Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 4 höchstens 7 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I) durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %
< 330 000 EUR: 1 Punkt
330 001 – 660 000 EUR: 2 Punkte
> 660 001 – 1 000 000 EUR: 3 Punkte
> 1 000 000 EUR: 4 Punkte
II) technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz 1/2 – Gewichtung 2 x 23 %;
II.1) Aufgabenstellung:
Honorarzone III und höher: 2 Punkte
Wohnungsbau: 1 Punkt
Geförderter Wohnungsbau: 1 Punkt
II.2) Leistungsphasen:
Leistungsphase 2: 1 Punkt
Leistungsphase 3: 1 Punkt
Leistungsphase 4: 1 Punkt
Leistungsphase 5: 1 Punkt
II.3) Die Vergleichbarkeit der Geschossfläche (GF)
Weniger als 5 000 m: 1 Punkt
> 5 000 m – 10 000 m: 2 Punkte
> 10 000 m – 15 000 m: 3 Punkte
Mehr als 15 000 m: 4 Punkte
II) technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz 3 – Gewichtung 1 x 23 %
II.1) Aufgabenstellung:
Honorarzone III und höher: 2 Punkte
Nachbarschaftstreff: 2 Punkte
II.2) Leistungsphasen:
Leistungsphase 2: 1 Punkt
Leistungsphase 3: 1 Punkt
Leistungsphase 4: 1 Punkte
Leistungsphase 5: 1 Punkte
II.3) Die Vergleichbarkeit der Geschossfläche (GF)
Weniger als 500 m: 1 Punkt
> 500 m – 749 m: 2 Punkte
> 750 m – 999 m: 3 Punkte
Mehr als 1 000 m: 4 Punkte
III) technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %
III.1) Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
1-4 Mitarbeiter: 1 Punkt
5-8 Mitarbeiter: 2 Punkte
9-12 Mitarbeiter: 3 Punkte
Mehr als 12 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.2) Durchschnittliche Anzahl der Dipl.-Ing. oder vergleichbare Ausbildung
1-3 Mitarbeiter: 1 Punkt
4-7 Mitarbeiter: 2 Punkte
8-10 Mitarbeiter: 3 Punkte
Mehr als 10 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte
Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte