Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung/Eigenerklärung über die Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung:
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (z. B. Befähigungsnachweise, Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO usw.).
— Eigenerklärung über die Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung: Eigenerklärung, dass für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die gewerberechtlichen Voraussetzungen und in diesem Zusammenhang auch die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs.1 GewO für das Unternehmen vorliegen — insbesondere der Inhaber/die Leitungsperson des Erklärenden zuverlässig und sachkundig i. S. von § 34 a Abs. 1 GewO ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt (Kopie der Gewerbeerlaubnis ist dem Angebot beizulegen).
— Eigenerklärung, dass das für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen am Leistungsort einzusetzende Personal alle Überprüfungen und Voraussetzungen gem. § 34a Abs. 1a Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung erfüllt und Überprüfungen positiv bestanden hat (§ 128 Abs. 2 GWB). Zudem wird das Personal während der Vertragslaufzeit regelmäßig und umfassend für die Leistungserbringung geschult.
— Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über folgende Qualifikationen verfügt, um den Aufgaben gerecht zu werden — Besetzung der Objektleitung: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleichwertig; mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Objektleitung bei der Bewachung vergleichbarer Objekte; soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word).
— Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über folgende Qualifikationen verfügt, um den Aufgaben gerecht zu werden- Besetzung des Stationären Sicherheitsdienstes: Sachkundeprüfung (IHK) nach §34a GewO oder gleichwertig; mind. 1-jährige auftragsspezifische Erfahrungen in vergleichbaren Objekten; soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (fortgeschrittene Sprachverwendung, Mittelstufe); Qualifikation zum Ersthelfer — die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein; Befähigung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen/ehemals Aufzugswärter (18. Lebensjahr muss vollendet sein, besondere Unterweisung gem. BetrSichV, TRBS 3121, TRBS 1121 und DIN EN 13015) (Anm.: die Unterweisung wird für die vom AN genannten Personen und deren Vertretungen von der AG organisiert.); Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word).
— Eigenerklärung, dass 2 Woche vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (§ 128 Abs. 2 GWB): Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer; Nachweise über die geforderten Qualifikationen gem. Punkt 2.2.1 und 2.3.1 dieser LB; unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen – siehe Anlage 3 des Vertrags; Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll (Dokumentation der Übergabe und Einweisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift) gem. Punkt 5 dieser LB; Schichtplan gem. Punkt 6 dieser LB; Nachweis über die Durchführung einer eigenverantwortlich durchgeführten Sensibilisierung der Sicherheitskräfte zur Informationssicherheit (Vorgabe hinsichtlich der Mindestinhalte: Zutritts- und Zugangsschutz, Sicherheitsmaßnahmen bei Nutzung von E-Mail und Internet, technische Sicherheit der Geräte, Umgang mit Sicherheitsvorfällen und rechtliche Aspekte); Bestätigung der Sicherheitskräfte, dass die aktuellen Richtlinien entsprechend der Anlage 4 des Vertrags zur Informationssicherheit eingehalten werden (Dokumentation der Übergabe und Einweisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift) (im Vordruck Anhang II enthalten).
7. Eigenerklärungen zu leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II enthalten):
— seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens;
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8. Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Sicherheitsdienst aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). (Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter
http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen.
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) einzureichen.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Zudem besteht die Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Eignungsleiher gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung gem. § 47 Abs. (3) VgV zu haften (Haftungserklärung).