Bei der zu bewachenden Liegenschaft in 17248 Rechlin/Müritz, Boeker Landstraße 2 handelt es sich um ein ca. 20 ha großes, zuletzt als Materialdepot durch die Bundeswehr genutztes Areal, auf dem sich ca. 30 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart befinden (u. a. Wirtschafts-, Büro-, Lager-, Unterkunfts-, Werkstatt-/ Technik-, Küchen- und Sanitätsgebäude etc.).
Bis auf das Gebäude 132 (gewerbliche Nutzung durch einen Dritten als Zwischenlager) und eine Kühlzelle (durch Bundesforst Zwischenlagerung von erlegtem Wild) ist die Liegenschaft gegenwärtig ungenutzt. Auf dem Gelände befinden sich 2 im Lageplan (Anlage 1.1 zum Vertrag) gelb gekennzeichnete Trümmerfelder zur Größe von ca. 4 ha sowie ca. 2 ha mit offensichtlichen sowie versteckten Gefahrenquellen (Überreste bombardierter Gebäude, unterirdische Bunker, kontaminierte Bereiche).
Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
— Stationäre Sicherungsdienstleistungen (Empfangsdienst sowie Kontroll- und Streifengänge zu wechselnden Tageszeiten) in Einfachfachbesetzung montags bis sonntags einschließlich feiertags von 0.00 bis 24.00 Uhr (ganzjährige vollumfängliche Sicherung der Liegenschaft durch einen Sicherheitsmitarbeiter – 24 Stunden/ 7 Tage je Woche – neben der gleichfalls im Wachgebäude im Bereich des Haupteinganges ansässigen Schichtleitung;
— Der Auftragnehmer hat einen qualifizierten Objektleiter einzusetzen, der für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Objektleiter (bzw. bei dessen Abwesenheit sein Vertreter) ist montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8.00 bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein und hat sich an diesen Tagen bei Bedarf innerhalb von 2 Stunden nach Aufforderung vor Ort einzufinden;
— Des Weiteren hat der Auftragnehmer einen qualifizierten Schichtleiter einzusetzen, der in der jeweiligen Schicht für die unmittelbare Koordinierung der Dienstleistungen sowie die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Schichtleiter steht dem Vertreter der AG als erster Ansprechpartner vor Ort und Bindeglied sowohl zu den Einsatzkräften des Auftragnehmers vor Ort als auch zum Objektleiter zur Verfügung. Während des Einsatzes als Schichtleiter üben diese zusätzlich Tätigkeiten des Empfangs-/ Kontrolldienstes aus. Die Schichtleitung vor Ort ist in Einfachfachbesetzung montags bis sonntags einschließlich feiertags von 0.00 bis 24.00 Uhr sicherzustellen (ganzjährige vollumfängliche Sicherung der Liegenschaft durch einen Sicherheitsmitarbeiter – 24 Stunden/ 7 Tage je Woche).
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I) und die Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: VOEK 209-20
Kurze Beschreibung:
“Bei der zu bewachenden Liegenschaft in 17248 Rechlin/Müritz, Boeker Landstraße 2 handelt es sich um ein ca. 20 ha großes, zuletzt als Materialdepot durch...”
Kurze Beschreibung
Bei der zu bewachenden Liegenschaft in 17248 Rechlin/Müritz, Boeker Landstraße 2 handelt es sich um ein ca. 20 ha großes, zuletzt als Materialdepot durch die Bundeswehr genutztes Areal, auf dem sich ca. 30 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart befinden (u. a. Wirtschafts-, Büro-, Lager-, Unterkunfts-, Werkstatt-/ Technik-, Küchen- und Sanitätsgebäude etc.).
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-11 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 177-426359
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
“— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,...”
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat;
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Quelle: OJS 2020/S 177-426359 (2020-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,...”
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
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Quelle: OJS 2020/S 239-591388 (2020-12-03)