Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von Büromaterial und Reinigungsmittel
22_2020”
Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Kurze Beschreibung:
“Das CISPA beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von Büromaterial und Reinigungsmittel.” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaterial
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Stuhlsatzenhaus 5
66123 Saarbrücken”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das CISPA beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von Büromaterial und Reinigungsmittel.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, beträgt 2 Jahre und kann einseitig zweimal um jeweils 1 Vertragsjahr verlängert werden. Die maximale...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, beträgt 2 Jahre und kann einseitig zweimal um jeweils 1 Vertragsjahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre begrenzt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsmittel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber/Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen.
Die Bewerber/Bieter müssen Ihrem elektronischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber/Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen.
Die Bewerber/Bieter müssen Ihrem elektronischen Teilnahmeantrag/Angebot ein vollständig ausgefülltes Unternehmensprofil beifügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formular „Eigenerklärung zur Eignung“. Selbiges ist vollständig auszufüllen.
Der Bewerber/Bieter hat seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine Bescheinigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formular „Eigenerklärung zur Eignung“. Selbiges ist vollständig auszufüllen.
Der Bewerber/Bieter hat seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formular „Eigenerklärung zur Eignung“. Selbiges ist vollständig auszufüllen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen;
— Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen;
— Preisblatt/Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
Bei Losvergabe ist das Preisblatt/sind die Preisblätter für jedes Los, auf das geboten wird, auszufüllen.
— steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen;
— Unternehmensprofil (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bewerber/Bieter müssen Ihrem elektronischen Teilnahmeantrag/Angebot ein vollständig ausgefülltes Unternehmensprofil beifügen;
— Verpflichtungserklärung_ILO (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot zwingend die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung_ILO hinzuzufügen (mit dem Angebot hochzuladen);
— Verpflichtungserklärung_Verwendung Holzprodukte (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot zwingend die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung_Verwendung Holzprodukte hinzuzufügen (mit dem Angebot hochzuladen);
— Verpflichtungserklärung_zur Produktherstellung (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot zwingend die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung_zur Produktherstellung hinzuzufügen (mit dem Angebot hochzuladen);
— Wertungsblatt Logistik und Lieferung (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot zwingend das vollständig ausgefüllte Wertungsblatt zum Kriterium „Logistik und Lieferung“ hinzuzufügen (mit dem Angebot hochzuladen);
— Produktblatt für Los 1 und Los 2 (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat seinem Angebot zwingend die Produktblätter für die LOSE 1 und 2 vollständig ausgefüllt hinzuzufügen (mit dem Angebot hochzuladen).
Zusätzlich ist der Auftrag an die Erfüllung der in den Vergabeunterlagen festgeelgten KO-Kriterien gebunden. Die Nichterfüllung dieser Kriterien führt zum unmittelbaren Angebotsausschluss.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-17
10:05 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Abhänig von der Vertragslaufzeit dieser Ausschreibung (Optionsverlängerungen).
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYH7
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 68130271900📞
E-Mail: vergaben@cispa.saarland📧
Fax: +49 68130271942 📠
URL: https://cispa.saarland/de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 68130271900📞
E-Mail: vergaben@cispa.saarland📧
Fax: +49 68130271942 📠
URL: https://cispa.saarland/de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 057-135356 (2020-03-17)
Ergänzende Angaben (2020-04-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 057-135356
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 070-166693 (2020-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18)
Objekt Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70.00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 057-135356
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYYCA
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 119-289029 (2020-06-18)