und Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierte Bieter informiert. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwe-cke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies um-fasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Über Antworten auf Bieterfragen und Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierte Bieter informiert. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwe-cke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies um-fasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).