Offenes Verfahren (Eu-weit) zur Vergabe von Gebäudedienstleistungen (Unterhalts-und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften des Bundes in Nordrhein-Westfalen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund – VOEK 091-20
1. WE 140056, THW RST & OV Münster, An den Speichern 3, 48157 Münster
2. WE 140057, THW OV Lengerich, Ladberger Str. 103, 49525 Lengerich
3. WE 140440; THW OV Greven, Gutenbergstr. 40 a, 48268 Greven
4. WE 149371, THW OV Warendorf, Am Hartsteinwerk 7, 48231 Warendorf
5. WE 140442, THW OV Havixbeck, Hangwerfeld 18/36, 48329 Havixbeck
6. WE 139905, THW OV Rheine, Hauenhorster Str. 169, 48431 Rheine
7. WE 140059, THW OV Ibbenbühren, Laggenbecker Str. 88, 49477 Ibbenbüren
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-23 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 080-188874
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
b) Maximale Stundenrichtleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
— Raumgruppe A: 190 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe B: 280 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe C: 90 qm/Std. Reinigungskraft;
— Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe E: 450 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe F: 150 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe H: 300 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe J: 250 qm/Std./Reinigungskraft.
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
— Raumgruppe A: 190 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe B: 280 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe C: 90 qm/Std. Reinigungskraft;
— Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe E: 450 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe F: 150 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe H: 300 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe J: 250 qm/Std./Reinigungskraft.
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
1. WE 140056, THW RST & OV Münster, An den Speichern 3, 48157 Münster
2. WE 140057, THW OV Lengerich, Ladberger Str. 103, 49525 Lengerich
3. WE 140440; THW OV Greven, Gutenbergstr. 40 a, 48268 Greven
4. WE 149371, THW OV Warendorf, Am Hartsteinwerk 7, 48231 Warendorf
5. WE 140442, THW OV Havixbeck, Hangwerfeld 18/36, 48329 Havixbeck
6. WE 139905, THW OV Rheine, Hauenhorster Str. 169, 48431 Rheine
7. WE 140059, THW OV Ibbenbühren, Laggenbecker Str. 88, 49477 Ibbenbüren
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 8
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Unterhaltsreinigungsleistungen, WE 146068 Bundespolizei Münster, Bahnhofsstr. 1, 48143 Münster.
— 2 809, 78 qm Grundfläche;
— 287 848,77 qm Jahresreinigungsfläche.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
b) Maximale Stundenrichtleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
— Raumgruppe A: 190 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe B: 280 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe C: 90 qm/Std. Reinigungskraft;
— Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe E: 450 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe F: 150 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe H: 300 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe J: 250 qm/Std./Reinigungskraft.
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Unterhaltsreinigung
3.WE 141560, Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), Münsterstr. 77, 48431 Rheine
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Raumgruppe A:190 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 90 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D:100 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 450 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F:150 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe G:100 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H:300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J:250 qm/Std./Reinigungskraft
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
1. WE 125811, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, Lindberghweg 80, 48155 Münster
2. WE 143740, Hauptzollamt Münster, Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster
Bezeichnung des Loses: Unterhalts- und minimale Glasreinigung
Losnummer: 7
Zusätzliche Informationen: Raumgruppe E:450 qm/Std./Reinigungskraft
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: 3.140,00 qm Grundfläche 121.426,52 qm Jahresbodenreinigungsfläche
Beschreibung der Verlängerungen: Nur WE 139905 Vertragsbeginn zum 01.09.2021
Zusätzliche Informationen:
Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E:300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H:250 qm/Std./Reinigungskraft
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB21
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundespolizei Münster
Bahnhofsstr. 1
48143 Münster
WE 141437, Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Meppen, Herzog-Arenberg-Str. 66, 49716 Meppen
WE 141558, Generaldirekt. Wasserstr. u. Schifffahrt, ASt West, Cheruskerring 11-14, 48147 Münster
WE 141560, Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), Münsterstr. 77, 48431 Rheine
