Neubau eines Feuerwehrstützpunktes für die Kernstadt Frankenberg (Eder);
Objektplanung gem. Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2013, Lph. 5-9 zzgl örtl. Bauüberwachung als besondere Leistung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder)
Postanschrift: Obermarkt 7-13
Postort: Frankenberg (Eder)
Postleitzahl: 35066
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt
Telefon: +49 6451505210📞
E-Mail: prause.sebastian@frankenberg.de📧
Fax: +49 6451505100 📠
Region: Waldeck-Frankenberg🏙️
URL: http://www.frankenberg.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3906-203🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder)
Postanschrift: Obermarkt 7-13
Postort: Frankenberg (Eder)
Postleitzahl: 35066
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtbauamt
Telefon: +49 6451505131📞
E-Mail: seelinger.jochen@frankenberg.de📧
Fax: +49 6451505100 📠
Region: Waldeck-Frankenberg🏙️
URL: http://www.frankenberg.de🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder)
Postanschrift: Obermarkt 7-13
Postort: Frankenberg (Eder)
Postleitzahl: 35066
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtbauamt
Telefon: +49 6451505131📞
E-Mail: seelinger.jochen@frankenberg.de📧
Fax: +49 6451505100 📠
Region: Waldeck-Frankenberg🏙️
URL: http://www.frankenberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Objektplanung Lph. 5-9 Neubau Feuerwehrstützpunkt in 35066 Frankenberg (Eder)
Ö07/20”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau eines Feuerwehrstützpunktes für die Kernstadt Frankenberg (Eder);
Objektplanung gem. Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2013, Lph. 5-9 zzgl örtl....”
Kurze Beschreibung
Neubau eines Feuerwehrstützpunktes für die Kernstadt Frankenberg (Eder);
Objektplanung gem. Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2013, Lph. 5-9 zzgl örtl. Bauüberwachung als besondere Leistung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 5 600 000 💰
Der Magistrat der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrstützpunktes der Kernstadt Frankenberg (Eder).
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Neubau einer Fahrzeughalle für 13 Stellplätze, zuzüglich den notwendigen Räumen für die Einsatzabwicklung, Aufenthalt, Werkstätten und Lageräume, sowie einer Atemschutzwerkstatt.
Neben der Funktion als Feuerwehrstützpunkt der Kernstadt soll das neue Gebäude auch als Zentrale Ausbildungsstätte für kreisweite Lehrgänge dienen.
Der neue Feuerwehrstützpunkt wird darüber hinaus auch überörtliche Hilfeleistungen in den Nachbarkommunen des Altkreises Waldeck-Frankenberg durchführen.
Beabsichtigt ist die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. Teil 3, Abschnitt 1, HOAI 2013. Als besondere Leistung ist die Vergabe der örtlichen Bauüberwachung geplant.
Bereits vergeben sind die Leistungsphasen 1-4 aus dem Leistungsbild der Objektplanung. Die Tragwerksplanung als Fachplanung befindet sich aktuell in der Ausschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweise gemäß § 45 (1), Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der v. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der aktuelle schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen (Ausschlusskriterium).
Bewerbungen von Bietergemeinschaften sind zugelassen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GBR – nach §§ 705 ff. BGB. Die Bewerbergemeinschaft hat mit den Bewerbungsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete verbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall nach §§ 705 ff. BGB,
— die Benennung eines für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
— die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern in die Wertung miteinbezogen:
— Firmenbezeichnung und Anschrift des Bewerbers,
— Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 43 (1) VgV,
— Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage,
— Rechtsform des Bewerbers,
— Jahr der Bürogründung,
— Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens,
— verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gem. GWB §§ 123, 124.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500. 000 EUR für Sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fach der v. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. (Ausschlusskriterium (siehe III.1.1)),
— Angaben zum Gesamtumsatz gem. § 45 (4), Nr. 4 VgV und dem Umsatz für entsprechende Leistungen gem. § 45 (1), Nr. 1 der letzten 3 Geschäftsjahre.
