Objektplanungsleistungen (Lph. 1 bis 9 – stufenweise) für SAM III – Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München
Studentenwerk München
Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Lph. 1 bis 9 – stufenweise) für SAM III – Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Architekturbüros › Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-09-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-05-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: Verg_EU-076_20
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89-38196-1738 📞
Fax: +49 89-38196-1714 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDXEM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDXEM 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Datum des Beginns: 2021-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-450599
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDXEM/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDXEM
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 187-450599 (2020-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: Verg_EU-076_20
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Lph. 1 bis 9 – stufenweise) für SAM III – Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89-38196-1738 📞
Fax: +49 89-38196-1714 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDXEM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDXEM 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Datum des Beginns: 2021-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-450599
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Zu den Aufgaben des Objektplaners zählen das Vereinbaren, Organisieren und Vorbereiten von Terminen und Besprechungen sowie die Teilnahme an diesen Terminen und die umfassende Protokollführung.
Der Auftragnehmer hat die Pläne an den Auftraggeber zu übergeben als .dxf, .dwg, .pdf (auch in anonymisierter Form).
Der Auftragnehmer hat die Berechnungen, Beschreibungen an den Auftraggeber zu übergeben als .doc, .xls,.pdf, GAEB.
Der Auftragnehmer hat die Bestandsdokumentation 2-fach in Papierform an den Auftraggeber zu übergeben.
Bauherr ist das Studentenwerk München.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2013) im Falle des jeweiligen Leistungsabrufs zu erbringen:
— Grundleistungen der Leistungsphase 1;
— Grundleistungen der Leistungsphase 2;
— Grundleistungen der Leistungsphase 3;
— Grundleistungen der Leistungsphase 4; Besondere Leistung: Durchführung der Nachbarschaftsbeteiligung;
— Grundleistungen der Leistungsphase 5;
— Grundleistungen der Leistungsphase 6;
— Grundleistungen der Leistungsphase 7;
— Grundleistungen der Leistungsphase 8;
— Grundleistungen der Leistungsphase 9;
— Weitere besondere Leistungen.
—— Prüfung, inwieweit weitere Förderungen sowie der Aufbau bzw. die Zurverfügungstellung von E-Ladesäulen möglich, sinnvoll und realisierbar sind;
—— Durchführung der Nachbarschaftsbeteiligung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2013), nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI 2013) für SAM III – Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München:
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Leistungsbild – Gebäude und Innenräume
(§ 34 HOAI 2013) HOAI 2013 Vereinbart
— Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2 % 2 %;
— Leistungsphase 2 Vorplanung 7 % 7 %;
— Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 15 % 15 %;
— Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 3 % 3 %;
— Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 25 % 25 %;
— Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 10 % 10 %;
— Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % 2,75 %;
— Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 32 % 32 %;
— Leistungsphase 9 Objektbetreuung 2 % 2 %;
— Summe 100 % 98,75 %.
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Bauherr ist das Studentenwerk München.
Dem Auftraggeber ist es besonders wichtig, dass während der Ausführung der Baumaßnahme die Lärmbelästigung möglichst geringgehalten wird.
Die Abbruchplanung wird aktuell gesondert ausgeschrieben. Hier wird eine enge Abstimmung zwischen dem Objektplaner und dem Abbruchplaner erwartetet, damit zum Ende der Abbruchmaßnamen sinnvoll und ohne Zeitverlust mit den anstehenden Baumaßnahmen begonnen werden kann.
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Der Auftragnehmer hat über eine vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) zur Verfügung gestellte elektronische Projektplattform (Share Point) den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen Struktur gegenüber dem Auftraggeber sowie weiteren Planungsbeteiligten und ausführenden Bauunternehmen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
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Die Maßnahme sieht Folgendes vor:
1. Abbruch der bestehenden Gebäude – Baufeldfreimachung vom 1. September 2021 bis 1. März 2022. Alle Mieter /Nutzer werden zum 30.8.2021 die Bestandsgebäude verlassen haben.
2. Neubau des Studentenwohnheims – 3. Bauabschnitt ab 15.6.2022.
Der Neubau des Studierendenwohnheims ist der 3. Bauabschnitt eines 2010 durchgeführten Wettbewerbs. Die Bauabschnitte 1 und 2 sind realisiert.
Die bisherigen Bauabschnitte wurden als Stahlbetonbau mit Stahlbetondecken und einer Putzfassade realisiert. Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme.