1. WE 125811, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, Lindberghweg 80, 48155 Münster
2. WE 143740, Hauptzollamt Münster, Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster
1. WE 140256, FKS Gronau/HZA Münster, Zollstraße 10, 45899 Gronau
2. WE 147226, KFZ - Steuer Rheine, Dutumer Str. 5, 48431 Rheine
3. WE 125801, ZA Bocholt, Kaiser-Wilhelm-Str. 33, 46395 Bocholt
4. WE 140028, THW Gronau, Vereinsstr. 135, 48599 Gronau
5. WE 140029, THW Ahaus, Georgstr. 7, 48653 Ahaus
6. WE 140030, THW Bochholt, Enkhook 14, 46395 Bocholt
1. WE 139906, THW OV Coesfeld, Osterwicker Satr. 85 a, 48653 Coesfeld
2. WE 144939, THW OV Lüdinghausen, Werner-von-Siemens-Str. 3, 59348 Lüdinghausen
3. WE 146086, THW OV Dülmen, An der Lehmkuhle 57, 48249 Dülmen
1. WE 140193, THW - OV Haltern am See, Annabergstr. 61, 45721 Haltern am See
2. WE 125807, Zollamt Coesfeld, Otterkamp 2, 48653 Coesfeld
3. WE 125804, Zollamt Rheine, Neuenkirchener Str. 99, 48431 Rheine
1. WE 140056, THW RST & OV Münster, An den Speichern 3, 48157 Münster
2. WE 140057, THW OV Lengerich, Ladberger Str. 103, 49525 Lengerich
3. WE 140440; THW OV Greven, Gutenbergstr. 40 a, 48268 Greven
4. WE 149371, THW OV Warendorf, Am Hartsteinwerk 7, 48231 Warendorf
5. WE 140442, THW OV Havixbeck, Hangwerfeld 18/36, 48329 Havixbeck
6. WE 139905, THW OV Rheine, Hauenhorster Str. 169, 48431 Rheine
7. WE 140059, THW OV Ibbenbühren, Laggenbecker Str. 88, 49477 Ibbenbüren
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe.
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).
2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler:
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR und Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR und Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
5. Eigenerklärung zum Umsatz:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der Gesamtumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr muss losbezogen folgende Mindesthöhe erreichen:
— Los 1 = 100 000 EUR;
— Los 2 = 360 000 EUR;
— Los 3 = 390 000 EUR;
— Los 4 = 195 00 EUR;
— Los 5 = 102 000 EUR;
— Los 6 = 20 000 EUR;
— Los 7 = 50 000 EUR;
— Los 8 = 42 000 EUR.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose darf der Gesamtumsatz die Summe der vorgenannten Mindestumsätze für die angebotenen Lose nicht unterschreiten (im Vordruck Anhang II enthalten).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Personelle Schutzmaßnahmen im Los 4
Gilt ausschließlich für WE 143745
Die zu reinigende Labore unterliegen einer Biologischen Schutzstufe (nach Biostoffverordnung).
Im Tierhaltungs- und Laborbereich des WTH2 wird nach Schutzstufe 1 gearbeitet und im Tierhaltungs- und Laborbereich des WTH1 wird nach Schutzstufe 2 gearbeitet. Ein weiterer Bereich mit erhöhten Hygienemaßnahmen ist das Quarantänegewächshaus. Für diese Bereiche sind die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) einzuhalten, insbesondere die TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hier wird auf das GGGR-Merkblatt GB.01 Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. sowie auf den Leitfaden für Reinigungskräfte, Objektleiter/innen und Auftraggeber/innen des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz von Österreich verwiesen. Alle in Laboratorien tätige Beschäftigte einschließlich der Beschäftigten von Fremdfirmen und sonstige Personen (z.B. Praktikanten) sind über die bei ihren Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen auftretenden Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Dies hat vor Aufnahme und bei maßgeblichen Änderungen der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, in mündlicher Weise und arbeitsplatzbezogen zu geschehen.
Im Tierhaltungs- und Laborbereich des WTH2 wird nach Schutzstufe 1 gearbeitet und im Tierhaltungs- und Laborbereich des WTH1 wird nach Schutzstufe 2 gearbeitet. Ein weiterer Bereich mit erhöhten Hygienemaßnahmen ist das Quarantänegewächshaus. Für diese Bereiche sind die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) einzuhalten, insbesondere die TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hier wird auf das GGGR-Merkblatt GB.01 Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. sowie auf den Leitfaden für Reinigungskräfte, Objektleiter/innen und Auftraggeber/innen des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz von Österreich verwiesen. Alle in Laboratorien tätige Beschäftigte einschließlich der Beschäftigten von Fremdfirmen und sonstige Personen (z.B. Praktikanten) sind über die bei ihren Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen auftretenden Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Dies hat vor Aufnahme und bei maßgeblichen Änderungen der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, in mündlicher Weise und arbeitsplatzbezogen zu geschehen.
Die Unterweisung erfolgt auf der Grundlage der Betriebsanweisung und der betrieblichen Hygienemaßnahmen (Hygieneplan). Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Die Unterweisung soll so gestaltet sein, dass das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten gestärkt wird. Die Umsetzung der Unterweisungsinhalte ist zu kontrollieren.
