Beschreibung der Beschaffung
Art und Umfang:
Es sind 21 Brückenbauwerke im Schlossbesitz Schleißheim entsprechend ihres zu ermittelnden Zustands zu sanieren bzw. neu zu bauen. Beauftragt wird die Leistungsphase eins für die Planung der Ingenieurbauwerke, die Leistungen der zugehöriger Tragwerksplanung zur Erstellung der HU-Bau wird gesondert ausgeschrieben im Vorfeld der Planung sind alle Brückenbauwerke auf Ihren Zustand hin zu prüfen und zu bewerten, als Grundlage für die Sanierungsplanung, im Sinne von Objektbezogenen Schadensanalysen.
Der Auftraggeber beauftragt in Abstimmung mit dem Auftragnehmer weitere Leistungen (z. B. Vermessung, Kampfmittelüberwachung), die vom Auftragnehmer zu koordinieren sind. Insbesondere sind auch Leistungen Dritter, die in die Planung mit einfließen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Derzeit ist davon auszugehen, dass mindestens 15 Brückenbauwerke komplett rück- und neu gebaut werden müssen. Zu berücksichtigen ist, dass bei Eingriffen in den Bereich der Widerlager die Leistungen für die Kanalsperrung und Wasserhaltung bzw. Durchrohrung mit ausgeschrieben werden müssen (Vgl. Anlage 4), da nur wenige Kanäle jahreszeitlich im Winter abgesperrt sind. Alle Brücken, die mit Fahrzeugen befahren werden sollen auf 40 t ausgelegt werden. Abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten ist abzuklären ob die Auslegung auf 40 t Fahrzeuge wirtschaftlich ist oder ggf. die Bauwerksklasse reduziert wird.
Bei 3 Brücken (A12, N01 und N03) sind Behelfsbrücken während der Bauzeit vorzusehen, da diese von hoher Bedeutung für den Betrieb sind bzw. als Feuerwehrzufahrt dienen.
Eine Besonderheit stellt die Tennen auffahrt A06 dar. Diese hat keine Funktion mehr, ist jedoch von zeitgeschichtlicher Bedeutung.
Besonderheiten/Nebenforderungen:
— Erhöhter Koordinationsaufwand aufgrund mehrerer Projektbeteiligter;
— Erhöhter Koordinatiosaufwand, da im Zuge von Baumaßnahmen alle Tiefbaumaßnahmen von einer Fachfirma für Kampfmittelräumung zu begleiten sind;
— Erhöhter Abstimmungsbedarf mit der Bayerische Verwaltung der staatlichen.
Schlösser, Gärten und Seen insbesondere hinsichtlich:
—— Aufrechterhaltung des Publikumsverkehrs im Schlossbesitz (Gartenanlage, Museen...);
—— Aufrechterhaltung der Feuerwehrzufahrten;
——Denkmalschutzrechtliche Anforderungen.
Bei allen Brückenbauwerken ist mit denkmalgeschützten Resten der barock zeitlichen Fundamente zu rechnen. Diese sind zu schützen, zu erhalten und die Planung der Einzelbauwerke ist den Gegebenheiten anzupassen (z. B. Höhere Spannweite).
Für eine adäquate Planung der Einzelbauwerke ist damit eine Archäologische Vorerkundung sowohl wasser- als auch landseitig im Zuge der Erstellung der AFU-Bau durchzuführen. Zum Zweck der Vorerkundung ist der Kanal im Brückenbereich provisorisch und kurzzeitig trocken zulegen. Die Maßnahmen sind aus zuschreiben. Der Archäologe wird vom AG beauftragt.
Bei 4 Brücken sind die metallenen Geländer denkmalgeschützt Denkmalgeschützte Geländer sind zu sanieren. Entsprechend ist ein Sanierungkonzept zu erstellen und die Sanierung aus zuschreiben.
Bei 4 Brücken sind die Widerlager denkmalgeschützt (Stampfbeton).
Bei 6 Brücken ist das Erscheinungsbild denkmalgeschützt und beizubehalten.
Bei 3 Brücken sind die Natursteine denkmalgeschützt.
— Unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen, brandschutzrechtlicher Nebenbedingungen und dem baulichen Zustand der Bauwerke ist ein schlüssiger Zeitplan der chronologischen Bauabwicklung zu erstellen und abzustimmen.
— In der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen das vom AG in Abstimmung mit dem AN beauftragte Baugrundgutachten, die vom AG beauftragte Vermessung als Grundlage der Planungen, die Erkenntnisse der Archäologischen Vorerkundung.