Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV.
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2017-2019) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2. Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 08/2010 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) – (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
Referenzprojekt 1:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme zum Hochwasserschutz;
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schutzmaßnahme für Fließgewässer;
— Der technische Anspruch des Referenzprojekts ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar oder höherwertig (Einstufung des Projektes erfolgt in einer vergleichbaren Honorarzone);
— Das Referenzprojekt ist in einer vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 300) ≥ 250 000 EUR brutto);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-8 (gem. § 43 HOAI) erbracht;
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Referenzprojekt 2:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme zum Hochwasserschutz;
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schutzmaßnahme für Fließgewässer;
— Der technische Anspruch des Referenzprojekts ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar oder höherwertig (Einstufung des Projektes erfolgt in einer vergleichbaren Honorarzone);
— Das Referenzprojekt ist in einer vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 300) ≥ 500 000 EUR brutto);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-8 (gem. § 43 HOAI) erbracht;
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung);
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Leistungszeit;
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 300, DIN 276) brutto;
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn 2 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3. Eigenerklärung über Name, Alter, Berufserfahrung, Qualifikation der Projektleiter/der Projektleiterin, des Stellvertreters / der Stellvertreterin sowie des Bauleiters / der Bauleiterin und des Stellvertretenden Bauleiters / Bauleiterin.
4. Der Auftraggeber behält sich die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte vor.