Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer mit Unterschrift in Textform beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, mit Unterschrift in Textform falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge,
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
12. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
13. Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2),
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
15. Mindestreferenz gem. Pkt. III.1.3),
16. Bestätigung berufl. Qualifikation Projektleiter, stellv. Projektleiter gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1. Mindestreferenz: Objektplanung für eine realisierte Freianlage, mind. Honorarzone III, Herstellkosten KG 500 (befestigte Fläche inkl. dazugehöriger Grünflächen) von mind. 250 000 EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.11.2015 bis 31.10.2020, 30 %, davon:
1.a) Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 15 %,
1.b) Herstellkosten (KG 500) in EUR brutto, 15 %.
2. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, Übergabe Nutzer (Z.1-Z.3, Z.5) / Erstellt (Z.4) im Zeitraum vom 1.11.2015 bis 31.10.2020, 70 %, davon:
2.a) Referenz Z.1: Objektplanung für eine realisierte Freianlage mit der Nutzung Spielplatz und/oder Schul- und Pausenhof, mind. Honorarzone III, befestigte Fläche inkl. dazugehöriger Grünflächen von mind. 1.000 m2, mind. Lph 3-8 erbracht, 15 %,
2.b) Referenz Z.2: Objektplanung für Freisportanlagen gem. Anlage 11.2 HOAI, mind. Lph 3-8 erbracht, 15 %,
2.c) Referenz Z.3: Erfahrung bei der Objektplanung für eine realisierte Fläche für Parkplätze und Fahrradabstellplätze einschl. Zufahrt, mind. LPH 3-8 erbracht, 15 %,
2.d) Referenz Z.4: Erfahrungen bei der Verwendung von Fördermitteln, Nachweis der Zuarbeit zur Erstellung Fördermittelantrag (FMA), 13 %,
2.e) Referenz Z.5: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB/A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung einer oder mehrerer Freianlagen, mind. LPH 5-8 erbracht, 12 %.
Hinweis: Die zusätzlichen Referenzen können auch das als Mindestreferenz genannte Projekt beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.