Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2013), nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI 2013) für SAM III – Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München:
Leistungsbild – Gebäude und Innenräume
(§ 34 HOAI 2013) HOAI 2013 Vereinbart
— Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2 % 2 %;
— Leistungsphase 2 Vorplanung 7 % 7 %;
— Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 15 % 15 %;
— Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 3 % 3 %;
— Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 25 % 25 %;
— Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 10 % 10 %;
— Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % 2,75 %;
— Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 32 % 32 %;
— Leistungsphase 9 Objektbetreuung 2 % 2 %;
— Summe 100 % 98,75 %.
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Bauherr ist das Studentenwerk München.
Dem Auftraggeber ist es besonders wichtig, dass während der Ausführung der Baumaßnahme die Lärmbelästigung möglichst geringgehalten wird.
Die Abbruchplanung wird aktuell gesondert ausgeschrieben. Hier wird eine enge Abstimmung zwischen dem Objektplaner und dem Abbruchplaner erwartetet, damit zum Ende der Abbruchmaßnamen sinnvoll und ohne Zeitverlust mit den anstehenden Baumaßnahmen begonnen werden kann.
Der Auftragnehmer hat über eine vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) zur Verfügung gestellte elektronische Projektplattform (Share Point) den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen Struktur gegenüber dem Auftraggeber sowie weiteren Planungsbeteiligten und ausführenden Bauunternehmen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
Die Maßnahme sieht Folgendes vor:
1. Abbruch der bestehenden Gebäude – Baufeldfreimachung vom 1. September 2021 bis 1. März 2022. Alle Mieter /Nutzer werden zum 30.8.2021 die Bestandsgebäude verlassen haben.
2. Neubau des Studentenwohnheims – 3. Bauabschnitt ab 15.6.2022.
Der Neubau des Studierendenwohnheims ist der 3. Bauabschnitt eines 2010 durchgeführten Wettbewerbs. Die Bauabschnitte 1 und 2 sind realisiert.
Die bisherigen Bauabschnitte wurden als Stahlbetonbau mit Stahlbetondecken und einer Putzfassade realisiert. Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme.
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Im 3. Bauabschnitt müssen in einem möglichen 6-geschossigen hofbildenden Gebäude mindestens 170 bis wünschenswert 180 Wohnplätze (gerne auch noch mehr) entstehen. Die Flächenvorgaben ergeben sich aus den Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (2330-B). Aufgrund der geplanten Belegung des Wohnheims mit Musik-Studierenden sind die Gemeinschaftsflächen aufzuteilen in einen multifunktional nutzbaren Gemeinschaftsraum für max. 199 Personen und 5 bis 10 Übungskabinen für Musiker. Zudem muss eine Tiefgarage entstehen, mit der die Mindestanzahl an von der Landeshauptstadt München vorgegebenen Stellplätzen sichergestellt wird. Wir gehen derzeit grob von mindestens 20 Stellplätzen aus. Der Auftragnehmer hat auch zu prüfen, inwieweit sinnvoll E-Ladesäulen und/ oder Car Sharing Plätze aufgebaut bzw. zur Verfügung gestellt werden können. Zudem muss auf der zu bebauenden Fläche der Müllbereich für das gesamte Wohnheimquartier entstehen.
Die Aufteilung der Wohneinheiten ist wie folgt gewünscht:
Wohnform Prozentsatz Bemerkung
1- Zimmer Appartement zwischen 40 % und 60 %. Jede Einheit muss eine eigene Sanitärzelle und Küchenzeile beinhalten
1,5 – Zimmer Appartement zwischen 3 und 6 %. Mit einer Sanitärzelle und einer Küchenzeile
Wohngemeinschaften mit 3 bis acht (8) Wohnplätzen zwischen 40 % und 60 %. Jeder Wohnplatz muss eine separate Sanitärzelle beinhalten.
Ziel ist es, durch eine sinnvolle Durchmischung der Wohnformen die Kommunikation unter den Bewohnern zu stärken und Gemeinschaft zu fördern. Dieses Ziel soll sich in allen relevanten Bereichen widerspiegeln (Zugangsbereich, Treffpunkte, Gemeinschaftsbereiche, Freiflächen, Hoch- / Tiefhof, etc.).
Laut Leitfaden „Barrierefrei Bauen – Baurechtliche Anforderungen“ der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München müssen mindestens 10 % Wohnplätze bezogen auf die Gesamtanzahl an Wohnplätzen im Gesamtgebäude (mind. 170 Wohneinheiten) barrierefrei im Sinne der DIN 18040 unter gebaut werden. Hiervon müssen mindestens 2 rollstuhlgerecht sein.
Verbindliche Termine unter Berücksichtigung der Bedingungen für Bauten von Studentenwohnheimen:
— Einreichung Bauantrag: 15. September 2021;
— Baubeginn: 1. September 2022;
— Nutzungsaufnahme Studentisches Wohnen: 1.März 2024;
— Fertigstellung: 1. Juni 2024.
Unter Berücksichtigung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in der Anlage OPV6 wird auf Grundlage der notwendigen Nutzungsfläche (NUF) von einem groben Kostenrahmen zwischen 24,31 Mio. EUR (bei 170 Wohnplätzen) und 25,74 Mio. EUR (bei 180 Wohnplätzen), jeweils brutto (Kostengruppe 200 bis 700) ausgegangen.
Der Objektplaner bildet mit dem Bauherrn, den weiteren Planern und dem Projektsteuerer das Projektteam. Daher ist eine enge Kommunikation in dem Projektteam erforderlich. Eine regelmäßige, angemessene Anwesenheit vor Ort (Studentenwerk München) und auf der Baustelle (SAM III) ist während der gesamten Projektlaufzeit erforderlich.
Fortsetzung unter Ziffer II.2.14) „Zusätzliche Angaben“.