Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien sind in der Matrix zur Wertung der Referenzprojekte dargelegt. Die Kriterien sind durch folgende Unterlagen zu belegen:
1) Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation sowie Fachrichtung des Studienabschlusses;
2) Erfahrungen in der Objektplanung anhand vergleichbarer Referenzprojekte, Mindestbedingungen an diese Referenzen sind:
2.1) Erfahrung in der Planung d. h. mind. LPH 2-5 § 34 HOAI von baulich fertiggestellten Hochbauten mit mind. 3 Nutzungsbereichen, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2014, 2 Referenzprojekte mit Angaben zu:
— Name des Auftraggebers;
— Rügefähigkeit bei Auftraggebern gem § 99 GWB;
— Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer;
— vom Bauherrn namentlich beauftragter Auftragnehmer;
— Nennung der evtl. Mitbeauftragten und deren Leistungsanteilen in den einzelnen Leistungsphasen, die nicht vom Bewerber erbracht wurden;
— Monat und Jahr der erfolgten oder vorgesehenen baulichen Fertigstellung des Gebäudes;
— Monat und Jahr der Einreichung des Baugenehmigungsantrages;
— selbst erbrachte und abgeschlossene Leistungen;
— Herstellkosten KG 300 + 400 gem. DIN 276, EUR brutto;
— Honorarzone der Projektes gem. HOAI § 35;
— Angaben zu Nutzungsbereichen im Gebäude;
— Angaben zu Arbeitsstätten;
— Angaben zu Räumen für die Öffentlichkeit für mind. 50 Personen;
— Angaben zum Neubau-Anteil.
2.2) Erfahrung in der Planung d. h. mind. LPH 2-5 § 34 HOAI von baulich fertiggestellten Hochbauten in einer gewachsenen innerörtlichen Siedlungsstruktur (MD, MI, MK gem. §1 Bau NVO, mit Bestand vor 1940), Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2014, ein Referenzprojekt mit Angaben zu:
— Name des Auftraggebers;
— Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer;
— vom Bauherrn namentlich beauftragter Auftragnehmer;
— Nennung der evtl. Mitbeauftragten und deren Leistungsanteilen in den einzelnen Leistungsphasen, die nicht vom Bewerber erbracht wurden;
— Monat und Jahr der erfolgten oder vorgesehenen baulichen Fertigstellung des Gebäudes;
— Monat und Jahr der Einreichung des Baugenehmigungsantrages;
— selbst erbrachte und abgeschlossene Leistungen;
— Herstellkosten KG 300 + 400 gem. DIN 276, EUR brutto;
— Honorarzone der Projektes gem. HOAI § 35;
— Angaben zu technischen Auflagen hinsichtlich Benutzungssicherheit (z. B. Kommunale Unfallversicherung, TÜV-Abnahmen);
— Angaben zur umgebenden Bebauung.
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags, die mit den Bewerbungsunterlagen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A4 Anlagenblättern pro Projekt angegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix, die mit den Bewerbungsunterlagen abrufbar ist.