Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen (Pfortendienst) für die Internationale Organisation für Erneuerbare Energien in Bonn; VOEK 388-19
Es wir nachfolgender stationärer Sicherheitsdienst auf der Dienstliegenschaft der IRENA (WE 149155) in der Willy-Brandt-Allee 20, 53113 Bonn ausgeschrieben: Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Anmietliegenschaft zur dienstlichen Nutzung. Die Mietfläche beträgt rund 3 950 m. Der Pfortendienstes ist in Zweifachbesetzung montags bis freitags exkl. Feiertage von 8:00 bis 20:00 Uhr (gemischtes Doppel – 1 Frau, 1 Mann), sowie in Einfachbesetzung montags bis freitags exkl. Feiertage von 20:00 bis 8:00 Uhr und samstags, sonntags und feiertags von 00:00 bis 24:00 Uhr zu erbringen. Ein Objektleiter ist zudem kalendertäglich (montags bis sonntags inkl. feiertags) rund um die Uhr von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein. Zusätzliche Leistungen (Interventionsdienst, Veranstaltungsdienst) werden bedarfsabhängig abgerufen. Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: VOEK 388-19
Kurze Beschreibung:
Es wir nachfolgender stationärer Sicherheitsdienst auf der Dienstliegenschaft der IRENA (WE 149155) in der Willy-Brandt-Allee 20, 53113 Bonn ausgeschrieben:
Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Anmietliegenschaft zur dienstlichen Nutzung. Die Mietfläche beträgt rund 3 950 m
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
Es wir nachfolgender stationärer Sicherheitsdienst auf der Dienstliegenschaft der IRENA (WE 149155) in der Willy-Brandt-Allee 20, 53113 Bonn ausgeschrieben:
Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Anmietliegenschaft zur dienstlichen Nutzung. Die Mietfläche beträgt rund 3 950 m
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-04 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 024-053813
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wir nachfolgender stationärer Sicherheitsdienst auf der Dienstliegenschaft der IRENA (WE 149155) in der Willy-Brandt-Allee 20, 53113 Bonn ausgeschrieben:
Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Anmietliegenschaft zur dienstlichen Nutzung. Die Mietfläche beträgt rund 3 950 m
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
Siehe Punkt II.1.4)
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.7.2026 (24:00 Uhr), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.7.2026 (24:00 Uhr), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Willy-Brandt-Allee 20
53113 Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe.
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten);
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten);
2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten);
2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten);
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1,5 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, sonstige Vermögensschäden 250 000 EUR, Schäden durch den Verlust überlassener Schlüssel 250 000 EUR und Schäden durch den Verlust bewachter Sachen 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1,5 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, sonstige Vermögensschäden 250 000 EUR, Schäden durch den Verlust überlassener Schlüssel 250 000 EUR und Schäden durch den Verlust bewachter Sachen 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten);
5) Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung/Eigenerklärung über die Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung:
— Eigenerklärung, dass für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die gewerberechtlichen Voraussetzungen und in diesem Zusammenhang auch die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs.1 GewO für das Unternehmen vorliegen – insbesondere der Inhaber/die Leitungsperson des Erklärenden zuverlässig und sachkundig i.S. von § 34 a Abs. 1 GewO ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,
— Eigenerklärung, dass für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die gewerberechtlichen Voraussetzungen und in diesem Zusammenhang auch die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs.1 GewO für das Unternehmen vorliegen – insbesondere der Inhaber/die Leitungsperson des Erklärenden zuverlässig und sachkundig i.S. von § 34 a Abs. 1 GewO ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,
— Eigenerklärung, dass das für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen am Leistungsort einzusetzende Personal alle Überprüfungen und Voraussetzungen gem. § 34a Abs. 1a Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung erfüllt und Überprüfungen positiv bestanden hat (§ 128 Abs. 2 GWB). Zudem wird das Personal während der Vertragslaufzeit regelmäßig und umfassend für die Leistungserbringung geschult,
— Eigenerklärung, dass das für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen am Leistungsort einzusetzende Personal alle Überprüfungen und Voraussetzungen gem. § 34a Abs. 1a Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung erfüllt und Überprüfungen positiv bestanden hat (§ 128 Abs. 2 GWB). Zudem wird das Personal während der Vertragslaufzeit regelmäßig und umfassend für die Leistungserbringung geschult,
— Eigenerklärung, dass 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (§ 128 Abs. 2 GWB):
—— aktuelles (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnis,
—— Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung,
—— Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung,
—— unterschriebene Verschwiegenheitserklärung,
—— Nachweise über die geforderten Qualifikationen (Servicekraft für Schutz- und Sicherheit mit IHK Prüfung oder vergleichbar, für den Pfortendienst zusätzlich die Qualifikation zum Ersthelfer und Brandschutzhelfer gem. DGUV 205-023).
