Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de🌏
E-Mail: openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de📧
Fax: +49 23430486190 📠
URL der Dokumente: https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html🌏
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Rituximab (ATC-Code: L01XC02)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Rituximab (ATC-Code: L01XC02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Rituximab (ATC-Code: L01XC02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder
b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.3.2020, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.2.2020 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.1.2022. In jedem Fall enden die Verträge am 28.2.2022.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.3.2020, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.2.2020 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.1.2022. In jedem Fall enden die Verträge am 28.2.2022.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Urapidil, Darreichungsform: REK (ATC-Code: C02CA06)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Urapidil, Darreichungsform: REK (ATC-Code: C02CA06)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Urapidil, Darreichungsform: REK (ATC-Code: C02CA06)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder
b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2020, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.02.2020 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.01.2022. In jedem Fall enden die Verträge am 28.02.2022.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2020, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.02.2020 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.01.2022. In jedem Fall enden die Verträge am 28.02.2022.
Bezeichnung des Loses: ß-Acetyldigoxin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C01AA02)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „ß-Acetyldigoxin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C01AA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „ß-Acetyldigoxin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C01AA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Ciclosporin, Darreichungsform: LSE (ATC-Code: L04AD01)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Ciclosporin, Darreichungsform: LSE (ATC-Code: L04AD01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Ciclosporin, Darreichungsform: LSE (ATC-Code: L04AD01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Ciclosporin, Darreichungsform: WKA (ATC-Code: L04AD01)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Ciclosporin, Darreichungsform: WKA (ATC-Code: L04AD01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Ciclosporin, Darreichungsform: WKA (ATC-Code: L04AD01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Digitoxin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C01AA04)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Digitoxin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C01AA04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Digitoxin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C01AA04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Digoxin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C01AA05)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Digoxin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C01AA05)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Digoxin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C01AA05)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Fulvestrant (ATC-Code: L02BA03)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Fulvestrant (ATC-Code: L02BA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Fulvestrant (ATC-Code: L02BA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Levothyroxin und Kaliumjodid, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: H03AA)
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Levothyroxin und Kaliumjodid, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: H03AA)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Levothyroxin und Kaliumjodid, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: H03AA)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Phenytoin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N03AB02)
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Phenytoin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N03AB02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Phenytoin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N03AB02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Hydroxychloroquin (ATC-Code: P01BA02)
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydroxychloroquin (ATC-Code: P01BA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydroxychloroquin (ATC-Code: P01BA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Glatiramer acetat, Darreichungsform: FER (ATC-Code: L03AX13)
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Glatiramer acetat, Darreichungsform: FER (ATC-Code: L03AX13)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Glatiramer acetat, Darreichungsform: FER (ATC-Code: L03AX13)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Hydromorphon, Darreichungsform: AMP, ILO, IIL (ATC-Code: N02AA03)
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydromorphon, Darreichungsform: AMP, ILO, IIL (ATC-Code: N02AA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydromorphon, Darreichungsform: AMP, ILO, IIL (ATC-Code: N02AA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Fusidinsäure (ATC-Code: D06AX01)
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Fusidinsäure (ATC-Code: D06AX01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Fusidinsäure (ATC-Code: D06AX01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Hydroxyzin (ATC-Code: N05BB01)
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydroxyzin (ATC-Code: N05BB01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydroxyzin (ATC-Code: N05BB01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Dexamethason und Gentamicin (ATC-Code: S01CA01)
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Dexamethason und Gentamicin (ATC-Code: S01CA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Dexamethason und Gentamicin (ATC-Code: S01CA01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Etonogestrel und Ethinylestradiol (ATC-Code: G02BB01)
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Etonogestrel und Ethinylestradiol (ATC-Code: G02BB01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Etonogestrel und Ethinylestradiol (ATC-Code: G02BB01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: H02AB09)
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydrocortison, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: H02AB09)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydrocortison, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: H02AB09)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison, Darreichungsform: CRE (ATC-Code: D07AA02)
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydrocortison, Darreichungsform: CRE (ATC-Code: D07AA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydrocortison, Darreichungsform: CRE (ATC-Code: D07AA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D07AA02)
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydrocortison, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D07AA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydrocortison, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D07AA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison-butyrat, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D07AB02)
