Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform gem. §126b BGB über die eVergabe-Plattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der unterzeichnenden Person ist im Unterschriftsfeld jedoch anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen- es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Es ist eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) einzureichen. Diese Anlage ist im Falle einerBietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen;
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 2 a). Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 3).
4. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 2 b).
5. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 4) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 4) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.