Beschreibung der Beschaffung
Der Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt ist ein kommunaler Eigenbetrieb der als Vergabestelle fungierenden Landeshauptstadt Erfurt. Als solche ist er für die Belange der Abwasserbeseitigung im Erfurter Stadtgebiet zuständig. Die Zahl der Abwasserkunden beträgt rund 32 000.
Das vom Entwässerungsbetrieb betriebene Klärwerk Erfurt-Kühnhausen ist in der derzeitigen Ausbaustufe dimensioniert zur Behandlung des Abwassers von 375 000 EW.
Der Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt im Klärwerk Erfurt- Kühnhausen den Ersatzneubau von Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken.
Die vorhandenen Vorklärbecken 1 – 8 auf dem Klärwerk Erfurt-Kühnhausen wurden in den späten 1970er Jahren errichtet und sind verschlissen. Ein Betongutachten aus 2013/2014 hat ergeben, dass eine weitere Betoninstandsetzung nicht mehr erfolgen kann.
Folglich wird ein Ersatzneubau für die Vorklärung erforderlich. Darüber hinaus sind gemäß aktueller genehmigungsrechtlicher Situation und nach Festlegung in der
Generalentwässerungsplanung der Stadt 6 000 m RÜB-Volumen auf dem Klärwerk vorzuhalten.
Für die Baumaßnahme ist eine Realisierung in Teilabschnitten zwingend erforderlich, da weder Bauraum noch wasserrechliche Rahmenbedingungen eine vollständige
Außerbetriebnahme und den anschließenden Neubau der Vorklärung zulassen. Während der Bauphase ist dauerhaft zu gewährleisten, dass ein RÜB-Volumen von 6 000 m
Zur Verfügung steht. Dazu werden sowohl die vorhandenen Vorklärbecken als auch zum Zeitpunkt bereits neuerrichtete Becken als RÜB genutzt. Nach Fertigstellung aller Becken erfolgt eine eindeutige Zuaordnung der als RÜB bzw. Vorklärung genutzten Becken. Eine wechselseitige Nutzung ist in regulären Betriebszuständen nicht vorgesehen.
Zu Möglichkeiten und Ausbauvarianten des Ersatzneubaus von Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken wurde durch das Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH eine Studie „Klärwerk Erfurt-Kühnhausen – Ersatzneubau Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken“ im Jahr 2016 / 2017 erarbeitet. Diese Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Rahmen dieser Studie wurden 5 Ausbauvarianten diskutiert und hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile in der Bauphase und im späteren Betrieb bewertet. Seitens des Auftraggebers wird der Empfehlung des Planungsbüros gefolgt und als Vorzugslösung die Variante A 2 zur weiteren Planung festgelegt.
Weiterhin wurde auf der Grundlage der Studie durch das Thüringer Landesverwaltungsamt das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung bewertet. Mit Bescheid vom 28.2.2018 wurde festgestellt, dass eine UVP-Pflicht nicht besteht.
Gegenstand des zukünftigen Auftrages/Studie als Planungsgrundlage/Kostenobergrenze:
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ Dabei wird die Vergabestelle bis zum Beginn des Verhandlungsverfahrens die Einschlägigkeit von § 11 Abs. 2 oder § 11 Abs. 3 HOAI noch einer genauen Prüfung unterziehen. Die Vergabestelle behält sich zudem für das nachfolgende Verhandlungsverfahren vor, den in die engere Auswahl genommenen Bietern Teilleistungen der LPH 1 und 2 zu benennen, die wegen der bereits vorliegenden „Pöyry“- Studie als nicht erforderlich angesehen werden.
Des Weiteren sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden:
—— Örtliche Bauüberwachung;
—— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die vorliegende Studie der Pöyry Deutschland GmbH ist dabei zwingende Grundlage aller weiteren Planungsleistungen.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den, den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsentwurf Bezug genommen.
Notwendige Leistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 3, 4, 5, 7 und 8) sowie nach der Baustellenverordnung (sog. SiGeKo-
Leistungen) werden rechtzeitig anderweitig vergeben.