Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabestelle ist für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Sömmerda und ihrer Umlandgemeinden zuständig, hierzu zählen auch die Städte Rastenberg und Buttstädt.
Die Vergabestelle hat im Rahmen ihres Versorgungsauftrages bereits die Ingenieurbüro PROWA GmbH, Erfurt, mit einer Studie „Not- und Havariekonzept" beauftragt. Darin wurden Möglichkeiten der Versorgung bei Ausfall der Lieferung von Trinkwasser über bereits bestehende Versorgungswege sondiert. Die Studie liegt mittlerweile vor, ebenso eine 1. Fortschreibung. Auf dieser Basis wurde dann von der Ingenieurbüro PROWA GmbH das Projekt „Fernwasser Ost“ geplant, mit dessen Umsetzung bereits begonnen wurde. Die Studie und deren Fortbeschreibung sowie das Projekt sind im Anlagenkonvolut 1 zu Teil A der Vergabeunterlagen beigefügt, darauf wird Bezug genommen.
Im Ergebnis der bisherigen Planung sollen neben einer Vielzahl von anderen Maßnahmen die Mitgliedsgemeinde Rastenberg (Zentrum) einschließlich der Ortsteile Roldisleben, Schafau, Bachra und die Mitgliedsgemeinde Buttstädt (Zentrum) einschließlich des Ortsteils Hardisleben jeweils mit Fernwasser über neue Leitungstrassen versorgt werden.
Hierzu kommen nach vorläufiger Planung folgende Maßnahmen in Betracht:
1. Erweiterung Pumpstation Kleinneuhausen mit handgesteuerter Pumpe,
2. Neubau Pumpstation am Hochbehälter Olbersleben,
3. Trinkwasserleitung Anpassung Leitungsstruktur von Ellersleben bis Olbersleben auf eine durchgängige Nennweite von DN 200 GGG auf einer Länge von ca. 2 600 m,
4. Trinkwasserleitung von HB Olbersleben zum HB Rastenberg DN 300 GGG auf einer Länge von ca. 5 700 m.
Die Anlage 2 zu Teil A der Vergabeunterlagen enthält eine vorläufige Kostenannahme der Ingenieurbüro PROWA GmbH, aus der die einzelnen voraussichtlichen Leistungsbestandteile der angeführten Maßnahmen zu 1 bis 4 nachvollziehbar hervorgehen. Diese sind nur insoweit Bestandteile dieser Ausschreibung, als es sich um Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ handelt. Soweit hier gleichfalls Leistungen der Fachplanung „Technische Ausrüstung“ erforderlich werden, werden diese von der Vergabestelle anderweitig vergeben werden. Die Maßnahme zu 1. beinhaltet indessen keine Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ und ist somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Maßnahmen zu 3. und 4. stellen Varianten dar, die in der zukünftigen Vorplanung abschließend vom zukünftigen Auftragnehmer bewertet werden müssen.
Gegenstand des zukünftigen Auftrages/Studie als Planungsgrundlage/Kostenobergrenze
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 „Ingenieurbauwerke“ für das Objekt „Neubau Pumpstation am Hochbehälter Olbersleben“ sowie (alternativ) für das Objekt „Trinkwasserleitung Anpassung Leitungsstruktur von Ellersleben bis Olbersleben auf eine durchgängige Nennweite von DN 200 GGG auf einer Länge von ca. 2 600 m“ bzw. für das Objekt „Trinkwasserleitung von HB Olbersleben zum HB Rastenberg DN 300 GGG auf einer Länge von ca. 5 700 m“
Die Vergabestelle behält sich dabei für das nachfolgende Verhandlungsverfahren vor, den in die engere Auswahl genommenen Bietern Teilleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanungen Ingenieurbauwerke zu benennen, die wegen der bereits vorliegenden Planung (vgl. Anlagenkonvolut 1) als nicht erforderlich angesehen werden.
Die Leistungen werden für beide Ingenieurbauwerke stufenweise vergeben. Auf der ersten Stufe werden jeweils die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 – 4 vergeben, auf der zweiten Stufe gegebenenfalls jeweils die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 5 – 9. Ein Anspruch des zukünftigen Auftragnehmers auf Übertragung auch der zweiten Stufe besteht nicht; nähere Vorgaben diesbezüglich enthält der Vertragsentwurf Teil C der Vergabeunterlagen.
Des Weiteren sollen folgende Besondere Leistungen (auf der zweiten Stufe) vergeben werden:
— Örtliche Bauüberwachung;
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die vorliegende Planung der Ingenieurbüro PROWA GmbH (vgl. Anlagenkonvolut 1) ist dabei zwingende Grundlage aller weiteren Planungsleistungen.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den beigefügten Vertragsentwurf Teil C Bezug genommen.
Notwendige Leistungen der Technischen Ausrüstung, Entwurfsvermessung und nach der Baustellenverordnung (sog. SiGeKo-Leistungen) wird die Vergabestelle rechtzeitig anderweitig vergeben.
Die Leistungen der ersten Stufe sind so zu erbringen, dass die Entwurfsplanung bis spätestens zum 30.6.2021 übergeben werden kann.