Los 1
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab ausschließlich über die E-Mail-Adresse:
FM-AFZBA-Muenchen@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 30.3.2020 bis 3.4.2020 (nur in der Mittagszeit 11.30 Uhr-12.30 Uhr) durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 1.4.2020; 12.00 Uhr vereinbart werden.
Nachfolgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung für die Besichtigung berücksichtigt werden:
1. Es ist ein Besichtigungsnachweis zu unterzeichnen.
2. Der Zugang zur Freischießanlage erfolgt nur in Begleitung eines BImA und BPOL Mitarbeiters.
— Für die Zugangskontrolle sind nachfolgende Angaben per Mail mit der Anmeldung erforderlich: Firma; Personen: Vorname, Name, Geburtsdatum; Autokennzeichen
3. Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der angemeldeten Person/Personen zum Besichtigungstermin
Ein Wunschtermin kann vom Interessenten in der Besichtigungswoche angegeben werden, entscheidend ist aber die Terminbestätigung von MCFM.
Lose 2-3
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
•elektronische Angebote in Textform
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
•elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
•elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen,
3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe,
4. Betriebshaftpflichtversicherung,
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Für das Angebot sind die jeweiligen beigefügten Preisblätter (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (
www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.4.2020; 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.