Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vorlage von max. 3 Referenzen aus dem Bereich Sanierung/Umbau/Erweiterung von Gebäuden vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Zeitraum 2016 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 60 %).
Vergleichbare Gebäude sind u.a. Schulen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehrgebäude, Kindertagesstätten, Hochschulbauten, Justizgebäude, etc.. Keine vergleichbaren Gebäude sind sehr einfache Gebäude wie z. B. Lagerhallen.
Die Sanierung der Fassade ist Inhalt der jeweiligen Referenz:
Bei den Referenzen werden nur Leistungsbestandteile gewertet, die bereits (im Referenzzeitraum) erbracht wurden. Für jede Referenz werden die Punkte wie folgt vergeben (jede Referenz max 20 % bzw. 200 Pkt.):
— Realisierungsart (max 100. Pkt.): Umbau/Sanierung von Gebäuden (Wohngebäude, bzw. vergleichbare Gebäude (100 Pkt.); Erweiterung von Gebäuden (50 Pkt.); andere Realisierung: 0 Pkt.,
— Bruttoprojektkosten KGR 200 bis KGR 600 nach DIN 276; max 50 Pkt.: Bruttoprojektkosten < 1,0 Mio. EUR: 0 Pkt.; ≥ 1,0 bis < 1,5 Mio EUR: 25 Pkt.; ≥ 1,5 Mio. EUR: 50 Pkt.,
— Umfang der eigenen Leistung (nach HOAI) (max 50 Pkt.) für Umbau/Sanierung/Erweiterung von Gebäuden. HOAI Objektplanung Gebäude.
(Fassadenarbeiten sind in der Referenz enthalten). Für Leistungsphasen: 1-3, 5-7: je LpH: 5 Pkt. Je LpH 4 und 8: je LpH: 10Pkt.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber zu nennen. (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer).
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen. Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2. Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und/oder-leistungen.
3. Erklärung über die Anzahl der im Mittel Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (Wichtung 10 %).
Punkte: < 3 Mitarbeiter/-innen: 0 Pkt. ≥ 3 Mitarbeiter/-innen < 6 Mitarbeiter/-innen: 50 Pkt. ≥ 6 Mitarbeiter/-innen: 100 Pkt.
4.
— Einzelbewertung vorgesehener Projektleiter/-in (Wichtung 20 %);
— Berufserfahrung im Bereich Gebäude (Umbau/Sanierung/Erweiterung): (< 6 Jahre=0 Pkt./≥ 6 Jahre=25 Pkt./≥ 12 Jahre= 50 Pkt.);
— je Referenzprojekt: Das Referenzprojekt wurde vom Projektleiter/-in bearbeitet: 30 Pkt.. Das Referenzprojekt wurde in der Position des Projektleiters/-in bearbeitet: 20 Pkt.