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die genannten Angaben und Nachweise zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen bildet 5 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die im nachstehenden Absatz genannten Angaben und Nachweise bildet 95 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.
Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
— Personelle Besetzung gem. § 46 (3), Nr. 8 VgV: Angaben zum Mittel der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte in Vollzeit der letzten 3 Jahre (10 %),
— Projektleitung für das Projekt gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters anhand von Nachweisen und vergleichbarer Referenzen, öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird,
— Projektleitung für das Projekt gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des stellv. Projektleiters anhand von Nachweisen und vergleichbarer Referenzen (30 %),
— Büroreferenzen gem. § 46 (3), Nr. 1 VgV: Objektplanung Gebäude, Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI, in vergleichbarer Größenordnung, öffentlicher Auftraggeber, fertig gestellt in den letzten 5 Jahren (2015-2019) (45 %),
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gem. § 46 (3), Nr. 2 VgV: Die Beschreibung soll dem Auftraggeber einen Einblick in die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ermöglichen (10 %),
— Benennung von Leistungen, für die ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die v. g. Angaben auf die Bietergemeinschaft bezogen anzugeben, die Anteile des jeweiligen Mitglieds sind dabei darzustellen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen, es dürfen in Summe max. 3 Referenzprojekte benannt werden. Im Falle der Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer ist zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, ebenfalls ein eigener Bewerbungsbogen durch den Nachunternehmer zu erstellen. Der Nachunternehmer muss eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung zu den benannten Leistungen abgeben.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Bauvorlageberechtigte Architekten und/oder Ingenieure
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-25
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-03-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt,
— der Teilnahmeantrag ist auf...”
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt,
— der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag einzureichen,
— die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlautaufgeführt ist:
§ 160 (3) GWB:
Der Antrag ist unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlautaufgeführt ist:
§ 160 (3) GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2020/S 016-034026 (2020-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 330 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Magistrat der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrstützpunktes der Kernstadt Frankenberg (Eder).
Die geplante...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Magistrat der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrstützpunktes der Kernstadt Frankenberg (Eder).
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Neubau einer Fahrzeughalle für 13 Stellplätze, zuzüglich den notwendigen Räumen für die Einsatzabwicklung, Aufenthalt, Werkstätten und Lageräume, sowie einer Atemschutzwerkstatt.
Neben der Funktion als Feuerwehrstützpunkt der Kernstadt soll das neue Gebäude auch als zentrale Ausbildungsstätte für kreisweite Lehrgänge dienen.
Der neue Feuerwehrstützpunkt wird darüber hinaus auch überörtliche Hilfeleistungen in den Nachbarkommunen des Altkreises Waldeck-Frankenberg durchführen.
Beabsichtigt ist die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. Teil 3, Abschnitt 1, HOAI 2013. Als besondere Leistung ist die Vergabe der örtlichen Bauüberwachung geplant.
Bereits vergeben sind die Leistungsphasen 1-4 aus dem Leistungsbild der Objektplanung. Die Tragwerksplanung als Fachplanung befindet sich aktuell in der Ausschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Terminplanung und -verfolgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Kostenplanung und -verfolgung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönlichkeit Projektleiter/in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation eines vergleichbaren Projektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 016-034026
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Objektplanung Lph. 5-9 (§§ 33-37 HOAI)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: kplan AG
Postanschrift: Eiserfelder Str. 316
Postort: Siegen
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 271359290📞
E-Mail: siegen@kplan.de📧
Fax: +49 2713592915 📠
Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
URL: www.kplan.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 450 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 321570.58
Höchstes Angebot: 394149.06
“— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt.
— Der Teilnahmeantrag ist auf...”
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt.
— Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag einzureichen.
— Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 (3) GWB:
Der Antrag ist unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 (3) GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. Gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 142-350103 (2020-07-22)