Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur bundesweiten Einführung eines neuen Dienstkleidungssortiments für den Geschäftsbereich Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 374-18
Ziel des Vertrages ist es, flächendeckend ein neues Dienstkleidungssortiment für die Beschäftigten des Bundesforsts einzuführen. Mit der Einführung des neuen Dienstkleidungssortiments soll künftig das gesamte Dienstkleidungsmanagement durch einen externen Vertragspartner gestaltet, koordiniert und abgewickelt werden. Sämtliche Funktionen der bisherigen Abwicklung, sowie alle Prozesse der Disposition sind von der Auftragnehmerin als sog. Full-Service eigenverantwortlich wahrzunehmen. Die Auftragnehmerin übernimmt die komplette Ausstattung der Dienstkleidungsträger (DKT) mit Dienstkleidung sowie aller mit dem Dienstkleidungswesen verbundenen Aufgaben und Funktionen wie im Folgenden aufgeführt: Bedarfsplanung, Einkauf, Lagerung, Lieferung, Kundenkonten, Stammdatenpflege, Realisierung mittels Webshop, Kundenbetreuung, Produkt- und Änderungsmanagement, Kommissionierung, Versand, Retouren, Rechnungs- und Zahlungsabwicklung, IT-geschütztes Reporting sowie Qualitätssicherung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufskleidung
Referenznummer: VOEK 374-18
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vertrages ist es, flächendeckend ein neues Dienstkleidungssortiment für die Beschäftigten des Bundesforsts einzuführen. Mit der Einführung des neuen Dienstkleidungssortiments soll künftig das gesamte Dienstkleidungsmanagement durch einen externen Vertragspartner gestaltet, koordiniert und abgewickelt werden. Sämtliche Funktionen der bisherigen Abwicklung, sowie alle Prozesse der Disposition sind von der Auftragnehmerin als sog. Full-Service eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Die Auftragnehmerin übernimmt die komplette Ausstattung der Dienstkleidungsträger (DKT) mit Dienstkleidung sowie aller mit dem Dienstkleidungswesen verbundenen Aufgaben und Funktionen wie im Folgenden aufgeführt:
Bedarfsplanung, Einkauf, Lagerung, Lieferung, Kundenkonten, Stammdatenpflege, Realisierung mittels Webshop, Kundenbetreuung, Produkt- und Änderungsmanagement, Kommissionierung, Versand, Retouren, Rechnungs- und Zahlungsabwicklung, IT-geschütztes Reporting sowie Qualitätssicherung.
Ziel des Vertrages ist es, flächendeckend ein neues Dienstkleidungssortiment für die Beschäftigten des Bundesforsts einzuführen. Mit der Einführung des neuen Dienstkleidungssortiments soll künftig das gesamte Dienstkleidungsmanagement durch einen externen Vertragspartner gestaltet, koordiniert und abgewickelt werden. Sämtliche Funktionen der bisherigen Abwicklung, sowie alle Prozesse der Disposition sind von der Auftragnehmerin als sog. Full-Service eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Die Auftragnehmerin übernimmt die komplette Ausstattung der Dienstkleidungsträger (DKT) mit Dienstkleidung sowie aller mit dem Dienstkleidungswesen verbundenen Aufgaben und Funktionen wie im Folgenden aufgeführt:
Bedarfsplanung, Einkauf, Lagerung, Lieferung, Kundenkonten, Stammdatenpflege, Realisierung mittels Webshop, Kundenbetreuung, Produkt- und Änderungsmanagement, Kommissionierung, Versand, Retouren, Rechnungs- und Zahlungsabwicklung, IT-geschütztes Reporting sowie Qualitätssicherung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufskleidung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-22 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 099-236843
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Form elektronischer Angebote
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform;
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03),
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03),
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03).
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) zu erteilen.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 24.6.2020, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Form elektronischer Angebote
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform;
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03),
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03),
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03).
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) zu erteilen.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 24.6.2020, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vertrages ist es, flächendeckend ein neues Dienstkleidungssortiment für die Beschäftigten des Bundesforsts einzuführen. Mit der Einführung des neuen Dienstkleidungssortiments soll künftig das gesamte Dienstkleidungsmanagement durch einen externen Vertragspartner gestaltet, koordiniert und abgewickelt werden. Sämtliche Funktionen der bisherigen Abwicklung, sowie alle Prozesse der Disposition sind von der Auftragnehmerin als sog. Full-Service eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Ziel des Vertrages ist es, flächendeckend ein neues Dienstkleidungssortiment für die Beschäftigten des Bundesforsts einzuführen. Mit der Einführung des neuen Dienstkleidungssortiments soll künftig das gesamte Dienstkleidungsmanagement durch einen externen Vertragspartner gestaltet, koordiniert und abgewickelt werden. Sämtliche Funktionen der bisherigen Abwicklung, sowie alle Prozesse der Disposition sind von der Auftragnehmerin als sog. Full-Service eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Die Auftragnehmerin übernimmt die komplette Ausstattung der Dienstkleidungsträger (DKT) mit Dienstkleidung sowie aller mit dem Dienstkleidungswesen verbundenen Aufgaben und Funktionen wie im Folgenden aufgeführt:
… Produkt- und Änderungsmanagement, Kommissionierung, Versand, Retouren, Rechnungs- und Zahlungsabwicklung, IT-geschütztes Reporting sowie Qualitätssicherung.
