Die Gemeinde Hildrizhausen beabsichtigt den Neubau einer insgesamt 5-gruppigen Kita. Vorgesehen sind drei Gruppen für über 3-jährige Kinder und 2 Gruppen für 1- bis 3-jährige Kinder. Als Standort ist der Bereich zwischen der Würmstraße und der Schönbuchschule vorgesehen. Die Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist beantragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung Gebäude Neubau Kita „untere Rosne“ in Hildrizhausen
n.def.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Hildrizhausen beabsichtigt den Neubau einer insgesamt 5-gruppigen Kita. Vorgesehen sind drei Gruppen für über 3-jährige Kinder und 2 Gruppen...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Hildrizhausen beabsichtigt den Neubau einer insgesamt 5-gruppigen Kita. Vorgesehen sind drei Gruppen für über 3-jährige Kinder und 2 Gruppen für 1- bis 3-jährige Kinder. Als Standort ist der Bereich zwischen der Würmstraße und der Schönbuchschule vorgesehen. Die Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist beantragt.
Die Gemeinde Hildrizhausen beabsichtigt den Neubau einer insgesamt 5-gruppigen Kita. Vorgesehen sind drei Gruppen für über 3-jährige Kinder und 2 Gruppen für 1- bis 3-jährige Kinder. Als Standort ist der Bereich zwischen der Würmstraße und der Schönbuchschule vorgesehen. Die Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist beantragt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer/ eine Arbeitsgemeinschaft für die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1; §§33 ff. HOAI gesucht. Beauftragt werden direkt die Leistungsphasen 1-8 gem. §34 HOAI. Die überschlägig geschätzten Kosten, KG 200-700. betragen ca. 4,05 Mio. EUR brutto. Fertigstellung des Vorentwurfes (insb. Kostenschätzung nach DIN 276) ist für Mai/ 2021 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Kita ist für Dezember 2022 geplant.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Herangehensweise an das Projekt inkl. Gestaltungsverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-08 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Erfüllung der formellen Anforderungen 2. Erfüllung der Mindestanforderungen Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1)...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erfüllung der formellen Anforderungen 2. Erfüllung der Mindestanforderungen Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR Allgemeine Bürokriterien: Folgende Angaben sind zu tätigen: anzugeben. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Umsatzzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
— Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5 %),
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mitarbeiteranzahl mit der Qualifikation Architekt oder Ingenieur (5 %),
— Büroausstattung (3 %),
— Referenzen (87 %).
Eine weitere Detaillierung der Bewertungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Bei mehreren Teilnehmern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-26
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-15 📅
“Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Erstangebotes über das...”
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Erstangebotes über das Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen (Präklusion). Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Vergabeplattform allen Interessenten/Bietern im Dokument „Fragen und Antworten“ zur Verfügung gestellt. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bewerbern beantworten zu können, sollen sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden. Die Bewerber/Interessenten werden gebeten Fragen bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Tag des Ablaufes der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Im Falle einer Verlängerung der Angebotsfrist bleibt der ursprüngliche Ablauf der Frage- und Auskunftsfrist (ohne Berücksichtigung der Verlängerung) maßgeblich, soweit nicht die Frage- und Auskunftsfrist (gegebenenfalls auch nur für bestimmte Teile der Vergabeunterlagen) ausdrücklich ebenfalls verlängert wird. Der Teilnahmeantrag ist über das Vergabeportal in Textform einzureichen. Eine schriftliche Abgabe ist NICHT zugelassen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein um die erforderlichen Dateien hochzuladen und um bei eventuell auftretenden Problemen den Support kontaktieren zu können. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags vorab per E-Mail oder Telefax ist nicht ausreichend, nicht erwünscht und wird nicht bewertet. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Wir empfehlen sich auf der Vergabeplattform kostenfrei zu registrieren und am Verfahren teilzunehmen, da Sie nur in diesem Fall benachrichtigt werden, wenn neue Unterlagen hochgeladen oder Nachrichten (bspw. Beantwortung von Bieterfragen) versendet werden. Falls Sie sich nicht registrieren, stehen Sie in der „Holschuld“. Sie sind dann also selbst dafür verantwortlich, sich über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren. Sämtliche Angaben im Teilnahmeantrag sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen, Erklärungen und Nachweise müssen zweifelsfrei sein. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Der Teilnahmeantrag, das Angebot und alle Anlagen sowie Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Soweit Bescheinigungen und Nachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung von einem amtlich anerkannten Dolmetscher in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 214-524519 (2020-10-29)
Ergänzende Angaben (2020-11-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 7034938740 📠
Adresse des Käuferprofils: www.hildrizhausen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Hildrizhausen beabsichtigt den Neubau einer insgesamt 5-gruppigen Kita. Vorgesehen sind 3 Gruppen für über 3-jährige Kinder und 2 Gruppen für...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Hildrizhausen beabsichtigt den Neubau einer insgesamt 5-gruppigen Kita. Vorgesehen sind 3 Gruppen für über 3-jährige Kinder und 2 Gruppen für 1- bis 3-jährige Kinder. Als Standort ist der Bereich zwischen der Würmstraße und der Schönbuchschule vorgesehen. Die Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist beantragt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 214-524519
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text: Fax: +49 711034938740
Neuer Wert
Text: Fax: +49 7034938740
Quelle: OJS 2020/S 228-562512 (2020-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Gemeinde Hildrizhausen
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung Gebäude Neubau Kita „untere Rosne“ in Hildrizhausen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 276 410 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hildrizhausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Hildrizhausen beabsichtigt den Neubau einer insgesamt 5-gruppigen Kita. Vorgesehen sind 3 Gruppen für über 3-jährige Kinder und 2 Gruppen für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Hildrizhausen beabsichtigt den Neubau einer insgesamt 5-gruppigen Kita. Vorgesehen sind 3 Gruppen für über 3-jährige Kinder und 2 Gruppen für 1- bis 3-jährige Kinder. Als Standort ist der Bereich zwischen der Würmstraße und der Schönbuchschule vorgesehen. Die Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist beantragt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer/ eine Arbeitsgemeinschaft für die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1; §§33 ff. HOAI gesucht. Beauftragt werden direkt die Leistungsphasen 1-8 gem. §34 HOAI. Die überschlägig geschätzten Kosten, KG 200 -700. betragen ca. 4,05 Mio. EUR brutto. Fertigstellung des Vorentwurfes (insb. Kostenschätzung nach DIN 276) ist für Mai/ 2021 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Kita ist für Dezember 2022 geplant.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 214-524519
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: vögele architekten bda
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: planungsgruppe hallmaier bda
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 276 410 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 050-125748 (2021-03-08)