Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Entsorgungsleistungen für die Bundespolizei in 96052 Bamberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München – VOEK 133-20

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Folgende Entsorgungsleistungen werden auf der seitens der Bundespolizei genutzten Liegenschaft ausgeschrieben:
— Los 1: Entsorgung von Sonderabfällen als Stückguttransport;
— Los 2: Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen und Metallschrott in loser Schüttung;
— Los 3: Verwertung von Speiseresten und Speisefetten/-ölen;
— Los 4: Verwertung von Fettabscheiderinhalten.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-02 Auftragsbekanntmachung
2020-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: VOEK 133-20
Kurze Beschreibung:
Folgende Entsorgungsleistungen werden auf der seitens der Bundespolizei genutzten Liegenschaft ausgeschrieben: — Los 1: Entsorgung von Sonderabfällen als Stückguttransport; — Los 2: Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen und Metallschrott in loser Schüttung; — Los 3: Verwertung von Speiseresten und Speisefetten/-ölen; — Los 4: Verwertung von Fettabscheiderinhalten. Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336409 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336409 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-06 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 128-313835
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
3. Zusätzliche Angaben: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 7.8.2020 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Sonstige einzureichende Unterlagen: — Angebotsschreiben (Anlage B-01) — Preisblatt (Anlage B-02 je Los) — Los 1, auftragsspezifische Eigenerklärungen: Mitteilung zu Frage 8 auf separatem Beiblatt, ob und welche Sonderabfälle der Bieter nach Anhang VII der Abfallverbringungsverordnung (grün gelistet) im Ausland behandelt, — Los 3, auftragsspezifische Eigenerklärung: * Erläuterung zu Frage 3 auf separatem Beiblatt der „nein“-Variante, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt). * Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Mitteilung zu den Fragen 7 und 8 der „nein“-Variante, warum die Anlage/der Verwertungsweg nicht genehmigungs- bzw. zulassungspflichtig ist, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt). — Los 4, auftragsspezifische Eigenerklärung: * Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Erläuterung zu Frage 3 der „nein“-Variante, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt). * Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Mitteilung zu Frage 6 der „nein“-Variante, warum die Anlage/der Verwertungsweg nicht genehmigungs- bzw. zu-lassungspflichtig ist, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt). Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB: Den Mitarbeitern des Arbeitnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Arbeitnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Folgende Entsorgungsleistungen werden auf der seitens der Bundespolizei genutzten Liegenschaft ausgeschrieben:
— Los 1: Entsorgung von Sonderabfällen als Stückguttransport;
— Los 2: Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen und Metallschrott in loser Schüttung;
— Los 3: Verwertung von Speiseresten und Speisefetten/-ölen;
— Los 4: Verwertung von Fettabscheiderinhalten.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibungen.
Bezeichnung des Loses: „Entsorgung von Sonderabfällen als Stückguttransport“
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von „Sonderabfällen“ in ASP/ASF, Fässern, Kanistern, GSB-Karton, Gitterboxen und LSR-Boxen als Stückguttransport
Leistungsort ist die Liegenschaft des Bundespolizeiaus- und fortbildungszentrums, Zollnerstraße 190, 96052 Bamberg.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 30.6.2021 schriftlich mitteilen, ob sie den Vertrag um ein weiteres Jahr, bis zum 31.3.2023, zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 31.3.2022 endet.
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Die Auftraggeberin hat 4 Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 30.6.2022 mit demselben Ablauf für die letzte optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 31.3.2024.
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Die maximale Vertragsdauerbeträgt damit 40 Monate. Der Vertrag endet spätestens zum 31.3.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Optionen:
Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforderlich werden (siehe Vergabeunterlagen).
Bezeichnung des Loses: „Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen und Metallschrott in loser Schüttung"
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen und Metallschrott in loser Schüttung (Absetz- und Abrollcontainer)
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 30.06.2021 schriftlich mitteilen, ob sie den Vertrag um ein weiteres Jahr, bis zum 31.3.2023, zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 31.3.2022 endet.
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Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 40 Monate. Der Vertrag endet spätestens zum 31.3.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: „Verwertung von Speiseresten und Speisefetten/-ölen“
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Speiseresten,-Küchenabfällen und Speiseölen und -fetten in zugelassenen Wechselbehältnissen
Bezeichnung des Loses: „Entsorgung von Fettabscheiderinhalten“
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Abfuhr und Verwertung von Fettabscheiderinhalten mittels Saugwagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96052 Bamberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten):
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
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2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
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3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) aufzuweisen:
Personenschäden 10 Mio. EUR, Sachschäden 10 Mio. EUR und Vermögensschäden 100 000 EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
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5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben u. Formalitäten, die erforderl. sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
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6.2. Auftragsspezifische Eigenerklärungen je Los entsprechend der zu entsorgenden Abfallart (siehe Vordruck Anlage C-04 je Los).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezoen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
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8. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart Entsorgung je Los aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson (deutschsprachig) mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
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9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-05). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
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10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordrucke Anlage B-04 allgemein und auftragsspezifisch je Los). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
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11. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordrucke Anlage B-04 allgemein und auftragsspezifisch je Los). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336409 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
3. Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 7.8.2020 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Sonstige einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben (Anlage B-01)
— Preisblatt (Anlage B-02 je Los)
— Los 1, auftragsspezifische Eigenerklärungen: Mitteilung zu Frage 8 auf separatem Beiblatt, ob und welche Sonderabfälle der Bieter nach Anhang VII der Abfallverbringungsverordnung (grün gelistet) im Ausland behandelt,
— Los 3, auftragsspezifische Eigenerklärung:
* Erläuterung zu Frage 3 auf separatem Beiblatt der „nein“-Variante, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt).
* Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Mitteilung zu den Fragen 7 und 8 der „nein“-Variante, warum die Anlage/der Verwertungsweg nicht genehmigungs- bzw. zulassungspflichtig ist, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt).
— Los 4, auftragsspezifische Eigenerklärung:
* Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Erläuterung zu Frage 3 der „nein“-Variante, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt).
* Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Mitteilung zu Frage 6 der „nein“-Variante, warum die Anlage/der Verwertungsweg nicht genehmigungs- bzw. zu-lassungspflichtig ist, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt).
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
Den Mitarbeitern des Arbeitnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Arbeitnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postort: 53119 Bonn
Internetadresse: https://www.bundesimmobilien.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 128-313835 (2020-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-504663
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 128-313835
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
3) Zusätzliche Angaben: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 7.8.2020 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Sonstige einzureichende Unterlagen: — Angebotsschreiben (Anlage B-01); — Preisblatt (Anlage B-02 je Los); — Los 1, auftragsspezifische Eigenerklärungen: Mitteilung zu Frage 8 auf separatem Beiblatt, ob und welche Sonderabfälle der Bieter nach Anhang VII der Abfallverbringungsverordnung (grün gelistet) im Ausland behandelt; — Los 3, auftragsspezifische Eigenerklärung: —— Erläuterung zu Frage 3 auf separatem Beiblatt der „nein“-Variante, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt); —— Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Mitteilung zu den Fragen 7 und 8 der „nein“-Variante, warum die Anlage/der Verwertungsweg nicht genehmigungs- bzw. zulassungspflichtig ist, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt). — Los 4, auftragsspezifische Eigenerklärung: —— Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Erläuterung zu Frage 3 der „nein“-Variante, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt). —— Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Mitteilung zu Frage 6 der „nein“-Variante, warum die Anlage / der Verwertungsweg nicht genehmigungs- bzw. zu-lassungspflichtig ist, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt). Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB: Den Mitarbeitern des Arbeitnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Arbeitnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: „Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen und Metallschrott in loser Schüttung“