… Produkt– und Änderungsmanagement, Kommissionierung, Versand, Retouren, Rechnungs- und Zahlungsabwicklung, IT-geschütztes Reporting sowie Qualitätssicherung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (Anlage B-02).
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (Anlage B-02).
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (Anlage B-02).
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (Anlage B-02).
— Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (Anlage B-02).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Vermögensschäden 100 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (Anlage B-02).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Vermögensschäden 100 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (Anlage B-02).
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage B-02).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (Anlage B-02).
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (Anlage B-02).
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig,
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anlage B-02).
Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Ausstattung einer Behörde/Firma mit Dienstbekleidung“ aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Anschrift des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Leistungsart (Anlage B-02).
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Ausstattung einer Behörde/Firma mit Dienstbekleidung“ aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Anschrift des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Leistungsart (Anlage B-02).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Form elektronischer Angebote
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform;
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03),
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03),
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03).
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04) zu verwenden.
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) zu erteilen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) zu erteilen.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 24.6.2020, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: https://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 099-236843 (2020-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vertrages ist es, flächendeckend ein neues Dienstkleidungssortiment für die Beschäftigten des Bundesforsts einzuführen. Mit der Einführung des neuen Dienstkleidungssortiments soll künftig das gesamte Dienstkleidungsmanagement durch einen externen Vertragspartner gestaltet, koordiniert und abgewickelt werden. Sämtliche Funktionen der bisherigen Abwicklung, sowie alle Prozesse der Disposition sind von der Auftragnehmerin als sog. Full-Service eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Die Auftragnehmerin übernimmt die komplette Ausstattung der Dienstkleidungsträger (DKT) mit Dienstkleidung sowie aller mit dem Dienstkleidungswesen verbundenen Aufgaben und Funktionen wie im Folgenden aufgeführt:
— Bedarfsplanung;
— Einkauf;
— Lagerung;
— Lieferung;
— Kundenkonten;
— Stammdatenpflege;
— Realisierung mittels Webshop;
— Kundenbetreuung;
— Produkt- und Änderungsmanagement;
— Kommissionierung;
— Versand;
— Retouren;
— Rechnungs- und Zahlungsabwicklung;
— IT-geschütztes Reporting sowie Qualitätssicherung.
Ziel des Vertrages ist es, flächendeckend ein neues Dienstkleidungssortiment für die Beschäftigten des Bundesforsts einzuführen. Mit der Einführung des neuen Dienstkleidungssortiments soll künftig das gesamte Dienstkleidungsmanagement durch einen externen Vertragspartner gestaltet, koordiniert und abgewickelt werden. Sämtliche Funktionen der bisherigen Abwicklung, sowie alle Prozesse der Disposition sind von der Auftragnehmerin als sog. Full-Service eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Die Auftragnehmerin übernimmt die komplette Ausstattung der Dienstkleidungsträger (DKT) mit Dienstkleidung sowie aller mit dem Dienstkleidungswesen verbundenen Aufgaben und Funktionen wie im Folgenden aufgeführt:
— Bedarfsplanung;
— Einkauf;
— Lagerung;
— Lieferung;
— Kundenkonten;
— Stammdatenpflege;
— Realisierung mittels Webshop;
— Kundenbetreuung;
— Produkt- und Änderungsmanagement;
— Kommissionierung;
— Versand;
— Retouren;
— Rechnungs- und Zahlungsabwicklung;
— IT-geschütztes Reporting sowie Qualitätssicherung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren
Form elektronischer Angebote
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform:
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03);
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel:
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03);
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur/mit qualifiziertem elektronischen Siegel:
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03).
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) zu erteilen.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 24.6.2020; 12.00 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren
Form elektronischer Angebote
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform:
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03);
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel:
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03);
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur/mit qualifiziertem elektronischen Siegel:
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03).
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) zu erteilen.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Anlage B-02).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 24.6.2020; 12.00 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Bedarfsplanung;
— Einkauf;
— Lagerung;
— Lieferung;
— Kundenkonten;
— Stammdatenpflege;
— Realisierung mittels Webshop;
— Kundenbetreuung;
— Produkt- und Änderungsmanagement;
— Kommissionierung;
— Versand;
— Retouren;
— Rechnungs- und Zahlungsabwicklung;
— IT-geschütztes Reporting sowie Qualitätssicherung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-12 📅
Name: Etzel Behördenausstatter
Postort: Vaihingen an der Enz
Land: Deutschland 🇩🇪 Ludwigsburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren
— elektronische Angebote in Textform:
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03);
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel:
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-03);
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur/mit qualifiziertem elektronischen Siegel:
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 24.6.2020; 12.00 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.