Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 5 geeigneten Bewerber, die
— nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind und
— die Mindestanforderung an die Eignung gem. Punkt 1. des Dokuments 02 – Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) erfüllen und
— auf Basis der unter Punkt 2. des Dokuments 02 – Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) die höchste Bewertungspunktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen.
Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Folgende Eignungskriterien werden bewertet:
Es gibt zusätzlich zur Hauptreferenz eine oder mehrere weitere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— mit Baukosten KG 300 + 400 nach DIN 276 von 25 Mio. EUR brutto oder mehr.
— die mindestens der Honorarzone III zugeordnet ist/sind.
Sollten mehrere derartige Referenzen vorgelegt werden, wird nur eine davon gewertet – diejenige, die dem Bewerber die meisten Punkte bringt.*
Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— bei der es sich um einen Schulbau oder einen Bau im Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung gehandelt hat.*
Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— bei der die Objektplanung die Neustrukturierung der Nutzungsbereiche in Cluster gemäß Abschlussbericht Phase 0 bei Umbau von Schulen zu umfasst.*
Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— bei der die Objektplanung Werkstätten zur schulischen Nutzung umfasst. *
Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— bei der auditive und/oder taktile und/oder visuelle Maßnahmen der Barrierefreiheit umgesetzt wurden.*
Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— bei der das Gebäude als KfW-Effizienzhaus, in Passivhausbauweise oder vergleichbar errichtet (Zertifizierung nicht notwendig) errichtet wurde.*
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— bei der das Projekt Sanierungsarbeiten von mind. 8 000 m BGF umfasst.*
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— bei der das Projekt einen Erweiterungsbau von mind. 2 000 m BGF umfasst.*
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— bei der der Bauherr des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist. *
Es gibt eine oder mehrere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber die LPH 1-8 im Bereich Objektplanung Gebäude geplant hat und
— bei der das Projekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.*
* Die genannte Referenz kann sowohl die Hauptreferenz als auch eine zusätzlich Referenz sein.
Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer, der mit einem * versehenen Bewertungskriterien, nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Bewertungskriterien nachzuweisen.
Alle Referenzaufträge werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich abgeschlossen sind mit der LPH 8 nach dem 1.9.2015.