Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die...”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de🌏
E-Mail: openhouse.rabattvertrag2020-10@kbs.de📧
Fax: +49 23430486190 📠
URL der Dokumente: https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html🌏
“Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse...”
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2020-10@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
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Quelle: OJS 2020/S 220-539576 (2020-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Zu Punkt V.2.3 – Los 1: Aufgrund der Zeichenbegrenzung des Vordrucks können nicht alle Orte aufgezählt werden. Die vollständige Aufzählung lautet: München,...”
Zu Punkt V.2.3 – Los 1: Aufgrund der Zeichenbegrenzung des Vordrucks können nicht alle Orte aufgezählt werden. Die vollständige Aufzählung lautet: München, Wedel, Friedrichsdorf, Holzkirchen, Barcelona (Spanien), Bad Vilbel, Bad Homburg, Kopenhagen (Dänemark), Ludwigsfelde
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Quelle: OJS 2020/S 252-635698 (2020-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die...”
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2022.
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Quelle: OJS 2021/S 035-085728 (2021-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.4.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2021. Die...”
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2022.
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Quelle: OJS 2021/S 053-133148 (2021-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die...”
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2022.
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Quelle: OJS 2021/S 077-197019 (2021-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2021. Die...”
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2022.
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Quelle: OJS 2021/S 137-364523 (2021-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Die...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2022.
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Quelle: OJS 2021/S 203-529925 (2021-10-14)
Ergänzende Angaben (2022-06-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.07.2022. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 und auf die Berichtigung der Bekanntmachung vom...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 11.11.2020 unter der Referenznummer 2020/S 220-539576 und auf die Berichtigung der Bekanntmachung vom 03.06.2022 unter der Referenznummer 2022/S 107-298751 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.07.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2022.
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Quelle: OJS 2022/S 120-339103 (2022-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur
internationalen Energiekooperation mit Australien und Neuseeland
Referenznummer: 17104/004-21#004
Kurze Beschreibung:
“Energiepartnerschaften bündeln die Aktivitäten der Bundesregierung, um die
Sichtbarkeit der deutschen Energiepolitik im Partnerland zu erhöhen und...”
Kurze Beschreibung
Energiepartnerschaften bündeln die Aktivitäten der Bundesregierung, um die
Sichtbarkeit der deutschen Energiepolitik im Partnerland zu erhöhen und einen
kohärenten Außenauftritt zu gewährleisten. Auch die Interessen der deutschen
Wirtschaft fließen in die EP ein, insbesondere mit dem Ziel, den Partnerländern
deutsches Know-how und Technologien für eine nachhaltige Energieversorgung
nahezubringen. Gleichzeitig bieten die EP deutschen Unternehmen
Informationen über die und Zugang zu den energiepolitischen
Entscheidungsträger(-n) im Partnerland. In Umsetzung der
Koalitionsvereinbarung beabsichtigt das BMWE, bestehende
Energiepartnerschaften und -dialoge fortzusetzen und darüber hinaus neue
Energiepartnerschaften bzw. -dialoge anzubahnen bzw. zu vereinbaren.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Energiepartnerschaften bündeln die Aktivitäten der Bundesregierung, um die
Sichtbarkeit der deutschen Energiepolitik im Partnerland zu erhöhen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Energiepartnerschaften bündeln die Aktivitäten der Bundesregierung, um die
Sichtbarkeit der deutschen Energiepolitik im Partnerland zu erhöhen und einen
kohärenten Außenauftritt zu gewährleisten. Auch die Interessen der deutschen
Wirtschaft fließen in die EP ein, insbesondere mit dem Ziel, den Partnerländern
deutsches Know-how und Technologien für eine nachhaltige Energieversorgung
nahezubringen. Gleichzeitig bieten die EP deutschen Unternehmen
Informationen über die und Zugang zu den energiepolitischen
Entscheidungsträger(-n) im Partnerland. In Umsetzung der
Koalitionsvereinbarung beabsichtigt das BMWE, bestehende
Energiepartnerschaften und -dialoge fortzusetzen und darüber hinaus neue
Energiepartnerschaften bzw. -dialoge anzubahnen bzw. zu vereinbaren.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 17104/004-21#004: 1. Änderungsvertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 436 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: adelphi consult GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 85067 B (AG Charlottenburg)
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: ZC4-Vergabestelle
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de📧
Telefon: 0000📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Telefon: +49 (0)2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Sechsmonatige Verlängerung der länderübergreifenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur
internationalen Energiekooperation mit Australien und Neuseeland”
Text
Sechsmonatige Verlängerung der länderübergreifenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur
internationalen Energiekooperation mit Australien und Neuseeland
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Quelle: OJS 2026/S 011-032335 (2026-01-15)