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydrocortison-butyrat, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D07AB02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Hydrocortison-butyrat, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D07AB02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Indapamid und Perindopril erbumin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C09BA04)
Losnummer: 22
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Indapamid und Perindopril erbumin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C09BA04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Indapamid und Perindopril erbumin, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C09BA04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Paracetamol, Darreichungsform: SIR, LSE (ATC-Code: N02BE01)
Losnummer: 23
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paracetamol, Darreichungsform: SIR, LSE (ATC-Code: N02BE01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paracetamol, Darreichungsform: SIR, LSE (ATC-Code: N02BE01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Paracetamol, Darreichungsform: TAB, KAP (ATC-Code: N02BE01)
Losnummer: 24
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paracetamol, Darreichungsform: TAB, KAP (ATC-Code: N02BE01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paracetamol, Darreichungsform: TAB, KAP (ATC-Code: N02BE01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Paracetamol, Darreichungsform: Suppositorien (ATC-Code: N02BE01)
Losnummer: 25
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paracetamol, Darreichungsform: Suppositorien (ATC-Code: N02BE01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paracetamol, Darreichungsform: Suppositorien (ATC-Code: N02BE01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Tobramycin, Darreichungsform: LOV (ATC-Code: J01GB01)
Losnummer: 26
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Tobramycin, Darreichungsform: LOV (ATC-Code: J01GB01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Tobramycin, Darreichungsform: LOV (ATC-Code: J01GB01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Acetazolamid, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: S01EC01)
Losnummer: 27
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Acetazolamid, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: S01EC01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Acetazolamid, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: S01EC01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Eprosartan und Hydrochlorothiazid, Darreichungsform: FTA (ATC-Code: C09DA02)
Losnummer: 28
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Eprosartan und Hydrochlorothiazid, Darreichungsform: FTA (ATC-Code: C09DA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Eprosartan und Hydrochlorothiazid, Darreichungsform: FTA (ATC-Code: C09DA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Amlodipin, Valsartan und HCT (ATC-Code: C09DX01)
Losnummer: 29
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Amlodipin, Valsartan und HCT (ATC-Code: C09DX01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Amlodipin, Valsartan und HCT (ATC-Code: C09DX01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Calcipotriol und Betamethason, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D05AX52)
Losnummer: 30
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Calcipotriol und Betamethason, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D05AX52)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Calcipotriol und Betamethason, Darreichungsform: SAL (ATC-Code: D05AX52)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Dronedaron (ATC-Code: C01BD07)
Losnummer: 31
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Dronedaron (ATC-Code: C01BD07)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Dronedaron (ATC-Code: C01BD07)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Rosuvastatin und Ezetimib, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C10BA06)
Losnummer: 32
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Rosuvastatin und Ezetimib, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C10BA06)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Rosuvastatin und Ezetimib, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: C10BA06)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Buserelin (ATC-Code: L02AE01)
Losnummer: 33
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Buserelin (ATC-Code: L02AE01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Buserelin (ATC-Code: L02AE01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Calcipotriol und Betamethason, Darreichungsform: GEL (ATC-Code: D05AX52)
Losnummer: 34
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Calcipotriol und Betamethason, Darreichungsform: GEL (ATC-Code: D05AX52)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Calcipotriol und Betamethason, Darreichungsform: GEL (ATC-Code: D05AX52)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: Calcipotriol und Betamethason, Darreichungsform: SCH (ATC-Code: D05AX52)
Losnummer: 35
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Calcipotriol und Betamethason, Darreichungsform: SCH (ATC-Code: D05AX52)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Calcipotriol und Betamethason, Darreichungsform: SCH (ATC-Code: D05AX52)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Bezeichnung des Loses: PEG-Epoetin beta (ATC-Code: B03XA03)
Losnummer: 36
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "PEG-Epoetin beta (ATC-Code: B03XA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "PEG-Epoetin beta (ATC-Code: B03XA03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.9.2019;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den Auftragsunterlagen enthalten);
c) Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: openhouse.rabattvertrag2020-2@kbs.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
(1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
(2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
(3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190📞
E-Mail: poststelle@bva.de📧
Fax: +49 2286191870 📠
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 008-013356 (2020-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-05 📅
Name: axicorp Pharma GmbH, Hexal AG, Mundipharma GmbH
Postort: Friedrichsdorf, Holzkirchen, Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Stragen Pharma GmbH, Takeda GmbH
Postort: Köln, Konstanz
Name: Ever Pharma GmbH, 1 A Pharma GmbH, Hexal AG, ratiopharm GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH, AstraZeneca GmbH
Postort: Gröbenzell, Oberhaching, Holzkirchen, Ulm, Augsburg, Wedel
Name: ratiopharm GmbH, Aristo Pharma GmbH
Postort: Ulm, Berlin
Name: Teva GmbH, Mylan Healthcare GmbH
Postort: Ulm, Bad Homburg v. d. Höhe
Name: Ethypharm GmbH
Postort: Schönefeld
Name: ratiopharm GmbH
Postort: Ulm
Name: Bluefish Pharma GmbH
Postort: Griesheim
Name: ratiopharm GmbH, 1 A Pharma GmbH
Postort: Ulm, Oberhaching
Name: TEVA GmbH, Chiesi GmbH, Mylan Healthcare GmbH
Postort: Ulm, Hamburg, Bad Homburg v. d. Höhe
Name: 1 A Pharma GmbH, Hexal AG, TAD Pharma GmbH, Novartis Pharma GmbH
Postort: Oberhaching, Holzkirchen, Cuxhaven, Nürnberg
Name: Aristo Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH
Postort: Berlin, Ulm, Berlin, Augsburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
6
1
4
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Soziale Sicherung
E-Mail: poststelle@bas.bund.de📧
Quelle: OJS 2020/S 034-079811 (2020-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom…
… 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811 verwiesen.
