Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Von den geeigneten Bewerbern werden alle eingereichten und wertungsfähigen Referenzen (vgl. III.1.3) in der nachfolgend beschriebenen Weise mit Punkten bewertet. Die 3-5 punktbesten Bewerber werden ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Wertung der Referenzen Objektplanung Freianlagen (siehe auch III.1.3 Anforderungen Referenzprojekte sowie Anlage 6):
— Referenzen für öffentliche Freianlagen mit vielfältigem Nutzungsangebot (mit grafischem Nachweis: die Darstellung eines Projektes sollte 2 DIN A3 Blätter nicht überschreiten), maximal 30 Punkte für alle hierfür eingereichten Referenzen, Voll vergleichbar = 30 Punkte, weitgehend vergleichbar = 20 Punkte, teilweise vergleichbar = 10 Punkte, nicht vergleichbar = 0 Punkte. Die „öffentliche Freianlage", „hohem Rasen-/Wiesenanteil beziehungsweise volksparkähnlich" und „zielgruppenspezifische Nutzungs- und Aufenthaltsbereiche". Diese Merkmale können auch in unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden.
— Referenz für größere Freianlagenprojekte (Freianlagen beliebiger Nutzung außer reine Sportanlagen), gewertet wird maximal 1 Referenz, maximal 20 Punkte. Referenzwertung abhängig von:
1. m realisierte Projektfläche in ha: 0,5 ha = 1 Punkt, mindestens 5,0 ha = 10 Punkte und
2. Baukosten in Euro netto: 0,5 Millionen Euro = 1 Punkt, mind. 5,0 Millionen Euro = 10 Punkte Zwischenwerte werden interpoliert und die Teilpunkte addiert.
— Referenzen für Projekte mit öffentlicher Förderung, gewertet wird maximal 1 Referenz, maximal 10 Punkte, Anforderungen: Mitwirkung beim Förderantrag.
Wertung der Referenzen Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe auch III.1.3 Anforderungen Referenzprojekte sowie Anlage 6).
— Referenz zur Erstellung von Beteiligungs-/Kommunikationskonzepten, gewertet wird maximal 1 Referenz, maximal 20 Punkte.
Bewertung anhand des Erfüllungsgrades bezogen auf die Vielfalt und Intensität des Konzeptes:
1. Große Vielfalt der Kommunikationsmittel: mindestens 3 verschiedene Kommunikationsmittel (zum Beispiel Plakate, Werbung, Flyer, Internet, Umfragen et cetera),
2. Hohe Intensität der Beteiligungsformate: mindestens 1x partizipatorische Beteiligung,
3. Große Vielfalt der Beteiligungsformate: mindestens 3 verschiedene Beteiligungsformate (zum Beispiel Bürgerworkshop, Infoveranstaltung, Veranstaltung/en zur Vertiefung, Baustellen-Veranstaltung et cetera).
Bewertung abgestuft: voll erfüllt (alle 3 Unterkriterien) = 20 Punkte, weitgehend erfüllt (2 Unterkriterien) = 15 Punkte, teilweise erfüllt (1 Unterkriterium) = 10 Punkte, kaum erfüllt (grundsätzlich wertbar aber kein Unterkriterium erfüllt) = 5 Punkte.
— Referenz zur Durchführung von Beteiligungsveranstaltung, gewertet wird maximal 1 Referenz, maximal 20 Punkte.
Bewertung anhand des Erfüllungsgrades bezogen auf den Leistungsumfang, Größe und Partizipationsintensität der Veranstaltung:
1. Leistungsumfang: mind. Planung, Vorbereitung/Durchführung mit organisatorischem Veranstaltungsmanagement, Moderation und Auswertung/Dokumentation,
2. Größe: mindestens 50 Teilnehmer,
3. Intensität der Partizipation: Workshopcharakter oder vergleichbar.
Bewertung abgestuft: voll erfüllt (alle 3 Unterkriterien) = 20 Punkte, weitgehend erfüllt (2 Unterkriterien) = 15 Punkte, teilweise erfüllt (1 Unterkriterium) = 10 Punkte, kaum erfüllt (grundsätzlich wertbar aber kein Unterkriterium erfüllt) = 5 Punkte.
Wichtig!!! Zu den Referenzen Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine aussagekräftige Beschreibung des Projektes auf dem Referenzformblatt erforderlich. Darunter wird auch die Dauer der Veranstaltungen und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter pro Veranstaltung sowie die Anzahl der Stakeholder/Interessengruppen, Anzahl der Teilnehmer/Personen sowie die Intensität der Partizipation verstanden.