Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Ziff. 6
Eigenerklärungen gem. § 34 a GewO
Erklärung, dass der Inhaber/die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i. S. v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals Erklärung, dass spätestens vier Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer,
b) Nachweise über die nachfolgend geforderten beruflichen Qualifikationen oder gleichwertig:
—— Objektleitung: geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung;
—— Pfortendienst und Revier-/Kontrolldienst: Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO
c) Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
d) Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
e) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage 3 zum Vertrag):
— Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleichwertig;
—— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Objektleitung vergleichbarer Objekte;
—— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – kompetente, fachkundige Sprachverwendung;
—— Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC verfügen, (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word).
— Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleichwertig;
—— mindestens 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich des Pfortendienstes vergleichbarer Objekte;
—— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (gute Mittelstufe);
—— Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung der technischen Überwachungssysteme.
— Erklärung, dass das im Pfortendienst einzusetzende Personal bereit ist, sich die Befähigung zur Personenbefreiung aus Aufzügen gem. TRBS 3121 anzueignen;
— Erklärung, dass das im Mobilen Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleichwertig;
—— mindestens 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich des mobilen Sicherheitsdienstes vergleichbarer Objekte;
—— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (gute Mittelstufe).
— Erklärung, dass das im Interventionsdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleichwertig;
—— mindestens 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich des Interventionsdienstes vergleichbarer Objekte;
—— erfolgreiche Teilnahme an einer auf den Interventionsdienst gerichteten tätigkeitsbezogenen Schulungsmaßnahme und
—— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (gute Mittelstufe).
(im Vordruck Anhang II enthalten)
Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung:
— Erklärung, dass das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungspersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG verfügt oder bereit ist, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz vorliegen, gegenüber der AG nachgewiesen und durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal.
Unterlage, die zusätzlich bei Angebotsabgabe einzureichen ist: Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs. 1 GewO.