Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine bundeseigene Liegenschaft in Rechlin/Müritz – VOEK 209-20

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bei der zu bewachenden Liegenschaft in 17248 Rechlin/Müritz, Boeker Landstraße 2 handelt es sich um ein ca. 20 ha großes, zuletzt als Materialdepot durch die Bundeswehr genutztes Areal, auf dem sich ca. 30 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart befinden (u. a. Wirtschafts-, Büro-, Lager-, Unterkunfts-, Werkstatt-/ Technik-, Küchen- und Sanitätsgebäude etc.).
Bis auf das Gebäude 132 (gewerbliche Nutzung durch einen Dritten als Zwischenlager) und eine Kühlzelle (durch Bundesforst Zwischenlagerung von erlegtem Wild) ist die Liegenschaft gegenwärtig ungenutzt. Auf dem Gelände befinden sich 2 im Lageplan (Anlage 1.1 zum Vertrag) gelb gekennzeichnete Trümmerfelder zur Größe von ca. 4 ha sowie ca. 2 ha mit offensichtlichen sowie versteckten Gefahrenquellen (Überreste bombardierter Gebäude, unterirdische Bunker, kontaminierte Bereiche).
Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
— Stationäre Sicherungsdienstleistungen (Empfangsdienst sowie Kontroll- und Streifengänge zu wechselnden Tageszeiten) in Einfachfachbesetzung montags bis sonntags einschließlich feiertags von 0.00 bis 24.00 Uhr (ganzjährige vollumfängliche Sicherung der Liegenschaft durch einen Sicherheitsmitarbeiter – 24 Stunden/ 7 Tage je Woche – neben der gleichfalls im Wachgebäude im Bereich des Haupteinganges ansässigen Schichtleitung;
— Der Auftragnehmer hat einen qualifizierten Objektleiter einzusetzen, der für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Objektleiter (bzw. bei dessen Abwesenheit sein Vertreter) ist montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8.00 bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein und hat sich an diesen Tagen bei Bedarf innerhalb von 2 Stunden nach Aufforderung vor Ort einzufinden;
— Des Weiteren hat der Auftragnehmer einen qualifizierten Schichtleiter einzusetzen, der in der jeweiligen Schicht für die unmittelbare Koordinierung der Dienstleistungen sowie die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Schichtleiter steht dem Vertreter der AG als erster Ansprechpartner vor Ort und Bindeglied sowohl zu den Einsatzkräften des Auftragnehmers vor Ort als auch zum Objektleiter zur Verfügung. Während des Einsatzes als Schichtleiter üben diese zusätzlich Tätigkeiten des Empfangs-/ Kontrolldienstes aus. Die Schichtleitung vor Ort ist in Einfachfachbesetzung montags bis sonntags einschließlich feiertags von 0.00 bis 24.00 Uhr sicherzustellen (ganzjährige vollumfängliche Sicherung der Liegenschaft durch einen Sicherheitsmitarbeiter – 24 Stunden/ 7 Tage je Woche).
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I) und die Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-07 Auftragsbekanntmachung
2020-12-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: VOEK 209-20
Kurze Beschreibung:
Bei der zu bewachenden Liegenschaft in 17248 Rechlin/Müritz, Boeker Landstraße 2 handelt es sich um ein ca. 20 ha großes, zuletzt als Materialdepot durch die Bundeswehr genutztes Areal, auf dem sich ca. 30 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart befinden (u. a. Wirtschafts-, Büro-, Lager-, Unterkunfts-, Werkstatt-/ Technik-, Küchen- und Sanitätsgebäude etc.). Bis auf das Gebäude 132 (gewerbliche Nutzung durch einen Dritten als Zwischenlager) und eine Kühlzelle (durch Bundesforst Zwischenlagerung von erlegtem Wild) ist die Liegenschaft gegenwärtig ungenutzt. Auf dem Gelände befinden sich 2 im Lageplan (Anlage 1.1 zum Vertrag) gelb gekennzeichnete Trümmerfelder zur Größe von ca. 4 ha sowie ca. 2 ha mit offensichtlichen sowie versteckten Gefahrenquellen (Überreste bombardierter Gebäude, unterirdische Bunker, kontaminierte Bereiche). Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: — Stationäre Sicherungsdienstleistungen (Empfangsdienst sowie Kontroll- und Streifengänge zu wechselnden Tageszeiten) in Einfachfachbesetzung montags bis sonntags einschließlich feiertags von 0.00 bis 24.00 Uhr (ganzjährige vollumfängliche Sicherung der Liegenschaft durch einen Sicherheitsmitarbeiter – 24 Stunden/ 7 Tage je Woche – neben der gleichfalls im Wachgebäude im Bereich des Haupteinganges ansässigen Schichtleitung; — Der Auftragnehmer hat einen qualifizierten Objektleiter einzusetzen, der für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Objektleiter (bzw. bei dessen Abwesenheit sein Vertreter) ist montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8.00 bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein und hat sich an diesen Tagen bei Bedarf innerhalb von 2 Stunden nach Aufforderung vor Ort einzufinden; — Des