Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung zur Lieferleistung IP-Telefone

CISPA — Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH

Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zu IP-Konferenz- und Tischtelefonen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-22 Auftragsbekanntmachung
2020-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonapparate
Referenznummer: 40_2020
Kurze Beschreibung:
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zu IP-Konferenz- und Tischtelefonen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonapparate 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: CISPA — Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Postleitzahl: 66123
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: https://cispa.saarland/de/ 🌏
E-Mail: vergaben@cispa.saarland 📧
Telefon: +49 68130271900 📞
Fax: +49 68130271942 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYYEA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYYEA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 081-190223
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. — Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYEA
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 14 Tage
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Kalenderjahr und beginnt mit Zuschlagserteilung. Einer Kündigung bedarf es insoweit nicht. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um je ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
CISPA — Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Stuhlsatzenhaus 5
66123 Saarbrücken

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung/alternativ EEE (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung, alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder gleichwertige Nachweise für europäische Anbieter vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen;
Mehr anzeigen
— Formular „Eigenerklärung zur Eignung/alternativ EEE". Selbiges ist vollständig auszufüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen.
— Preisblatt/Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
— Unternehmensprofil (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bewerber/Bieter müssen Ihrem elektronischen Teilnahmeantrag/Angebot ein vollständig ausgefülltes Unternehmensprofil beifügen.
— Technische Produktdatenblatt für die angebotene Hardware (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen dem Angebot ein entsprechendes technisches Produktdatenblatt für die angebotene Hardware hinzufügen (Datenblatt des Herstellers, zusätzlich zum ebenfalls geforderten Produktdatenblatt, das als Vorlage Gegenstand der Vergabeunterlagen ist).
Mehr anzeigen
— Produktdatenblatt (Vorlage) (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen dem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Produktdatenblatt vollständig ausgefüllt hinzufügen.
— Logistisches Konzept zum Unterkriterium
„Lieferkette" (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter muss seinem Angebot ein schriftliches Konzept zum Zuschlagskriterium „Lieferkette" gemäß Vergabeunterlagen hinzufügen.
„Ständige Lagerhaltung Tischtelefone" (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter muss seinem Angebot ein schriftliches Konzept zum Zuschlagskriterium „Ständige Lagerhaltung Tischtelefone" gemäß Vergabeunterlagen hinzufügen.
„Versandbereitschaft" (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter muss seinem Angebot ein schriftliches Konzept zum Zuschlagskriterium „Versandbereitschaft" gemäß Vergabeunterlagen hinzufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungszentrum; Klassischer öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 lit. a) GWB
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Beschaffungen/Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://cispa.saarland/de/about/organization/procurement/ 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYYEA/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYEA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 081-190223 (2020-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 100 960 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 119-289024
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 081-190223
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYCF

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Preis (Gewichtung): 50.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-18 📅
Name: WOHLERT.IT GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eichenallee 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14050
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30810011770 📞
E-Mail: info@wohlert.it 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://www.wohlert.it 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 119-289024 (2020-06-18)