Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2010 — Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— Honorarzone nach HOAI;
— LPH 1-5 gem §34 HOAI selbst im Referenzzeitraum erbracht;
— Projektkosten in Euro, brutto, KG 200-700;
— verschiedene Funktionsbereiche.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— weitgespanntes Tragwerk;
— Nachhaltigkeitskonzept über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehend, hinsichtlich.
Der nachfolgenden Kategorien (innerhalb desselben Referenzprojekts)
Kategorie 1:
Energetische Aspekte: z. B. Niedrigstenergiestandars, ....
Kategorie 2: Aspekt
Klimarelevanz der Baustoffe: z. B. Einsatz nachwachsender Rohstoffe, ....
Kategorie 3: Aspekt Umgang mit dem Stadtgrün: z. B. Erhalt des Baumbestandes, ...
— Gebäude mit (Versammlungs-)Räumen für einzeln mehr als 200 Besucher unter Berücksichtigung erhöhter Anforderungen an Brandschutz sowie Flucht- und Rettungswege vergleichbar der Anforderungen durch die VstättV;
— Projektaufgabe beinhaltet die Planung eines Neubaus gekoppelt mit einem Abriss der Bestandsgebäude.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 1-5 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s. o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers aus den letzten 3 Jahren (Wichtung 5 %).