— Eigenerklärung, dass der Objektverantwortlichen (Objektleiter) über folgende Qualifikationen verfügt:
—— Alter: 18 Jahre oder älter,
—— Servicekraft für Schutz- und Sicherheit mit IHK Prüfung oder vergleichbar,
—— mindestens 2 Jahre auftragsspezifische Berufserfahrung als Objektverantwortlicher,
—— Sprachkenntnisse in Deutsch: spontan und fließend ausdrücken; Sprache im beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen, sowie strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern (mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen), soweit das vorgesehene Personal die Sprache nicht als Muttersprache spricht,
—— Sprachkenntnisse in Deutsch: spontan und fließend ausdrücken; Sprache im beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen, sowie strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern (mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen), soweit das vorgesehene Personal die Sprache nicht als Muttersprache spricht,
—— Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word).
— Eigenerklärung, dass für die Besetzung des stationären Sicherheitsdienste das Personal über folgende Qualifikationen verfügt:
—— Servicekraft für Schutz und Sicherheit mit IHK-Prüfung oder gleichwertig,
—— mind. 2 Jahre auftragsspezifische Berufserfahrung im Bereich des Pfortendienstes,
—— Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (gute Mittelstufe), soweit das vorgesehene Personal die Sprache nicht als Muttersprache spricht,
—— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Englisch mindestens analog B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (Mittelstufe),
—— Qualifikation zum Ersthelfer (Erste-Hilfe-Lehrgang, Fortbildung alle 2 Jahre durch Erste-Hilfe-Training),
—— Befähigung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen / ehemals Aufzugswärter – bzw. die Bereitschaft sich diese Befähigung anzueignen (besondere Unterweisung gem. BetrSichV, TRBS 3121, TRBS 1121 und DIN EN 13015),
—— Qualifikation zum Brandschutzhelfer gem. DGUV 205-023 (fachkundige Unterweisung mit einer praktischen Übung, Wiederholung der Ausbildung alle 3 Jahre),
—— Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung der technischen Überwachungssysteme.
— Eigenerklärung, dass für die Besetzung des Interventions- und Veranstaltungsdienstes das Personal über folgende Qualifikationen verfügt:
Mindeststandards:
Fortsetzung Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
—— Alter: 18 Jahre oder älter,
—— Servicekraft für Schutz und Sicherheit mit IHK-Prüfung oder gleichwertig,
—— Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – selbstständige Sprachverwendung (gute Mittelstufe), soweit das vorgesehene Personal die Sprache nicht als Muttersprache spricht.
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten).
8) Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Sicherheitsdienst aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). (Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)
8) Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Sicherheitsdienst aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). (Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
11) Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Zudem besteht die Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Eignungsleiher gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung gem. § 47 Abs. (3) VgV zu haften (Haftungserklärung).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Zudem besteht die Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Eignungsleiher gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung gem. § 47 Abs. (3) VgV zu haften (Haftungserklärung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,
— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Ortsbesichtigungen können nach Absprache durchgeführt werden (Anmeldung bis spätestens 25.2.2020),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 5.3.2020; 12:00 Uhr,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 5.3.2020; 12:00 Uhr,
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
— nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
E-Mail: info@bundesimmobilien.de📧
Internetadresse: https://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 024-053813 (2020-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen.
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
— Ortsbesichtigungen können nach Absprache durchgeführt werden (Anmeldung bis spätestens 25.2.2020).
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 5.3.2020; 12.00 Uhr.
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen.
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
— Ortsbesichtigungen können nach Absprache durchgeführt werden (Anmeldung bis spätestens 25.2.2020).
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 5.3.2020; 12.00 Uhr.
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Punkt II.1.4.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-22 📅
Name: Semper Fidelis Security GmbH
Postanschrift: Korschenbroicher Straße 83
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41065
Land: Deutschland 🇩🇪 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Referenz Zusätzliche Informationen
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen.
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
— Ortsbesichtigungen können nach Absprache durchgeführt werden (Anmeldung bis spätestens 25.2.2020).
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 5.3.2020; 12.00 Uhr.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 5.3.2020; 12.00 Uhr.
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.