Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn — VOEK 322-20
Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche Bundesministerien betreffen. Bei der in Rede stehenden Dienstliegenschaft handelt es sich um ein ca. 12 ha großes Grundstück in der Rochusstraße 1 in 53123 Bonn. Auf dem Gelände befinden sich 29 Gebäude, wovon 27 Gebäude an 3 oberste Bundesbehörden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)) vermietet sind. Die in LOS 1 zu erbringende Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Häuser des BMAS und in LOS 2 werden die Dienstleistungen für das BMEL vergeben. Los 1: Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen: — Einfachbesetzung von 7.00 bis 7.30 Uhr, — Zweifachbesetzung von 7.30 bis 14.00 Uhr, — Einfachbesetzung von 14.00 bis 16.00 Uhr. Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben: — Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 20 und 24, — Konferenz- und Sitzungsservice, — Sonstige Servicedienstleistungen/Sonderveranstaltungen. Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen. Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen. Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG und dem Nutzer zu sein. Los 2: Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen: — Zweifachbesetzung von 7.00 bis 10.00 Uhr, — Dreifachbesetzung von 10.00 bis 14.00 Uhr, — Einfachbesetzung von 14.00 bis 15.00 Uhr. Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben: — Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 2, 10, 12, 14, 25, 27, — Konferenz- und Sitzungsservice, — Sonstige Servicedienstleistungen/Sonderveranstaltungen. Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen. Das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Vertretung muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorweisen oder bereit sein, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen. Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Referenznummer: VOEK 322-20
Kurze Beschreibung:
Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche Bundesministerien betreffen.
Bei der in Rede stehenden Dienstliegenschaft handelt es sich um ein ca. 12 ha großes Grundstück in der Rochusstraße 1 in 53123 Bonn. Auf dem Gelände befinden sich 29 Gebäude, wovon 27 Gebäude an 3 oberste Bundesbehörden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)) vermietet sind. Die in LOS 1 zu erbringende Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Häuser des BMAS und in LOS 2 werden die Dienstleistungen für das BMEL vergeben.
Los 1:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Einfachbesetzung von 7.00 bis 7.30 Uhr,
— Zweifachbesetzung von 7.30 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 20 und 24,
— Konferenz- und Sitzungsservice,
— Sonstige Servicedienstleistungen/Sonderveranstaltungen.
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG und dem Nutzer zu sein.
Los 2:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Zweifachbesetzung von 7.00 bis 10.00 Uhr,
— Dreifachbesetzung von 10.00 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 15.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 2, 10, 12, 14, 25, 27,
— Konferenz- und Sitzungsservice,
— Sonstige Servicedienstleistungen/Sonderveranstaltungen.
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Vertretung muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorweisen oder bereit sein, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche Bundesministerien betreffen.
Bei der in Rede stehenden Dienstliegenschaft handelt es sich um ein ca. 12 ha großes Grundstück in der Rochusstraße 1 in 53123 Bonn. Auf dem Gelände befinden sich 29 Gebäude, wovon 27 Gebäude an 3 oberste Bundesbehörden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)) vermietet sind. Die in LOS 1 zu erbringende Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Häuser des BMAS und in LOS 2 werden die Dienstleistungen für das BMEL vergeben.
Los 1:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Einfachbesetzung von 7.00 bis 7.30 Uhr,
— Zweifachbesetzung von 7.30 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 20 und 24,
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG und dem Nutzer zu sein.
Los 2:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Zweifachbesetzung von 7.00 bis 10.00 Uhr,
— Dreifachbesetzung von 10.00 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 15.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 2, 10, 12, 14, 25, 27,
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Vertretung muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorweisen oder bereit sein, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-518231
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Termine sind vorab zu vereinbaren. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 23.11.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25.11.2020, 12.00 Uhr.
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Pro Los ist das entsprechende Preisblatt und der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III a (Los 1) und/oder Anhnag III b (Los 2)) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Termine sind vorab zu vereinbaren. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 23.11.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25.11.2020, 12.00 Uhr.
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Pro Los ist das entsprechende Preisblatt und der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III a (Los 1) und/oder Anhnag III b (Los 2)) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche Bundesministerien betreffen.