Weiteren hat der Auftragnehmer einen qualifizierten Schichtleiter einzusetzen, der in der jeweiligen Schicht für die unmittelbare Koordinierung der Dienstleistungen sowie die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Schichtleiter steht dem Vertreter der AG als erster Ansprechpartner vor Ort und Bindeglied sowohl zu den Einsatzkräften des Auftragnehmers vor Ort als auch zum Objektleiter zur Verfügung. Während des Einsatzes als Schichtleiter üben diese zusätzlich Tätigkeiten des Empfangs-/ Kontrolldienstes aus. Die Schichtleitung vor Ort ist in Einfachfachbesetzung montags bis sonntags einschließlich feiertags von 0.00 bis 24.00 Uhr sicherzustellen (ganzjährige vollumfängliche Sicherung der Liegenschaft durch einen Sicherheitsmitarbeiter – 24 Stunden/ 7 Tage je Woche). Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I) und die Leistungsbeschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburgische Seenplatte 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=349210 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=349210 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-11 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 177-426359
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat; — Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen; — Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen; — Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen; — Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; — Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten; — Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 8.10.2020; 12.00 Uhr; — Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen; — Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen; — Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden; — Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht; — Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt; — Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der zu bewachenden Liegenschaft in 17248 Rechlin/Müritz, Boeker Landstraße 2 handelt es sich um ein ca. 20 ha großes, zuletzt als Materialdepot durch die Bundeswehr genutztes Areal, auf dem sich ca. 30 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart befinden (u. a. Wirtschafts-, Büro-, Lager-, Unterkunfts-, Werkstatt-/ Technik-, Küchen- und Sanitätsgebäude etc.).
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Bis auf das Gebäude 132 (gewerbliche Nutzung durch einen Dritten als Zwischenlager) und eine Kühlzelle (durch Bundesforst Zwischenlagerung von erlegtem Wild) ist die Liegenschaft gegenwärtig ungenutzt. Auf dem Gelände befinden sich 2 im Lageplan (Anlage 1.1 zum Vertrag) gelb gekennzeichnete Trümmerfelder zur Größe von ca. 4 ha sowie ca. 2 ha mit offensichtlichen sowie versteckten Gefahrenquellen (Überreste bombardierter Gebäude, unterirdische Bunker, kontaminierte Bereiche).
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Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
— Stationäre Sicherungsdienstleistungen (Empfangsdienst sowie Kontroll- und Streifengänge zu wechselnden Tageszeiten) in Einfachfachbesetzung montags bis sonntags einschließlich feiertags von 0.00 bis 24.00 Uhr (ganzjährige vollumfängliche Sicherung der Liegenschaft durch einen Sicherheitsmitarbeiter – 24 Stunden/ 7 Tage je Woche – neben der gleichfalls im Wachgebäude im Bereich des Haupteinganges ansässigen Schichtleitung;
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— Der Auftragnehmer hat einen qualifizierten Objektleiter einzusetzen, der für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Objektleiter (bzw. bei dessen Abwesenheit sein Vertreter) ist montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8.00 bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein und hat sich an diesen Tagen bei Bedarf innerhalb von 2 Stunden nach Aufforderung vor Ort einzufinden;
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— Des Weiteren hat der Auftragnehmer einen qualifizierten Schichtleiter einzusetzen, der in der jeweiligen Schicht für die unmittelbare Koordinierung der Dienstleistungen sowie die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Schichtleiter steht dem Vertreter der AG als erster Ansprechpartner vor Ort und Bindeglied sowohl zu den Einsatzkräften des Auftragnehmers vor Ort als auch zum Objektleiter zur Verfügung. Während des Einsatzes als Schichtleiter üben diese zusätzlich Tätigkeiten des Empfangs-/ Kontrolldienstes aus. Die Schichtleitung vor Ort ist in Einfachfachbesetzung montags bis sonntags einschließlich feiertags von 0.00 bis 24.00 Uhr sicherzustellen (ganzjährige vollumfängliche Sicherung der Liegenschaft durch einen Sicherheitsmitarbeiter – 24 Stunden/ 7 Tage je Woche).