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Im 3. Bauabschnitt müssen in einem möglichen 6-geschossigen hofbildenden Gebäude mindestens 170 bis wünschenswert 180 Wohnplätze (gerne auch noch mehr) entstehen. Die Flächenvorgaben ergeben sich aus den Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (2330-B). Aufgrund der geplanten Belegung des Wohnheims mit Musik-Studierenden sind die Gemeinschaftsflächen aufzuteilen in einen multifunktional nutzbaren Gemeinschaftsraum für max. 199 Personen und 5 bis 10 Übungskabinen für Musiker. Zudem muss eine Tiefgarage entstehen, mit der die Mindestanzahl an von der Landeshauptstadt München vorgegebenen Stellplätzen sichergestellt wird. Wir gehen derzeit grob von mindestens 20 Stellplätzen aus. Der Auftragnehmer hat auch zu prüfen, inwieweit sinnvoll E-Ladesäulen und/ oder Car Sharing Plätze aufgebaut bzw. zur Verfügung gestellt werden können. Zudem muss auf der zu bebauenden Fläche der Müllbereich für das gesamte Wohnheimquartier entstehen.
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Die Aufteilung der Wohneinheiten ist wie folgt gewünscht:
Wohnform Prozentsatz Bemerkung
1- Zimmer Appartement zwischen 40 % und 60 %. Jede Einheit muss eine eigene Sanitärzelle und Küchenzeile beinhalten
1,5 – Zimmer Appartement zwischen 3 und 6 %. Mit einer Sanitärzelle und einer Küchenzeile
Wohngemeinschaften mit 3 bis acht (8) Wohnplätzen zwischen 40 % und 60 %. Jeder Wohnplatz muss eine separate Sanitärzelle beinhalten.
Ziel ist es, durch eine sinnvolle Durchmischung der Wohnformen die Kommunikation unter den Bewohnern zu stärken und Gemeinschaft zu fördern. Dieses Ziel soll sich in allen relevanten Bereichen widerspiegeln (Zugangsbereich, Treffpunkte, Gemeinschaftsbereiche, Freiflächen, Hoch- / Tiefhof, etc.).
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Laut Leitfaden „Barrierefrei Bauen – Baurechtliche Anforderungen“ der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München müssen mindestens 10 % Wohnplätze bezogen auf die Gesamtanzahl an Wohnplätzen im Gesamtgebäude (mind. 170 Wohneinheiten) barrierefrei im Sinne der DIN 18040 unter gebaut werden. Hiervon müssen mindestens 2 rollstuhlgerecht sein.
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Verbindliche Termine unter Berücksichtigung der Bedingungen für Bauten von Studentenwohnheimen:
— Einreichung Bauantrag: 15. September 2021;
— Baubeginn: 1. September 2022;
— Nutzungsaufnahme Studentisches Wohnen: 1.März 2024;
— Fertigstellung: 1. Juni 2024.
Unter Berücksichtigung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in der Anlage OPV6 wird auf Grundlage der notwendigen Nutzungsfläche (NUF) von einem groben Kostenrahmen zwischen 24,31 Mio. EUR (bei 170 Wohnplätzen) und 25,74 Mio. EUR (bei 180 Wohnplätzen), jeweils brutto (Kostengruppe 200 bis 700) ausgegangen.
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Der Objektplaner bildet mit dem Bauherrn, den weiteren Planern und dem Projektsteuerer das Projektteam. Daher ist eine enge Kommunikation in dem Projektteam erforderlich. Eine regelmäßige, angemessene Anwesenheit vor Ort (Studentenwerk München) und auf der Baustelle (SAM III) ist während der gesamten Projektlaufzeit erforderlich.
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Fortsetzung unter Ziffer II.2.14) „Zusätzliche Angaben“.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
— Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2 (Mitwirkung bei der Erstellung der Förderanträge);
— Stufe 2: Leistungsphasen 3, 4. Besondere Leistung: Durchführung der Nachbarschaftsbeteiligung;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-7;
— Stufe 4: Leistungsphasen 8, 9.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf einen entsprechenden Leistungsabruf.
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Zu den Aufgaben des Objektplaners zählen das Vereinbaren, Organisieren und Vorbereiten von Terminen und Besprechungen sowie die Teilnahme an diesen Terminen und die umfassende Protokollführung.
Der Auftragnehmer hat die Pläne an den Auftraggeber zu übergeben als .dxf, .dwg, .pdf (auch in anonymisierter Form).
Der Auftragnehmer hat die Berechnungen, Beschreibungen an den Auftraggeber zu übergeben als .doc, .xls,.pdf, GAEB.
Der Auftragnehmer hat die Bestandsdokumentation 2-fach in Papierform an den Auftraggeber zu übergeben.
Bauherr ist das Studentenwerk München.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2013) im Falle des jeweiligen Leistungsabrufs zu erbringen:
— Grundleistungen der Leistungsphase 1;
— Grundleistungen der Leistungsphase 2;
— Grundleistungen der Leistungsphase 3;
— Grundleistungen der Leistungsphase 4; Besondere Leistung: Durchführung der Nachbarschaftsbeteiligung;
— Grundleistungen der Leistungsphase 5;
— Grundleistungen der Leistungsphase 6;
— Grundleistungen der Leistungsphase 7;
— Grundleistungen der Leistungsphase 8;
— Grundleistungen der Leistungsphase 9;
— Weitere besondere Leistungen.