Im Rahmen der Unterweisung soll auch eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung durchgeführt werden.
Diese ist unter Beteiligung des mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes durchzuführen. Die Themenfelder, zu denen die Beschäftigten informiert und beraten werden müssen, sind in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Diese ist unter Beteiligung des mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes durchzuführen. Die Themenfelder, zu denen die Beschäftigten informiert und beraten werden müssen, sind in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Die Koordinationspflicht nach § 8 Arbeitsschutzgesetz ist zu beachten. Die Schutzmaßnahmen der TRBA 100 einschließlich der Verantwortlichkeiten sowie Durchführung und Inhalte der Unterweisung sind tätigkeitsbezogen zwischen den beteiligten Arbeitgebern zu vereinbaren. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform und ist bindend.
Die Koordinationspflicht nach § 8 Arbeitsschutzgesetz ist zu beachten. Die Schutzmaßnahmen der TRBA 100 einschließlich der Verantwortlichkeiten sowie Durchführung und Inhalte der Unterweisung sind tätigkeitsbezogen zwischen den beteiligten Arbeitgebern zu vereinbaren. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform und ist bindend.
Die Zahl der Beschäftigten, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ab Risikogruppe 2 ausüben, ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
Im WTH2 (Schutzstufe 1) müssen Laborkittel oder andere Schutzkleidung getragen werden. Benutzte Laborkittel werden getrennt von Straßenkleidung aufbewahrt. Nach Beendigung der Tätigkeit oder nach Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe müssen die Hände sorgfältig gereinigt und nach Hautschutzplan gepflegt werden. Es dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen werden. Hierfür sind die dafür eingerichteten Bereiche zu nutzen.
Im WTH2 (Schutzstufe 1) müssen Laborkittel oder andere Schutzkleidung getragen werden. Benutzte Laborkittel werden getrennt von Straßenkleidung aufbewahrt. Nach Beendigung der Tätigkeit oder nach Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe müssen die Hände sorgfältig gereinigt und nach Hautschutzplan gepflegt werden. Es dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen werden. Hierfür sind die dafür eingerichteten Bereiche zu nutzen.
Im WTH1 (Schutzstufe 2) sind zum Schutz der Reinigungskräfte zusätzlich folgende Regeln zu beachten:
• Die Zahl der Zugangsberechtigten ist auf benannte Beschäftigte zu beschränken. Andere Personen dürfen den Schutzstufenbereich nur mit Erlaubnis des/der Verantwortlichen betreten.
• Werden Tätigkeiten mit dem in der Verordnung (EG) Nr. 388/2012 über die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gelisteten human-pathogenen biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt, ist ein kontrollierter Zugang (z.B. durch elektronische Zutrittskontrolle) zum Schutzstufenbereich notwendig.
• Werden Tätigkeiten mit dem in der Verordnung (EG) Nr. 388/2012 über die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gelisteten human-pathogenen biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt, ist ein kontrollierter Zugang (z.B. durch elektronische Zutrittskontrolle) zum Schutzstufenbereich notwendig.
• Nach Abschluss der Arbeiten sind die Hände auch nach dem Tragen von Schutzhandschuhen zu desinfizieren und entsprechend Hautschutzplan zu pflegen. Hautschutz- und Hautpflegemittel werden in kontaminationsgeschützten Behältnissen, z.B. Tuben, zur Verfügung zu stellen.
• Nach Abschluss der Arbeiten sind die Hände auch nach dem Tragen von Schutzhandschuhen zu desinfizieren und entsprechend Hautschutzplan zu pflegen. Hautschutz- und Hautpflegemittel werden in kontaminationsgeschützten Behältnissen, z.B. Tuben, zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: Die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ ist zu beachten.
• An Händen und Unterarmen dürfen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden. Fingernägel müssen kurzgeschnitten sein.
• Persönliche Schutzausrüstung einschließlich geeigneter Schutzkleidung wird entsprechend der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt und ist durch die Beschäftigten zu tragen.
Die Schutzkleidung umfasst mindestens einen Laborkittel. Schutzhandschuhe sind zu tragen. Wenn mit Spritzern ins Gesicht zu rechnen ist, ist ein Gesichtsschutz (z.B. Schutzbrille, Maske oder Gesichtsschild) anzuwenden.
Schutzkleidung und sonstige persönliche Schutzausrüstung sind beim Verlassen des Schutzstufenbereiches abzulegen. Persönliche Schutzausrüstung einschließlich Schutzkleidung wird getrennt von anderer Arbeits- und Straßenkleidung aufbewahrt.
