Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren, in den Leistungsbildern Objektplanung nach 34 HOAI i. V. m. Anl. 10 HOAI und Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anl. 14 HOAI. Bei Bietergemeinschaft Werte addieren.
Mindestbedingung zur Anzahl der Beschäftigten:
Der Bieter (betrachtet werden die Niederlassungen, von welchen das Bauvorhaben betreut werden soll) weist mindestens eine durchschnittliche Anzahl von 3 festangestellten Architekten und Ingenieuren (ohne freien Mitarbeiter, Sekretariat, Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren aus, in den Leistungsbildern Objektplanung nach 34 HOAI i. V. m. Anl. 10 HOAI und Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anl. 14 HOAI.
b) Referenz A — Referenz als Mindestbedingung:
Dem Angebot ist mindestens eine geeignete Referenz mit folgenden erbrachten Anforderungen beizulegen.
— Neubau eines Gebäudes ab HZ III;
— Mindestherstellungskosten KG 300+400: 500 000 EUR netto;
— Lph. 2 bis 8 HOAI wurden durch den Bieter erbracht;
— im Zeitraum 2012 bis 2019 zur Nutzung übergeben oder mind. zu 75 % fertig gestellt.
Mindestbedingung: Die Referenz A ist als Mindestbedingung unter Verwendung des vorgegebenen Deckblattes A dem Angebot beizufügen. Neben der Erfüllung der Mindestanforderung fließt die Referenz in die Wertung ein. Ohne das entsprechende Deckblatt wird die Referenz nicht gewertet und die Mindestbedingung gilt als nicht erfüllt.
Referenz B – Bewertung
Die Referenz B fließt in die Wertung ein. Sie stellt eine geeignete Referenz mit folgenden Anforderungen dar:
— Neubau eines Gebäudes ab HZ III;
— Lph. 3 bis 8 HOAI wurden durch den Bieter erbracht;
— im Zeitraum 2012 bis 31.12.2019 zur Nutzung übergeben oder mind. zu 75 % fertig gestellt.
Diese Referenz ist eine zusätzliche Referenz und unter Verwendung des vorgegebenen Deckblattes dem Angebot beizufügen. Ohne das entsprechende Deckblatt wird die Referenz nicht gewertet.
c) Qualifikation des eingesetzten Personals:
Die Nachweise dienen sowohl als Mindestkriterium in Bezug auf Vorhandensein als auch zur Bewertung.
Zur Bewertung siehe Pkt. 7.2 der Aufgabenstellung und Bewertungsmatrix.
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter verpflichtet, die am Projekt zum Einsatz kommenden Personen verbindlich zu benennen. Die zu benennenden Personen sollen die Mitglieder des Projektteams sein, die federführend für den jeweiligen Fachteil zum Einsatz kommen werden. Im Einzelnen betrifft das folgende hauptverantwortliche Mitarbeiter:
c) 1 Objektplaner,
c) 2 Tragwerksplaner,
c) 3 Bauüberwacher für die Objektplanung,
c) 4 Projektleiter.
Doppelfunktionen sind möglich.
Als Nachweis für die Angaben zur Person, der beruflichen Qualifikation und des Referenzobjekts sind nachfolgend genannten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1. Angaben zur Person (Name, Vorname),
2. Beruflicher Tabellarischer Lebenslauf,
3. Nachweis des Ausbildungsabschlusses als Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Hochbau, konstruktiver Ingenieurbau) o. glw.,
4. Nachweis einer mind. 3 jährigen Berufserfahrung,
5. Angabe persönlicher Referenz(en) im Zeitraum von 2012-2019 für Gebäude ab HZ III jedes Teammitgliedes mit Folgenden Angaben:
— Art des Bauwerks;
— BGF;
— Angabe der KG 300 und 400 brutto und der Gesamtkosten brutto des betreffenden Bauvorhabens;
— Bauzeitraum.
Zusätzlich für den Objektplaner:
6. Abgabe einer Dokumentation über das persönliche Referenzobjekt des Objektplaners.
Die Dokumentation ist in elektronischer Form abzugeben mit folgendem Inhalt:
— Kuzbeschreibung, Darstellung der Einordnung des Gebäudes in die Umgebung;
— Ansicht;
— beispielhafter Grundriss, Foto;
— Angabe der KG 300 und 400 brutto und der Gesamtkosten brutto des betreffenden Bauvorhabens;
— Eigenerklärung, dass das Teammitglied maßgeblich (> 50 % Beteiligung) an der Planung des jeweiligen Fachteils beteiligt war.