—— Prüfung, inwieweit weitere Förderungen sowie der Aufbau bzw. die Zurverfügungstellung von E-Ladesäulen möglich, sinnvoll und realisierbar sind;
—— Durchführung der Nachbarschaftsbeteiligung.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bewerbergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
— dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerbergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage TW3 beigefügte Formblatt „Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
2. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
3. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
4. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,…
… im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
… eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB. Die Bewerber haben daher das Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage TW2) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
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Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler),
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b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a. und b. genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden und / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllen wird.
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Die Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung müssen für die Dauer des Vertrages und der Gewährleistung aufrechterhalten werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt „Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung“ (Anlage TW4) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind
— ein entsprechender Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder
— eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für…
… jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, für die kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, oder
… die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler),
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b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a. und b. genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden und / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllen wird.
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Die Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung müssen für die Dauer des Vertrages und der Gewährleistung aufrechterhalten werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
1. Technische Fachkräfte:
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich sind.
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Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte (w/m/d) und Führungskräfte (w/m/d) anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
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Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 4 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2017-2019) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
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Die Bewerber haben daher das Formblatt „Technische Fachkräfte“ (Anlage TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Referenzprojekte:
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Objektplanungsleistungen – Leistungsphase 2 bis 8) in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Auftragswerts;
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers
Sowie der
— Name des Referenznehmers;
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Mindestanforderung:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitpunkts anbelangt – nur dann geeignet, wenn
— mit der Leistungsphase 2 nicht älter als zum 1.1.2016 begonnen worden ist und
— die Leistungsphase 8 mit der Abnahme aller Gewerke abgeschlossen sowie mit der Leistungsphase 9 begonnen worden ist jeweils spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
1. Mindestanforderung an die technischen Fachkräfte
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 4 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
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2. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitpunkts anbelangt – nur dann geeignet, wenn
— mit der Leistungsphase 2 nicht älter als zum 1.1.2016 begonnen worden ist, und
— die Leistungsphase 8 mit der Abnahme aller Gewerke abgeschlossen sowie mit der Leistungsphase 9 begonnen worden ist jeweils spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Studentenwerk München abschließen.
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Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
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Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens 3 bis höchstens 5 Bewerber zugelassen, die auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden
(vgl. § 51 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, drei, 4 oder 5 Bewerber zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
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Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts (Planerhonorar) der Referenzprojekte wie folgt:
Auftragswert – Planerhonorar (netto) Punkte;
>= 1 100 000 EUR 6 Punkte;
>= 900 000 EUR < 1 100 000 EUR 5 Punkte;
>= 700 000 EUR < 900 000 EUR 4 Punkte;
>= 500 000 EUR < 700 000 EUR 3 Punkte;
>= 300 000 EUR < 500 000 EUR 2 Punkte;
>=100 000 EUR < 300 000 EUR 1 Punkt;
< 100 000 EUR 0 Punkte.
Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bis zu
Maximal 30 Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben das Formblatt „Referenzprojekte“ (Anlage TW6) für die insgesamt mindestens 2 bis maximal 5 Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
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Je Referenz sind 2 zusätzliche Projektblätter (also maximal 2 einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDXEM/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDXEM
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 105-277310
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 187-450599
ABl. S-Ausgabe: 105
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Name: Kresings Architektur GmbH Düsseldorf
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 105-277310 (2021-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 105-277310
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 187-450599
ABl. S-Ausgabe: 105
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2 % 2 %,
— Leistungsphase 2 Vorplanung 7 % 7 %,
— Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 15 % 15 %,
— Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 3 % 3 %,
— Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 25 % 25 %,
— Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 10 % 10 %,
— Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % 2,75 %,
— Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 32 % 32 %,
— Leistungsphase 9 Objektbetreuung 2 % 2 %,
Der Auftragnehmer hat über eine vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) zur Verfügung gestellte elektronische Projektplattform (Share Point) den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen das gesamte Wohnheimquartier entstehen.
— Einreichung Bauantrag: 15. September 2021,
— Baubeginn: 1. September 2022,
— Nutzungsaufnahme Studentisches Wohnen: 1.März 2024,
Der Objektplaner bildet mit dem Bauherrn, den weiteren Planern und dem Projektsteuerer das Projektteam. Daher ist eine enge Kommunikation in dem Projektteam erforderlich. Eine regelmäßige, angemessene
Anwesenheit vor Ort (Studentenwerk München) und auf der Baustelle (SAM III) ist während der gesamten Projektlaufzeit erforderlich.
— Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2 (Mitwirkung bei der Erstellung der Förderanträge),
— Stufe 2: Leistungsphasen 3, 4. Besondere Leistung: Durchführung der Nachbarschaftsbeteiligung,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-7,
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Name: Kresings Architektur GmbH Düsseldorf
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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