… 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-05 📅
Name: Dermapharm AG
Postort: Grünwald
Name: Hormosan Pharma GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Name: Mylan Healthcare GmbH
Postort: Bad Homburg v.d. Höhe
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: https://www.bundesamtsozialesicherung.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 056-132388 (2020-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Quelle: OJS 2020/S 075-177951 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn…
… 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951 verwiesen.
… 1.04.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Name: Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel GmbH
Postort: Ursensollen
Name: ALIUD Pharma GmbH
Postort: Laichingen
Name: 1 A Pharma GmbH, Hexal AG
Postort: Oberhachingen, Holzkirchen
Name: ELPEN Pharma GmbH
Postort: Berlin
Name: HAEMATO PHARM GmbH
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2020/S 094-224270 (2020-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-05 📅
Postort: Bad Homburg
Name: betapharm Arzneimittel GmbH, ELPEN Pharma GmbH
Postort: Augsburg, Berlin
Name: LEO Pharma GmbH
Postort: Neu-Isenburg
Name: Hexal AG, Aristo Pharma GmbH
Postort: Holzkirchen, Berlin
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2020/S 119-289006 (2020-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-05 📅
Name: Abacus Medicine A/S
Postort: Kopenhagen
Land: Dänemark 🇩🇰
Name: Exeltis Germany GmbH
Postort: Ismaning
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2020/S 133-326370 (2020-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2020 vom 13.7.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-05 📅
Name: CC Pharma GmbH
Postort: Densborn
Bad Homburg v. d. Höhe
Name: axicorp Pharma B.V.
Postort: Den Haag
Land: Niederlande 🇳🇱
Name: Abacus Medicine A/S, Originalis BV
Postort: Kopenhagen (Dänemark), Amsterdam (Niederlande)
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2020/S 158-385486 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2020 vom 13.7.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-05 📅
Name: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2020/S 182-437410 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2020 vom 13.7.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2020/S 203-493116 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2020 vom 13.7.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-05 📅
Name: Zentiva Pharma GmbH
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2020/S 227-557107 (2020-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Des Weiteren wird
— auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn…
… 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811,
… 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388,
… 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951,
… 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270,
… 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006,
… 1.8.2020 vom 13.7.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370,
… 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486,
… 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410,
… 1.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und
… 1.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-05 📅
Name: Hikma Pharma GmbH ribosepharm division
Postort: Martinsried
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Aristo Pharma GmbH
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2020/S 252-635737 (2020-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2020 vom 13.7.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-05 📅
Name: Onkovis GmbH, STADAPHARM GmbH, medac GmbH
Postort: Penzberg, Bad Vilbel, Wedel
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2021/S 015-031121 (2021-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn…
… 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2020 vom 13.7.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2021 vom 22.1.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121 verwiesen.
… 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-05 📅
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
Postort: Gröbenzell
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Quelle: OJS 2021/S 032-079450 (2021-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn…
… 1.0.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006,
… 1.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107,
… 1.1.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737,
… 1.2.2021 vom 22.1.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121 und
… 1.3.2021 vom 16.2.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den /die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2021/S 075-191448 (2021-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2020 vom 13.7.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2021 vom 22.1.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2021 vom 16.2.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2021 vom 19.4.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 verwiesen..
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-05 📅
Name: Originalis B.V.
Postort: Amsterdam
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Es wird auf die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.2.2022.