Bei der in Rede stehenden Dienstliegenschaft handelt es sich um ein ca. 12 ha großes Grundstück in der Rochusstraße 1 in 53123 Bonn. Auf dem Gelände befinden sich 29 Gebäude, wovon 27 Gebäude an 3 oberste Bundesbehörden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)) vermietet sind. Die in LOS 1 zu erbringende Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Häuser des BMAS und in LOS 2 werden die Dienstleistungen für das BMEL vergeben.
Bei der in Rede stehenden Dienstliegenschaft handelt es sich um ein ca. 12 ha großes Grundstück in der Rochusstraße 1 in 53123 Bonn. Auf dem Gelände befinden sich 29 Gebäude, wovon 27 Gebäude an 3 oberste Bundesbehörden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)) vermietet sind. Die in LOS 1 zu erbringende Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Häuser des BMAS und in LOS 2 werden die Dienstleistungen für das BMEL vergeben.
Los 1:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Einfachbesetzung von 7.00 bis 7.30 Uhr,
— Zweifachbesetzung von 7.30 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 20 und 24,
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG und dem Nutzer zu sein.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG und dem Nutzer zu sein.
Los 2:
— Zweifachbesetzung von 7.00 bis 10.00 Uhr,
— Dreifachbesetzung von 10.00 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 15.00 Uhr.
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 2, 10, 12, 14, 25, 27,
Das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Vertretung muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorweisen oder bereit sein, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Vertretung muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorweisen oder bereit sein, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Bezeichnung des Loses: Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn_Los 1 BMAS
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet spätestens am 31.5.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet spätestens am 31.5.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn_Los 2 BMEL
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe.
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).
2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).
2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1,5 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, sonstige Vermögensschäden 250 000 EUR und Schlüsselschäden 50 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1,5 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, sonstige Vermögensschäden 250 000 EUR und Schlüsselschäden 50 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
5. Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können und dass die Bereitschaft des Personals zur SÜG-Überprüfung besteht (im Vordruck Anhang II enthalten).
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können und dass die Bereitschaft des Personals zur SÜG-Überprüfung besteht (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals:
— Eigenerklärung, dass der AN der AG bzw. dem Nutzer spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung stellt: Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse; Leistungsanforderung gem. Punkt 3 dieser Leistungsbeschreibung; Einsatzplan gem. Punkt 4 dieser Leistungsbeschreibung; unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen – siehe Anlage 3 des Vertrags; formloser, unterschriebener Nachweis der Einweisung vor Ort; formlose, unterschriebene Einverständniserklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des Ressorts z. B. zur Erstellung von Personallisten für Zugangs-/Zutrittsberechtigungen, die Erstellung von Hausausweisen etc.
— Eigenerklärung, dass der AN der AG bzw. dem Nutzer spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung stellt: Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse; Leistungsanforderung gem. Punkt 3 dieser Leistungsbeschreibung; Einsatzplan gem. Punkt 4 dieser Leistungsbeschreibung; unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen – siehe Anlage 3 des Vertrags; formloser, unterschriebener Nachweis der Einweisung vor Ort; formlose, unterschriebene Einverständniserklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des Ressorts z. B. zur Erstellung von Personallisten für Zugangs-/Zutrittsberechtigungen, die Erstellung von Hausausweisen etc.
— Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über folgende Qualifikationen verfügt: 3 Jahre auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleitung im Bereich von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen vergleichbarer Objekte oder im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder Hauswirtschaft; soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word, MS-Outlook).
— Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über folgende Qualifikationen verfügt: 3 Jahre auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleitung im Bereich von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen vergleichbarer Objekte oder im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder Hauswirtschaft; soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word, MS-Outlook).
— Erklärung, dass das im Service eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt: 2 Jahre auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen vergleichbarer Objekte oder im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder Hauswirtschaft; soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (gute Mittelstufe); Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word).
— Erklärung, dass das im Service eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt: 2 Jahre auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen vergleichbarer Objekte oder im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder Hauswirtschaft; soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (gute Mittelstufe); Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word).
Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung:
— Eigenerklärung, dass zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Los 1 SÜ 1, Los 2 SÜ 2). Dies gilt auch für das Vertretungspersonal.
— Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Los 1 SÜ 1, Los 2 SÜ 2), die entsprechenden Nachweise innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorlegen werden.
— Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Los 1 SÜ 1, Los 2 SÜ 2), die entsprechenden Nachweise innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorlegen werden.
— Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Los 1 SÜ 1, Los 2 SÜ 2) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
— Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Los 1 SÜ 1, Los 2 SÜ 2) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
(Näheres zu den Sicherheitsüberprüfungen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 zum Vertrag) unter Punkt 2.1.)
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten).
8. Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). (Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)
8. Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). (Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Termine sind vorab zu vereinbaren. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 23.11.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25.11.2020, 12.00 Uhr.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25.11.2020, 12.00 Uhr.
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Pro Los ist das entsprechende Preisblatt und der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III a (Los 1) und/oder Anhnag III b (Los 2)) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Pro Los ist das entsprechende Preisblatt und der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III a (Los 1) und/oder Anhnag III b (Los 2)) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-94499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 212-518231 (2020-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche Bundesministerien betreffen.
Bei der in Rede stehenden Dienstliegenschaft handelt es sich um ein ca. 12 ha großes Grundstück in der Rochusstraße 1 in 53123 Bonn. Auf dem Gelände befinden sich 29 Gebäude, wovon 27 Gebäude an 3 oberste Bundesbehörden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)) vermietet sind. Die in LOS 1 zu erbringende Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Häuser des BMAS und in LOS 2 werden die Dienstleistungen für das BMEL vergeben.
Los 1:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Einfachbesetzung von 7.00 bis 7.30 Uhr,
— 2-fachbesetzung von 7.30 bis 14.00 Uhr,
— 1-fachbesetzung von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 20 und 24,
— Konferenz- und Sitzungsservice,
— Sonstige Servicedienstleistungen / Sonderveranstaltungen.
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG und dem Nutzer zu sein.
Los 2:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Zweifachbesetzung von 7.00 bis 10.00 Uhr,
— Dreifachbesetzung von 10.00 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 15.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 2, 10, 12, 14, 25, 27,
— Konferenz- und Sitzungsservice,
— Sonstige Servicedienstleistungen / Sonderveranstaltungen.
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Vertretung muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorweisen oder bereit sein, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche Bundesministerien betreffen.
Bei der in Rede stehenden Dienstliegenschaft handelt es sich um ein ca. 12 ha großes Grundstück in der Rochusstraße 1 in 53123 Bonn. Auf dem Gelände befinden sich 29 Gebäude, wovon 27 Gebäude an 3 oberste Bundesbehörden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)) vermietet sind. Die in LOS 1 zu erbringende Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Häuser des BMAS und in LOS 2 werden die Dienstleistungen für das BMEL vergeben.
Los 1:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Einfachbesetzung von 7.00 bis 7.30 Uhr,
— 2-fachbesetzung von 7.30 bis 14.00 Uhr,
— 1-fachbesetzung von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 20 und 24,
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG und dem Nutzer zu sein.
Los 2:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Zweifachbesetzung von 7.00 bis 10.00 Uhr,
— Dreifachbesetzung von 10.00 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 15.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 2, 10, 12, 14, 25, 27,
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Vertretung muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorweisen oder bereit sein, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Termine sind vorab zu vereinbaren. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 23.11.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25.11.2020, 12:00 Uhr,
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Pro Los ist das entsprechende Preisblatt und der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III a (Los 1) und/oder Anhnag III b (Los 2)) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Termine sind vorab zu vereinbaren. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 23.11.2020 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25.11.2020, 12:00 Uhr,
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Pro Los ist das entsprechende Preisblatt und der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III a (Los 1) und/oder Anhnag III b (Los 2)) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Siehe II.1.4).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in 53123 Bonn
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-15 📅
Name: Braun GmbH & Co.KG
Postort: 53127 Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25.11.2020, 12:00 Uhr,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25.11.2020, 12:00 Uhr,
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Pro Los ist das entsprechende Preisblatt und der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III a (Los 1) und/oder Anhnag III b (Los 2)) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Pro Los ist das entsprechende Preisblatt und der Vordruck für die Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III a (Los 1) und/oder Anhnag III b (Los 2)) auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
— nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.