Fortsetzung siehe unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Fortsetzung von Punkt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
(im Vordruck Anhang II enthalten):
8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
9. Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrunde liegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
Los 1 = 250.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche
Los 2 = 1 Mio. qm Jahresbodenreinigungsfläche
Los 3 = 1 Mio. qm Jahresbodenreinigungsfläche
Los 4 = 600.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche
Los 5 = 350.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche
Los 6 = 55.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche
Los 7 = 130.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche
Los 8 = 100.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
10. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
12. Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Zusätzliche Angaben:
4. Ortsbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson Los 1: Herr Wolf Telef.-Nr: 0231/8402-3251
Los 2: Herr Portig Telef.-Nr: 0251/98168-417 und Frau Werski Telef.-Nr.: 0231/8402-2290; Los 3: Herr Portig Telef.-Nr.: 0251/98168-417 und Frau Rahmann Telef.-Nr-: 0231/8402-3240; Los 4: Frau Strickmann-Brenscheidt Telef.-Nr.:0231/8402-3110; Los 5: Herr Portig Telef.-Nr.: 0251/98168-417; Los 6 und Los 8: Frau Rahmann Telef.-Nr: 0231/8402-3240, Los 7: Frau Rottstock Telef.-Nr.: 0231/8402-1200 und Herr Portig Telef.-Nr.: 0251/98168-417
Los 2: Herr Portig Telef.-Nr: 0251/98168-417 und Frau Werski Telef.-Nr.: 0231/8402-2290; Los 3: Herr Portig Telef.-Nr.: 0251/98168-417 und Frau Rahmann Telef.-Nr-: 0231/8402-3240; Los 4: Frau Strickmann-Brenscheidt Telef.-Nr.:0231/8402-3110; Los 5: Herr Portig Telef.-Nr.: 0251/98168-417; Los 6 und Los 8: Frau Rahmann Telef.-Nr: 0231/8402-3240, Los 7: Frau Rottstock Telef.-Nr.: 0231/8402-1200 und Herr Portig Telef.-Nr.: 0251/98168-417
Zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.05.2020 bis 20.05.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 11.05.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Achtung!
Wegen der gegenwärtigen Unwägbarkeiten können die vorgesehenen freiwilligen Ortsbesichti-gungen kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Aus-schluss des Angebots aus dem Verfahren.
Die Angebotsabgabe per Fax ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 22.05.2020; 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Aus-künfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunter-lagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rah-men ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunter-lagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rah-men ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV2.2 gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteiung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV2.2 gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteiung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgabenn – Stabsbereich Einkauf
Postleitzahl: 53119
E-Mail: vergabe@bundesimmobilien.de📧
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 080-188874 (2020-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Unterhaltsreinigungsleistungen
WE 146068 Bundespolizei Münster,
Bahnhofsstr. 1, 48143 Münster,
2 809, 78 qm Grundfläche 287 848,77 qm Jahresreinigungsfläche.
Los 2:
Unterhaltsreinigungsleistungen:
1. WE 141437, Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Meppen, Herzog-Arenberg-Str. 66, 49716 Meppen,
2. WE 141558, Generaldirekt. Wasserstr. u. Schifffahrt, ASt West, Cheruskerring 11-14, 48147 Münster,
3. WE 141560, Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), Münsterstr. 77, 48431 Rheine,
10 288,74 qm Grundfläche 1 291 645,51 qm Jahresreinigungsfläche.
Los 3
Unterhaltsreinigungsleistungen:
1. WE 125811, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, Lindberghweg 80, 48155 Münster,
2. WE 143740, Hauptzollamt Münster, Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster,
3. WE 146821, Zollkriminalamt Köln-Risikoanalyse Zoll (ZORA9, Linus-Pauling-Weg 6, 48155 Münster,
4. WE 149271, Hauptzollamt Münster, Linus-Pauling-Weg 4, 48115 Münster,
5. WE 149183, Interimsamtsplatz mit Bürocontainern ZA Münster Bertha-von-Suttner-Weg, 48155 Münster,
10 826,96 qm Grundfläche 1 256 542,83 qm Jahresreinigungsfläche.
Los 4
Unterhaltsreinigungsleistungen:
1. WE 125799, Zollfahndungsamt (ZFA) und Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ), Gescherweg 90, 48161 Münster,
2. WE 143745, Julius-Kühn-Institut (JKI), Toppheideweg 88, 48161 Münster,
3. WE 125800, Hauptzollamt (HZA) Münster, Hoher Heckenweg 221, 48147 Münster,
5 842,62 qm Grundfläche 648 980,13 qm Jahresreinigungsfläche.