Quelle: OJS 2021/S 119-313408 (2021-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 13.1.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 18.2.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 16.4.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2020 vom 14.5.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2020 vom 22.6.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2020 vom 13.7.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2020 vom 17.8.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2020 vom 18.9.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2021 vom 22.1.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2021 vom 16.2.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2021 vom 19.4.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 sowie auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2021 vom 22.6.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408 verwiesen.
… 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 sowie auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-05 📅
Name: Abacus Medicine A/S, Originalis B.V.
Postort: Kopenhagen, Amsterdam
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomblerstr.76
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.bundesamtsozialesicherung.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 138-366779 (2021-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.09.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.09.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.09.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.09.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408 sowie auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408 sowie auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779 verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-05 📅
Name: Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.09.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.09.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Quelle: OJS 2021/S 157-415903 (2021-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird die Aufhebung des Loses 29 - Amlodipin, Valsartan und HCT (ATC-Code: C09DX01) der ursprünglichen Veröffentlichung (2020/S 008-013356 vom 13.01.2020) bekanntgemacht.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903 verwiesen.
Hiermit wird das Los 29 - Amlodipin, Valsartan und HCT (ATC-Code: C09DX01) der ursprünglichen Veröffentlichung (2020/S 008-013356 vom 13.01.2020) aufgehoben.
Quelle: OJS 2021/S 189-491429 (2021-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird die Aufhebung des Loses 32 „Rosuvastatin und Ezetimib“ (ATC-Code: C10BA06) Darreichungsform: TAB" in der ursprünglichen Veröffentlichung (2020/S 008-013356 vom 13.01.2020) bekanntgegeben.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 und deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356 und deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter
der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf
der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf
die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener
die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener
Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903 verwiesen.
Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903 verwiesen.
Das Los wurde aufgehoben.
Das Los 32 „Rosuvastatin und Ezetimib“ (ATC-Code: C10BA06) Darreichungsform: TAB" in der ursprünglichen Veröffentlichung (2020/S 008-013356 vom 13.01.2020) wird hiermit aufgehoben.
Quelle: OJS 2021/S 203-530070 (2021-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-05 📅
Name: Klinge Pharma GmbH
Postort: Holzkirchen
Land: Miesbach
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Quelle: OJS 2021/S 207-541496 (2021-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.12.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.12.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.12.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.12.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2021 vom 25.10.2021 unter der Nummer 2021/S 207-541496 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2021 vom 25.10.2021 unter der Nummer 2021/S 207-541496 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-05 📅
Name: Dermapharm AG, LEO Pharma GmbH
Postort: Grünwald, Neu-Isenburg
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Organon Healthcare GmbH
Postort: München
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.12.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.12.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Quelle: OJS 2021/S 230-603748 (2021-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2021 vom 25.10.2021 unter der Nummer 2021/S 207-541496 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2021 vom 26.11.2021 unter der Nummer 2021/S 230-603748 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2020 vom 18.02.2020 unter der Nummer 2020/S 034-079811, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.04.2020 vom 19.03.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132388, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2020 vom 16.04.2020 unter der Nummer 2020/S 075-177951, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.06.2020 vom 14.05.2020 unter der Nummer 2020/S 094-224270, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2020 vom 22.06.2020 unter der Nummer 2020/S 119-289006, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2020 vom 13.07.2020 unter der Nummer 2020/S 133-326370, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2020 vom 17.08.2020 unter der Nummer 2020/S 158-385486, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2020 vom 18.09.2020 unter der Nummer 2020/S 182-437410, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2020 vom 19.10.2020 unter der Nummer 2020/S 203-493116 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2020 vom 20.11.2020 unter der Nummer 2020/S 227-557107, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2021 vom 28.12.2020 unter der Nummer 2020/S 252-635737, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.02.2021 vom 22.01.2021 unter der Nummer 2021/S 015-031121, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2021 vom 16.02.2021 unter der Nummer 2021/S 032-079450, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.05.2021 vom 19.04.2021 unter der Nummer 2021/S 075-191448 , auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2021 vom 22.06.2021 unter der Nummer 2021/S 119-313408, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2021 vom 20.07.2021 unter der Nummer 2021/S 138-366779, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.09.2021 vom 16.08.2021 unter der Nummer 2021/S 157-415903, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2021 vom 25.10.2021 unter der Nummer 2021/S 207-541496 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2021 vom 26.11.2021 unter der Nummer 2021/S 230-603748 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-05 📅
Land: Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 13.01.2020 unter der Referenznummer 2020/S 008-013356, deren Berichtigung vom 29.09.2021 unter der Referenznummer 2021/S 189-491429 sowie deren Berichtigung vom 19.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 203-530070 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 28.02.2022.