Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
6.2) Eigenerklärung über die Bewachungserlaugnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde
Erklärung, dass der Inhaber/die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S. von § 34 a Abs. 1 GewO ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gemäß § 34 a Abs. 1 a GewO und BewachV erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
Erklärung, dass2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (§ 128 Abs. 2 GWB):
a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Diensttelefonnummer;
b) Nachweise über die geforderten Qualifikationen
Objektverantwortlicher (Objektleiter)
— Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder gleichwertig,
Stationäre Sicherheitsdienstleistungen- Empfangsdienst und Kontrolldienst
— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleichwertig,
— Qualifikation zum Ersthelfer.
c) Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag);
d) Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag);
e) unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (Anlage 3 zum Vertrag);
f) Dokumentation über die Aufklärung des eingesetzten Personals über die aktuell auf der Liegenschaft vorhandenen Gefahrenstellen (vgl. Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag).
Erklärung, dass das im Bereich des Objektverantwortlichen eingesetzte Personal über Deutschkenntnisse mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen und mindestens über eine 2-jährige auftragsspezifische Berufserfahrung verfügt.
Erklärung, dass das im Bereich des Stationären Sicherheitsdienstes (Empfangs- und Kontrolldienst) eingesetzte Personal über Deutschkenntnisse mindestens analog B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen und mindestens über eine 3-jährige auftragsspezifische Berufserfahrung verfügt.
Unterlage, die zusätzlich bei Angebotsabgabe einzureichen ist: Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs. 1 GewO.