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Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I) und die Leistungsbeschreibung.
Siehe Punkt II.1.4).
Beschreibung der Verlängerungen:
Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht, höchstens dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre, der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Boeker Landstraße 2
17248 Rechlin/Müritz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe.
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).
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2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).
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3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von mindestens 2 500 000 EUR (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen.
Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen als vereinbart:
— Personenschäden 1,5 Mio. EUR;
— Sachschäden 1,0 Mio. EUR;
— sonstige Vermögensschäden 250 000 EUR;
— Schäden durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln/Codekarten 250 000 EUR und
— Schäden durch den Verlust bewachter Sachen 250 000 EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
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5. Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können;
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— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
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Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
— Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt;
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen;
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals und zur fristgerechten Vorlage weiterer Nachweise und Unterlagen:
Erklärung, dass spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer;
— Nachweise über die geforderten Qualifikationen
—— Objektverantwortlicher (Objektleiter): Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK/ ca. 200-240 Stunden) oder mindestens gleichwertig;
—— Schichtleiter sowie Empfangs-/Kontrolldienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen): Sachkundeprüfung (IHK) gemäß § 34a GewO oder mindestens gleichwertig sowie Qualifikation zum Ersthelfer;
— Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag);
— Muster der Dienstausweise und Namens-/Kennnummernschilder gemäß § 18 BewachV vom 3.5.2019;
— Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag);
— unterschriebene Verschwiegenheitsverpflichtung (Anlage 3 zum Vertrag).
Eigenerklärung, dass das als Objektleitung einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen 1 Woche vor Leistungsbeginn).
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Erklärung, dass das vor Ort im Empfangs-/Kontrolldienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen) sowie als Schichtleiter einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens der Niveaustufe B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn).
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(im Vordruck Anhang II enthalten)
7. Eigenerklärungen zu leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II enthalten):
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens;
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8. Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Sicherheitsdienst aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). (Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)
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Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
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Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) einzureichen.
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10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
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11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Zudem besteht die Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Eignungsleiher gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung gem. § 47 Abs. (3) VgV zu haften (Haftungserklärung).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=349210 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat;
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— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen;
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen;
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— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen;
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— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden;
— Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten;
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 8.10.2020; 12.00 Uhr;
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— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen;
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen;
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— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden;
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht;
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— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt;
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 177-426359 (2020-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der zu bewachenden Liegenschaft in 17248 Rechlin/Müritz, Boeker Landstraße 2 handelt es sich um ein ca. 20 ha großes, zuletzt als Materialdepot durch die Bundeswehr genutztes Areal, auf dem sich ca. 30 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart befinden (u. a. Wirtschafts-, Büro-, Lager-, Unterkunfts-, Werkstatt-/ Technik-, Küchen- und Sanitätsgebäude etc.). Bis auf das Gebäude 132 (gewerbliche Nutzung durch einen Dritten als Zwischenlager) und eine Kühlzelle (durch Bundesforst Zwischenlagerung von erlegtem Wild) ist die Liegenschaft gegenwärtig ungenutzt. Auf dem Gelände befinden sich zwei im Lageplan (Anlage 1.1 zum Vertrag) gelb gekennzeichnete Trümmerfelder zur Größe von ca. 4 ha sowie ca. 2 ha mit offensichtlichen sowie versteckten Gefahrenquellen (Überreste bombardierter Gebäude, unterirdische Bunker, kontaminierte Bereiche). Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I) und die Leistungsbeschreibung.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 239-591388
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 177-426359
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat, — eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen, — werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen, — bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen, — der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, — Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten, — Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 8.10.2020; 12.00 Uhr, — Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen, — für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen, — Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden, — es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht, — für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt, — nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bis auf das Gebäude 132 (gewerbliche Nutzung durch einen Dritten als Zwischenlager) und eine Kühlzelle (durch Bundesforst Zwischenlagerung von erlegtem Wild) ist die Liegenschaft gegenwärtig ungenutzt. Auf dem Gelände befinden sich zwei im Lageplan (Anlage 1.1 zum Vertrag) gelb gekennzeichnete Trümmerfelder zur Größe von ca. 4 ha sowie ca. 2 ha mit offensichtlichen sowie versteckten Gefahrenquellen (Überreste bombardierter Gebäude, unterirdische Bunker, kontaminierte Bereiche).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Name: Omega plus Security & Rail GmbH
Postanschrift: Vogelsanger Weg 80
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
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— eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,
— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
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— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
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— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 8.10.2020; 12.00 Uhr,
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— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
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— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
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— für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
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Quelle: OJS 2020/S 239-591388 (2020-12-03)