Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
6.2 Eigenerklärung über die Bewachungserlaugnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde
Eigenerklärungen gem. § 34a GewO
— Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i. S. v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt;
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen;
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
(im Vordruck Anhang II enthalten)
Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals
— Erklärung, dass spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nach-weise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
a)Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer,
b)Nachweise über die geforderten Personalqualifikationen:
—— Objektleitung: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleichwertig
—— Pfortendienst; Kontrolldienst; Interventions- und Veranstaltungsdienst: Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleichwertig
c)unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen – siehe Anlage 3 des Vertrags,
d)Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll (Dokumentation der Übergabe und Einweisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift) gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags),
e)Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags)
— Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Quali-fikationen verfügt:
—— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleichwertig,
—— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Objektleitung bei der Bewachung vergleichba-rer Objekte,
—— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemein-samen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
—— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemein-samen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
—— Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word)
— Erklärung, dass das im stationären Sicherheitsdienst – Pfortendienst eingesetzte Per-sonal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleichwertig,
—— Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen in vergleichbaren Objekten,
—— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens analog B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
—— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen;
—— Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word);
—— Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind, wie z. B. Schrankenanlagen, Telefonanlagen, Video-überwachung, Gebäudeleittechnik (GLT);
— Erklärung, dass das im mobilen Sicherheitsdienst – Kontrolldienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleichwertig;
—— Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen in vergleichbaren Objekten;
—— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens analog B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen;
—— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen;
—— gültiger Führerschein der Klasse B oder gleichwertig zum Führen des PkW
— Erklärung, dass das im Interventionsdienst und Veranstaltungsdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleichwertig;
—— Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen in vergleichbaren Objekten und
—— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens analog B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen;
—— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für sprachen Unterlage, die zusätzlich bei Angebotsabgabe einzureichen ist: Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs. 1 GewO.