Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung/Eigenerklärung über die Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung:
— Eigenerklärung, dass für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die gewerberechtlichen Voraussetzungen und in diesem Zusammenhang auch die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs.1 GewO für das Unternehmen vorliegen – insbesondere der Inhaber/die Leitungsperson des Erklärenden zuverlässig und sachkundig i.S. von § 34 a Abs. 1 GewO ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,
— Eigenerklärung, dass das für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen am Leistungsort einzusetzende Personal alle Überprüfungen und Voraussetzungen gem. § 34a Abs. 1a Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung erfüllt und Überprüfungen positiv bestanden hat (§ 128 Abs. 2 GWB). Zudem wird das Personal während der Vertragslaufzeit regelmäßig und umfassend für die Leistungserbringung geschult,
— Eigenerklärung, dass 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (§ 128 Abs. 2 GWB):
—— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort,
—— aktuelles (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnis,
—— Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung,
—— Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung,
—— unterschriebene Verschwiegenheitserklärung,
—— Nachweise über die geforderten Qualifikationen (Servicekraft für Schutz- und Sicherheit mit IHK Prüfung oder vergleichbar, für den Pfortendienst zusätzlich die Qualifikation zum Ersthelfer und Brandschutzhelfer gem. DGUV 205-023).
— Eigenerklärung, dass der Objektverantwortlichen (Objektleiter) über folgende Qualifikationen verfügt:
—— Alter: 18 Jahre oder älter,
—— Servicekraft für Schutz- und Sicherheit mit IHK Prüfung oder vergleichbar,
—— mindestens 2 Jahre auftragsspezifische Berufserfahrung als Objektverantwortlicher,
—— Sprachkenntnisse in Deutsch: spontan und fließend ausdrücken; Sprache im beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen, sowie strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern (mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen), soweit das vorgesehene Personal die Sprache nicht als Muttersprache spricht,
—— Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word).
— Eigenerklärung, dass für die Besetzung des stationären Sicherheitsdienste das Personal über folgende Qualifikationen verfügt:
—— Alter: 18 Jahre oder älter,
—— Servicekraft für Schutz und Sicherheit mit IHK-Prüfung oder gleichwertig,
—— mind. 2 Jahre auftragsspezifische Berufserfahrung im Bereich des Pfortendienstes,
—— Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (gute Mittelstufe), soweit das vorgesehene Personal die Sprache nicht als Muttersprache spricht,
—— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Englisch mindestens analog B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (Mittelstufe),
—— Qualifikation zum Ersthelfer (Erste-Hilfe-Lehrgang, Fortbildung alle 2 Jahre durch Erste-Hilfe-Training),
—— Befähigung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen / ehemals Aufzugswärter – bzw. die Bereitschaft sich diese Befähigung anzueignen (besondere Unterweisung gem. BetrSichV, TRBS 3121, TRBS 1121 und DIN EN 13015),
—— Qualifikation zum Brandschutzhelfer gem. DGUV 205-023 (fachkundige Unterweisung mit einer praktischen Übung, Wiederholung der Ausbildung alle 3 Jahre),
—— Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung der technischen Überwachungssysteme.
— Eigenerklärung, dass für die Besetzung des Interventions- und Veranstaltungsdienstes das Personal über folgende Qualifikationen verfügt: