Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Karlsruhe u. U. in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg — VOEK 118-20
Lose 1,3,5 und 7: Unterhaltsreinigung Lose 2,4,6 und 8: Glasreinigung (einseitig auf gemessen, beidseitig zu reinigen) Die Grund- Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d. h. beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Quadratmeter werden einseitig auf gemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: VOEK 118-20
Kurze Beschreibung:
Lose 1,3,5 und 7: Unterhaltsreinigung
Lose 2,4,6 und 8: Glasreinigung
(einseitig auf gemessen, beidseitig zu reinigen)
Die Grund- Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d. h. beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
Die Quadratmeter werden einseitig auf gemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Die Grund- Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d. h. beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
Die Quadratmeter werden einseitig auf gemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
b) Maximale Stundenrichtleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
— Los-Nr. Raumgruppe max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft,
— Los 1 Raumgruppe A 240 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe B 220 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe C 200 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe D 80 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe E 300 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe F 300 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe G 300 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe H 220 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe I 300 qm/Std./Reinigungskraft.
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lose 1,3,5 und 7: Unterhaltsreinigung
Lose 2,4,6 und 8: Glasreinigung
(einseitig auf gemessen, beidseitig zu reinigen)
Die Grund- Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d. h. beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
Die Quadratmeter werden einseitig auf gemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Die Quadratmeter werden einseitig auf gemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.4.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.4.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
b) Maximale Stundenrichtleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.04.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.04.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).
2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
— Personenschäden 2 Mio. EUR,
— Sachschäden 2 Mio. EUR,
— Vermögensschäden 500 000 EUR und
— Schlüsselschäden 250 000 EUR (nur für die Lose 1, 3, 5 und 7).
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
5. Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
(im Vordruck Anhang II enthalten):
8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
9. Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
10. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
12. Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson per E-Mail (siehe Ziffer 2) zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 16.12.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 4.1.2021; 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es geltend die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2. gerügt werden, Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Eingereicht werden (vlg. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es geltend die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2. gerügt werden, Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Eingereicht werden (vlg. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Quelle: OJS 2020/S 228-561920 (2020-11-18)
Ergänzende Angaben (2021-01-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Lose 1,3,5 und 7: Unterhaltsreinigung,
— Lose 2,4,6 und 8: Glasreinigung.
(einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen)
Die Grund- Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d. h. beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Die Grund- Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d. h. beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
b) Maximale Stundenrichtleistungen:
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
— Los-Nr. Raumgruppe max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft,
— Los 1 Raumgruppe A 240 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe B 220 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe C 200 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe D 80 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe E 300 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe F 300 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe G 300 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe H 220 qm/Std./Reinigungskraft,
— Raumgruppe I 300 qm/Std./Reinigungskraft.
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe geahndet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Lose 1,3,5 und 7: Unterhaltsreinigung,
— Lose 2,4,6 und 8: Glasreinigung.
(einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen)
1. ITZ Bund Karlsruhe, WE 138014:
Moltkestraße 152, 76187 Karlsruhe,
— 2 024,94 qm Grundfläche,
— 168 219,34 qm Jahresreinigungsfläche.
2. ZFA/GER Karlsruhe mit Garagenhalle und Funkwerkstatt, WE 138015:
— 1 325,89 qm Grundfläche,
— 118 225,60 qm Jahresreinigungsfläche.
— 670,51 qm Grundfläche,
— 42 120,14 qm Jahresreinigungsfläche.
Tenneseeallee 2 bis4, 76149 Karlsruhe
— 2 058,01 qm Grundfläche,
— 130 469,14 qm Jahresreinigungsfläche.
— 1 406,01 qm Grundfläche,
— 208 270,20 qm Jahresreinigungsfläche.
— 959,98 qm Grundfläche,
— 32 912,16 qm Jahresreinigungsfläche.
7. THW OV Neuenbürg Arnbach, WE 140885
— 310,47 qm Grundfläche,
— 3 725,64 qm Jahresreinigungsfläche.
— 404,41 qm Grundfläche,
— 9 705,84 qm Jahresreinigungsfläche.
Schelmenwaldstr. 26, 75417 Mühlacker Lienzingen
— 212,92 qm Grundfläche,
— 3 378,12 qm Jahresreinigungsfläche.
10. Ehem. General Kammhuber Kaserne, WE 142796
— 3 365,70 qm Grundfläche,
— 226 763,14 qm Jahresreinigungsfläche.
— 975,77 qm Grundfläche,
— 77 788,90 qm Jahresreinigungsfläche.
— 693,62 qm Grundfläche,
— 77 569,30 qm Jahresreinigungsfläche.
— 243,20 qm Grundfläche,
— 5 836,80 qm Jahresreinigungsfläche.
Carls Metz Str. 1, 76185 Karlsruhe
— 4 375,09 qm Grundfläche,
— 243 841,38 qm Jahresreinigungsfläche.
Zusätzliche Informationen: b) Maximale Stundenrichtleistungen:
Kurze Beschreibung:
— 574,56 qm Grundfläche,
— 1 149,12 qm Jahresreinigungsfläche.
Moltkestraße 70 bis72, 76133 Karlsruhe
— 268,69 qm Grundfläche,
— 537,38 qm Jahresreinigungsfläche.
— 108,10 qm Grundfläche,
— 216,20 qm Jahresreinigungsfläche.
Tenneseeallee 2 bis 4, 76149 Karlsruhe
— 447,03 qm Grundfläche,
— 1 097,02 qm Jahresreinigungsfläche.
— 255,21 qm Grundfläche,
— 510,42 qm Jahresreinigungsfläche.
— 144,95 qm Grundfläche,
— 289,90 qm Jahresreinigungsfläche.
— 35,94 qm Grundfläche,
— 35,94 qm Jahresreinigungsfläche.
— 55,39 qm Grundfläche,
— 110,78 qm Jahresreinigungsfläche.
— 65,68 qm Grundfläche,
— 131,36 qm Jahresreinigungsfläche.
— 767,09 qm Grundfläche,
— 1 534,18 qm Jahresreinigungsfläche.
— 294,38 qm Grundfläche,
— 588,76 qm Jahresreinigungsfläche.
— 85,60 qm Grundfläche,
— 171,20 qm Jahresreinigungsfläche.
Zollfahndungsamt
Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Simon-Hegele-Str. 3, 76689 Bruchsal:
— 471,40 qm Grundfläche,
— 50 423,60 qm Jahresreinigungsfläche.
Im Schorrenfeld 33, 76661 Philippsburg-Huttenheim:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Name: Perfekta Dienstleistungen und Gebäudereinigung GmbH
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Glanzgruppe Gebäudereinigung GmbH
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Name: Nils Bogdol GmbH
Postort: Holdorf
Postleitzahl: 49451
Land: Vechta
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
6
7
5
13
9
Referenz Zusätzliche Informationen
4. Ortsbesichtigungen:
— Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr,
— Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es geltend die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden, Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vlg. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es geltend die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden, Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vlg. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).