Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen auf der Dienstliegenschaft Rochusstr. 1 in Bonn — VOEK 322-20
Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche Bundesministerien betreffen.
Bei der in Rede stehenden Dienstliegenschaft handelt es sich um ein ca. 12 ha großes Grundstück in der Rochusstraße 1 in 53123 Bonn. Auf dem Gelände befinden sich 29 Gebäude, wovon 27 Gebäude an 3 oberste Bundesbehörden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)) vermietet sind. Die in LOS 1 zu erbringende Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Häuser des BMAS und in LOS 2 werden die Dienstleistungen für das BMEL vergeben.
Los 1:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Einfachbesetzung von 7.00 bis 7.30 Uhr,
— Zweifachbesetzung von 7.30 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 20 und 24,
— Konferenz- und Sitzungsservice,
— Sonstige Servicedienstleistungen/Sonderveranstaltungen.
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG und dem Nutzer zu sein.
Los 2:
Die Durchführung der Dienstleistung ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zu folgenden Zeiten und in folgender Besetzungsstärke durchzuführen:
— Zweifachbesetzung von 7.00 bis 10.00 Uhr,
— Dreifachbesetzung von 10.00 bis 14.00 Uhr,
— Einfachbesetzung von 14.00 bis 15.00 Uhr.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Servicepersonals gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
— Bewirtschaften der Serviceküchen in den Häusern 2, 10, 12, 14, 25, 27,
— Konferenz- und Sitzungsservice,
— Sonstige Servicedienstleistungen/Sonderveranstaltungen.
Bedarfsleistungen (wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal bei Sonderveranstaltungen außerhalb der regulären Einsatzzeiten, Abendveranstaltungen o. ä.) sind nach separater Anforderung zu erbringen.
Das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Vertretung muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorweisen oder bereit sein, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen.
Der AN hat zudem eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, welche für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Sie hat montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar und einmal im Monat vor Ort zum gemeinsamen Nutzer-Jour-Fix mit der AG zu sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Referenznummer: VOEK 322-20
Kurze Beschreibung:
“Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche...”
Kurze Beschreibung
Es werden Dienstleistungen im Service- und Bewirtschaftungsbereich ausgeschrieben, wobei beide Lose die gleiche Liegenschaft, jedoch unterschiedliche Bundesministerien betreffen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-518231
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
“— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,...”
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
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Quelle: OJS 2020/S 212-518231 (2020-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,...”
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
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Quelle: OJS 2021/S 035-087208 (2021-02-15)