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-20 📅
Name: Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Postort: Pegnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Bayreuth, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Eichhorn Transport & Entsorgungs GmbH
Postort: Eltmann
Land: Haßberge 🏙️
Name: Bioenergie-Bayern GmbH & Co. KG
Postort: Schwabach
Land: Schwabach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: D. Fricke GmbH
Postort: Neustadt bei Coburg
Land: Coburg, Landkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3

Referenz
Zusätzliche Informationen
3) Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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— Angebotsschreiben (Anlage B-01);
— Preisblatt (Anlage B-02 je Los);
— Los 1, auftragsspezifische Eigenerklärungen: Mitteilung zu Frage 8 auf separatem Beiblatt, ob und welche Sonderabfälle der Bieter nach Anhang VII der Abfallverbringungsverordnung (grün gelistet) im Ausland behandelt;
—— Erläuterung zu Frage 3 auf separatem Beiblatt der „nein“-Variante, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt);
—— Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Mitteilung zu den Fragen 7 und 8 der „nein“-Variante, warum die Anlage/der Verwertungsweg nicht genehmigungs- bzw. zulassungspflichtig ist, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt).
—— Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Erläuterung zu Frage 3 der „nein“-Variante, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt).
—— Erst auf gesonderte Anfrage der Vergabestelle Mitteilung zu Frage 6 der „nein“-Variante, warum die Anlage / der Verwertungsweg nicht genehmigungs- bzw. zu-lassungspflichtig ist, falls im Einzelfall einschlägig (> „nein“ angekreuzt).
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Quelle: OJS 2020/S 207-504663 (2020-10-20)