Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben u. Formalitäten, die erforderl. sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Erklärung über die Bewachungserlaubnis, Zuverlässigkeit u. Sachkunde:
— Erklärung, dass der Inhaber/die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig u. sachkundig i.S.v. § 34 a Abs. 1 GewO ist u. auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbes. die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um diese sachgerecht u. unter Einhaltung der maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen erbringen zu können. Dabei verfügt das als Objekt- u. Wachleiter einzusetzende Personal über eine mind. 2-jährige, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare auftragsspezifische Berufserfahrung.
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34 a Abs. 1 a GewO u. BewachV erforderliche Zuverlässigkeit u. Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die erforderliche materiell-technische Ausstattung zur Verfügung steht, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht u. unter Einhaltung der maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
— Erklärung, dass spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung für das gesamte einzusetzende Personal inkl. Vertretung folgende Nachweise u. Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (§ 128 Abs. 2 GWB):
—— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregister-Identifikationsnummer;
—— Nachweise über die geforderten Qualifikationen.
— Objektverantwortlicher (Objektleiter) u. Wachleiter:
——— IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder mind. gleichwertig;
——— Qualifikation zum Ersthelfer;
——— Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung zur sogenannten eingewiesenen Person (EP) für Brandmeldeanlagen gem. DIN VDE 0833 u. DIN 14675.
— Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen):
——— Sachkundeprüfung (IHK) gem. § 34a GewO oder mind. gleichwertig;
——— Qualifikation zum Ersthelfer;
——— Nachweis der Unterrichtung als sog. gemäß BetrSichV unterwiesene Person für die Aufzugsbefreiung.
— Revier-/Kontroll- und Interventionsdienst (mobile Sicherungsdienstleistungen):
———Sachkundeprüfung (IHK) gemäß § 34a GewO oder mind. gleichwertig;
———Qualifikation zum Ersthelfer;
———Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an 1 auf den Interventionsdienst gerichteten tätigkeitsbezogenen 24-stündigen Schulungsmaßnahme sowie an 5 durchgeführten Interventionen;
—— unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (Anlage 3 zum Vertrag).
— Erklärung, dass spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn folgende Nachweise u. Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:
—— Muster der Dienstausweise u. Namens-/Kennnummernschilder gem. § 18 BewachV v. 3.5.2019;
—— Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag);
—— Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag).
— Erklärung, dass das als Objekt- u. Wachleiter einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mind. der Niveaustufe B2 (selbstständige Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache der für den Einsatz vorgesehenen Wachleiter ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung);
— Erklärung, dass das im Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen) sowie im Revier-/Kontroll- und Interventionsdienst (mobile Sicherungsdienstleistungen) einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mind. der Niveaustufe B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache der für den Einsatz vorgesehenen Sicherheitsmitarbeiter ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung).
(Vordruck Anhang II)
Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung:
— Erklärung, dass bei dem auf der Liegenschaft einzusetzenden Personal die Sicherheitsüberprüfungen der Stufe 3 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG) erfolgreich durchgeführt worden sind. Im Falle der Zuschlagserteilung wird der Nachweis der erfolgreich durchgeführten SÜG-Überprüfungen (Ü3, erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG) innerhalb von spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt. oder
— Erklärung, dass das auf der Liegenschaft einzusetzende Personal bereit ist, sich der SÜG-Überprüfung (Ü3, erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG) rechtzeitig vor dem Leistungsbeginn zu unterziehen. Diese ist vor dem erstmaligen Einsatz gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen (Freigabe durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben).
Das zu benennende Personal muss sich funktionsbedingt wie folgt zusammensetzen:
— 6 Sicherheitsmitarbeiter/-mitarbeiterinnen mit Abschluss als IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder mind. gleichwertig (Objektleitung, dessen Vertretung u. 4 Wachleiter/-leiterinnen);
— 9 Sicherheitsmitarbeiter/-mitarbeiterinnen mit Abschluss IHK-Sachkundeprüfung oder mind. gleichwertig.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übermittelt an den von Seiten des Auftragnehmers zu benennenden Ansprechpartner die Unterlagen zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für die zu überprüfenden Sicherheitsmitarbeiter, die bislang noch über keine gültige Sicherheitsüberprüfung der Stufe 3 verfügen (erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Unterlagen die Sicherheitserklärungen aller zu überprüfenden Beschäftigten den Ausfüllhinweisen entsprechend vollständig ausgefüllt zu übergeben.
(Vordruck Anhang II)
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten).
8. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart Bewachung aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson (deutschsprachig) mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anhang IV). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordrucke Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
11. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordrucke Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.