Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können;
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
— Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt;
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen;
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals und zur fristgerechten Vorlage weiterer Nachweise und Unterlagen:
Erklärung, dass spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer;
— Nachweise über die geforderten Qualifikationen
—— Objektverantwortlicher (Objektleiter): Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK/ ca. 200-240 Stunden) oder mindestens gleichwertig;
—— Schichtleiter sowie Empfangs-/Kontrolldienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen): Sachkundeprüfung (IHK) gemäß § 34a GewO oder mindestens gleichwertig sowie Qualifikation zum Ersthelfer;
— Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag);
— Muster der Dienstausweise und Namens-/Kennnummernschilder gemäß § 18 BewachV vom 3.5.2019;
— Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag);
— unterschriebene Verschwiegenheitsverpflichtung (Anlage 3 zum Vertrag).
Eigenerklärung, dass das als Objektleitung einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen 1 Woche vor Leistungsbeginn).
Erklärung, dass das vor Ort im Empfangs-/Kontrolldienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen) sowie als Schichtleiter einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens der Niveaustufe B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn).
(im Vordruck Anhang II enthalten)
7. Eigenerklärungen zu leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II enthalten):
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens;
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8. Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Sicherheitsdienst aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). (Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter
http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) einzureichen.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Zudem besteht die Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Eignungsleiher gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung gem. § 47 Abs. (3) VgV zu haften (Haftungserklärung).