Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offenes Verfahren zur Vergabe eines Auftrags für die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 3: Region Leipzig
13-0452/164”
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Kurze Beschreibung:
“Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 3: Region Leipzig.”
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021. Die Ausschreibung wird in 3 Lose aufgeteilt.
Los 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021. Die Ausschreibung wird in 3 Lose aufgeteilt.
Los 1 beinhaltet die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Chemnitz, Los 2 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Dresden und Los 3 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Leipzig.
Mit dem vorliegenden Los 3 soll der Teil des Handelsatlas 2021 für die Region Leipzig erstellt werden.
Vom Auftragnehmer ist eine umfassende, aktuelle Bestandserhebung aller Einzelhandelsbetriebe der Region Leipzig vorzunehmen. Der Handelsatlas beinhaltet die Branche Einzelhandel. Nicht Gegenstand der Datenerfassung sind der Großhandel, nichtstationäre Betriebsformen, Versand- und Onlinehandel und Handel mit Kfz und Brennstoffen.
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Preis
Dauer
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr einen Umsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens 100 000 EUR brutto mit Handelsanalysen und -gutachten sowie Markterhebungen getätigt haben.
Hinsichtlich der jahresbezogenen Angaben zum Umsatz ist die Mindestanforderung verbunden, dass der Bieter eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit vorweisen kann.
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s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens 5 Referenzen innerhalb der letzten 60 Monate vor...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens 5 Referenzen innerhalb der letzten 60 Monate vor Angebotsabgabe abgeschlossener Aufträge über die Durchführung von Handelsanalysen und -gutachten sowie Markterhebungen vorzulegen. Ein Auftrag muss dabei einen Auftragswert von mindestens 30 000,00 EUR haben.
Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich deren Qualifikationen, berufliche Erfahrung sowie Mitarbeit an Projekten in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Vorausgesetzt wird eine mindestens 48-monatige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Handelsanalysen und -gutachten sowie Markterhebungen. Zudem müssen der Projektleiter oder dessen Vertreter bereits mindestens ein Projekt im Auftragswert von mindestens 30 000,00 EUR geleitet haben.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): s.o.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einerBietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-27
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2020/S 190-458919 (2020-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 37815.13 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021. Die Ausschreibung wird in 3 Lose aufgeteilt. Los 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021. Die Ausschreibung wird in 3 Lose aufgeteilt. Los 1 beinhaltet die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Chemnitz, Los 2 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Dresden und Los 3 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Leipzig.
Mit dem vorliegenden Los 3 soll der Teil des Handelsatlas 2021 für die Region Leipzig erstellt werden. Vom Auftragnehmer ist eine umfassende, aktuelle Bestandserhebung aller Einzelhandelsbetriebe der Region Leipzig vorzunehmen. Der Handelsatlas beinhaltet die Branche Einzelhandel. Nicht Gegenstand der Datenerfassung sind der Großhandel, nichtstationäre Betriebsformen, Versand- und Onlinehandel und Handel mit Kfz und Brennstoffen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 190-458919
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel:
“Offenes Verfahren zur Vergabe eines Auftrags für die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 3: Region Leipzig”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
Postanschrift: Königsbrücker Straße 31
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3512167273📞
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 37815.13 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 247-613234 (2020-12-14)