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Die Wirtschaftlichkeit des Angebotes wird nach der einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB, V Version 2.0) der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Informationstechnik der Bundesregierung ermittelt:
Z = L/P
Dabei sind:
Z: Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis,
L: Gesamtsumme der Leistungspunkte,
P: Angebotspreis.
Konzept des Bieters muss Angaben zu folgenden Leistungskriterien, in der nachfolgenden Reihenfolge jeweils unter dieser Nummerierung getrennt enthalten:
1. Bitte erläutern Sie Ihre Vorgehensweise beim Design für eine Entwicklung,
2. Bitte stellen Sie Ihre Vorgehensweise in Bezug auf Qualitäts- und Risikomanagement dar,
3. Bitte stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, wie Sie sicherstellen, dass einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung bei der BImA eingesetzt werden, sich zu einer Überprüfung nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) bereit erklären. Gehen Sie dabei auch darauf ein, wie viele Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen welche Sicherheitsstufe bereits haben,
4. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, mit welchen Prozessen, Werkzeugen oder Methoden Sie einen optimalen Informationstransfer zwischen Ihnen und der BImA sicherstellen,
5. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, wie Sie den Einsatz Ihrer Mitarbeiter planen, steuern und sicherstellen (ggf. unter Berücksichtigung der Unterauftragnehmer),
6. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, wie Sie die Qualität und Kontinuität der Leistungserbringung und des Mitarbeitereinsatzes in der Vertragslaufzeit gewährleisten. Gehen Sie insbesondere darauf ein, wie Sie das Entwicklerteam für den Auftrag zusammenstellen und über welche (außerfachlichen) Skills die Mitglieder verfügen werden, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um den Mitarbeiter mit den Rahmenbedingungen der BImA vertraut zu machen, und welche Ausbildungsschritte Ihrerseits vorgenommen werden. Und stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, wie in Ausnahmefällen andere Personen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer platziert werden, ohne dass ein Verlust von Qualität und Zeit eintritt,
7. Für Entwicklungsleistungen im Auftrag der BImA werden in der Regel folgende Technologien und Werkzeuge verwendet: SAPGUI, SAP Business Client, SAP HANA Cockpit und SAP Development Tools for Eclipse, SAP HANA Studio. Bitte geben Sie die Werkzeuge und Technologien an, die Sie bei den hier relevanten Entwicklungsleistungen einsetzen können,
8. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, mit welchen Werkzeugen und Methoden Sie die Qualität von Quellcode, insbesondere in ABAP, prüfen,
9. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, wie Sie beabsichtigen, die BImA bei der Produktivsetzung von Entwicklungen/Änderungen bei der sicheren Einführung zu unterstützen,
10. Stellen Sie Ihre Vorstellungen dar, welche weiteren mitwirkenden Aktivitäten der BImA, neben den in Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung dargestellten, aus Ihrer Sicht für die qualitäts- und termingerechte Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung durch den Auftragnehmer wünschenswert sind,
11. Stellen Sie Ihre Vorstellungen dar, welche zusätzlichen Dokumente, Unterlagen bzw. Informationen Ihnen von der BImA zur Verfügung gestellt werden sollten,
12. Stellen Sie Ihre Vorstellungen zur Bereitstellung und Nutzung von Remotezugängen dar. Gehen Sie insbesondere auf gewünschte Mitwirkungsleistungen der BImA ein,
13. Stellen Sie Ihre Vorstellungen dar, ob und ggf. wie viele Endgeräte mit einer personifizierten SINA-Karte Sie für die Auftragserfüllung benötigen,
14. Stellen Sie Ihre Vorstellungen dar, ob und ggf. wie viele Entwicklerlizenzen Sie für die Auftragserfüllung benötigen,
15. Stellen Sie Ihr vorgesehenes Projektteam dar und machen Sie folgende Angaben je Mitarbeiterin/Mitarbeiter:
— Berufserfahrung in Jahren;
— Anzahl der Projekte in den letzten 3 Jahren;
— Entwicklungserfahrung unter Angabe von (Teil-)Komponenten;
— jüngstes Softwarerelease, zu dem Entwicklungserfahrungen vorhanden sind (insg. 530 Punkte).
a) SAP RE-FX (100 Punkte):
1. Seniorentwickler (Gewichtungsfaktor 12, d. h. insg. 60 Punkte),
2. Standardentwickler (Gewichtungsfaktor 6, d. h. insg. 30 Punkte),
3. Juniorentwickler (Gewichtungsfaktor 2, d. h. insg. 10 Punkte).
b) SAP FI & BK01, VIM (100 Punkte):
1. Seniorentwickler (Gewichtungsfaktor 12, d. h. insg. 60 Punkte),
2. Standardentwickler (Gewichtungsfaktor 6, d. h. insg. 30 Punkte),
3. Juniorentwickler (Gewichtungsfaktor 2, d. h. insg. 10 Punkte).
c) SAP BW & BPC (80 Punkte):
1. Seniorentwickler (Gewichtungsfaktor 8, d. h. insg. 40 Punkte),
2. Standardentwickler (Gewichtungsfaktor 7, d. h. insg. 35 Punkte),
3. Juniorentwickler (Gewichtungsfaktor 1, d. h. insg. 5 Punkte.
d) SAP PM & PS & PPM (50 Punkte):
1. Seniorentwickler (Gewichtungsfaktor 6, d. h. insg. 30 Punkte),
2. Standardentwickler (Gewichtungsfaktor 3, d. h. insg. 15 Punkte),
3. Juniorentwickler (Gewichtungsfaktor 1, d. h. insg. 5 Punkte).
e) SAP Solution Manager (50 Punkte):
1. Seniorentwickler (Gewichtungsfaktor 6, d. h. insg. 30 Punkte),
2. Standardentwickler (Gewichtungsfaktor 3, d. h. insg. 15 Punkte),
3. Juniorentwickler (Gewichtungsfaktor 1, d. h. insg. 5 Punkte).
f) SAP HCM (50 Punkte):
1. Seniorentwickler (Gewichtungsfaktor 6, d. h. insg. 30 Punkte),
2. Standardentwickler (Gewichtungsfaktor 3, d. h. insg. 15 Punkte),
3. Juniorentwickler (Gewichtungsfaktor 1, d. h. insg. 5 Punkte).
g) SAP PO (50 Punkte):
1. Seniorentwickler (Gewichtungsfaktor 6, d. h. insg. 30 Punkte),
2. Standardentwickler (Gewichtungsfaktor 3, d. h. insg. 15 Punkte),
3. Juniorentwickler (Gewichtungsfaktor 1, d. h. insg. 5 Punkte).
h) SAP Fiori (50 Punkte):
1. Seniorentwickler (Gewichtungsfaktor 6, d. h. insg. 30 Punkte),
2. Standardentwickler (Gewichtungsfaktor 3, d. h. insg. 15 Punkte),
3. Juniorentwickler (Gewichtungsfaktor 1, d. h. insg. 5 Punkte).
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft müssen sich die Erklärungen des bevollmächtigten Mitglieds auf alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Die Bietergemeinschaft ist verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. In der Bietergemeinschaftserklärung sind die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen und es ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschluss-gründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen.
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
— elektronische Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) in folgender Form vorgelegt werden: elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur;
— die Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.5.2020, 12.00 Uhr, mit dem Formblatt Fragen-Antworten über die e-Vergabe- Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert.