Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung d. Mindestforderungen) anhand einer Bewertungsmatrix (BM), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe BM) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit höchster Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleicherm. die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist unzulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016 zu gewerbl. Schutzrechten;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Gef. Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitglieds;
13) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Mindesthonorarumsatz OPL gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenz A + B gem. Pkt. III.1.3);
17) Nachweis Arbeitsplatz mit BIM-Software gem. Pkt. III.1.3);
18) Nachweis Weiterbildung im Themengebiet Nachhaltigkeit gem. Pkt. III.1.3);
19) Bestätigung der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Pkt. III.1.3);
20) Bestätigung der Berufserfahrung des Bewerbers gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien u. Wichtung:
Zu III.1.3)
Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A Referenzen mit 30 %, davon:
1) Mind.ref. A- Objektplanung (OPL) für Neubau Gebäudes; 15 %, davon:
1.a) erbrachte Lph 10 %, 1.b Bauwerkskosten (BWK) (KG 300 + 400) in EUR brutto 5 %;
2) Mind.ref. B- Objektplanung (OPL) für Neubau Gebäudes; 15 %, davon:
2.a) erbrachte Lph 10 %, 2.b BWK (KG 300 + 400) in EUR brutto 5 %;
3) Ref. aus zusätzl. Referenzliste; 70 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 – OPL Erfahrung Verwendung von Fördermitteln, 15 %;
3.b) Ref. Z.2 – OPL Erfahrung mit öffentl. Vergaberecht nach VOB A § 3(1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2); 15 %;
3.c) Ref. Z.3 – OPL unter Verwendung von BIM, 20 %;
3.d) Ref. Z.4 – OPL Erfahrung mit Nachhaltigem Bauen, 20 %;
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten BM entnommen werden.