Los 5
Unterhaltsreinigungsleistungen:
1. WE 140256, FKS Gronau/HZA Münster, Zollstraße 10, 45899 Gronau,
2. WE 147226, KFZ – Steuer Rheine, Dutumer Str. 5, 48431 Rheine,
3. WE 125801, ZA Bocholt, Kaiser-Wilhelm-Str. 33, 46395 Bocholt,
4. WE 140029, THW Gronau, Vereinsstr. 135, 48599 Gronau,
5. WE 140029, THW Ahaus, Georgstr. 7, 48653 Ahaus,
6. WE 140030, THW Bochholt, Enkhook 14, 46395 Bocholt.
3 882,86 qm Grundfläche 370 151,30 qm Jahresreinigungsfläche.
Los 6:
Unterhaltsreinigungsleistungen:
1. WE 139906, THW OV Coesfeld, Osterwicker Satr. 85 a, 48653 Coesfeld,
2. WE 144939, THW OV Lüdinghausen, Werner-von-Siemens-Str. 3, 59348 Lüdinghausen,
3. WE 146086, THW OV Dülmen, An der Lehmkuhle 57, 48249 Dülmen,
1 249,67 qm Grundfläche 62.153,48 qm Jahresreinigungsfläche.
Los 7
Unterhalts- und minimale Glasreinigungsleistungen:
1. WE 140193, THW – OV Haltern am See, Annabergstr. 61, 45721 Haltern am See,
2. WE 125807, Zollamt Coesfeld, Otterkamp 2, 48653 Coesfeld,
3. WE 125804, Zollamt Rheine, Neuenkirchener Str. 99, 48431 Rheine,
1 415,56 qm Bodenfläche 150 734,52 qm Jahresbodenreinigungsfläche,
Minimale Glasreinigungsleistungen,
389,94 qm Glasfläche 1 559,76 qm Jahresglasreinigungsfläche.
Los 8
Unterhaltsreinigungsleistungen
1. WE 140056, THW RST & OV Münster, An den Speichern 3, 48157 Münster,
2. WE 140057, THW OV Lengerich, Ladberger Str. 103, 49525 Lengerich,
3. WE 140440; THW OV Greven, Gutenbergstr. 40 a, 48268 Greven,
4. WE 149371, THW OV Warendorf, Am Hartsteinwerk 7, 48231 Warendorf,
5. WE 140442, THW OV Havixbeck, Hangwerfeld 18/36, 48329 Havixbeck,
6. WE 139905, THW OV Rheine, Hauenhorster Str. 169, 48431 Rheine,
7. WE 140059, THW OV Ibbenbühren, Laggenbecker Str. 88, 49477 Ibbenbüren.
b) Maximale Stundenrichtleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
— Raumgruppe A: 190 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe B: 280 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe C: 90 qm/Std. Reinigungskraft;
— Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe E: 450 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe F:150 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe H: 300 qm/Std./Reinigungskraf;t
— Raumgruppe J: 250 qm/Std./Reinigungskraft;
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
— Raumgruppe A: 190 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe B: 280 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe C: 90 qm/Std. Reinigungskraft;
— Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe E: 450 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe F:150 qm/Std./Reinigungskraft;
— Raumgruppe H: 300 qm/Std./Reinigungskraf;t
— Raumgruppe J: 250 qm/Std./Reinigungskraft;
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundespolizei Münster, Bahnhofsstr. 1
2. WE 147226, KFZ – Steuer Rheine, Dutumer Str. 5, 48431 Rheine
1. WE 140193, THW – OV Haltern am See, Annabergstr. 61, 45721 Haltern am See
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Name: Perfekta Dienstleistungen und Gebäudereinigung GmbH
Postort: Burgwedel
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
Postort: Osnabrück
Land: Osnabrück, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: aktiv Gebäudedienstleistungen GmbH
Postort: Kamen
Land: Unna
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
6
4
2
3
Referenz Zusätzliche Informationen
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens;
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
— Los 1 = 250.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche;
— Los 2 = 1 Mio. qm Jahresbodenreinigungsfläche;
— Los 3 = 1 Mio. qm Jahresbodenreinigungsfläche;
— Los 4 = 600.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche;
— Los 5 = 350.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche;
— Los 6 = 55.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche;
— Los 7 = 130.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche;
— Los 8 = 100.000 qm Jahresbodenreinigungsfläche;
10. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen:
12. Eignungsleihe:
4. Ortsbesichtigungen:
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.05.2020 bis 20.05.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 11.5.2020 vereinbart werden.
Wegen der gegenwärtigen Unwägbarkeiten können die vorgesehenen freiwilligen Ortsbesichtigungen kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 22.5.2020; 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV2.2 gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mittelung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV2.2 gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mittelung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4).