Zusätzliche Informationen
a) Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden, welche sich aus dem Preis / Kosten (59 %) und der leistungsbezogenes Kriterium (41 %) zusammensetzen. Grundlage der Bewertung bilden nachfolgende Zuschlagskriterien:
b) Bewertungskriterium Preis / Kosten
Für das Zuschlagskriterium Preis werden insg. maximal 59 Punkte vergeben, und zwar als Summe der Punktzahlen, für die im Angebot (Pos. 1, Pos. 2 und Pos. 3) gemachten Angaben nach der folgenden Berechnungsweise:
1. Schritt
Das Angebot mit dem niedrigsten Wert in Pos. 1 (in Prozent) erhält die maximale Punktzahl von 25 Punkten. Alle anderen Angebote erhalten weniger Punkte nach der Formel: 25 multipliziert mit dem niedrigsten Wert in Pos. 1 dividiert durch den Wert in Pos. 1 des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet).
2. Schritt
Das Angebot mit dem niedrigsten Wert in Pos. 2 (in Prozent) erhält die maximale Punktzahl von 9 Punkten. Alle anderen Angebote erhalten weniger Punkte nach der Formel: 9 multipliziert mit dem niedrigsten Wert in Pos. 2 dividiert durch den Wert in Pos. 2 des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet).
3. Schritt
Das Angebot mit dem niedrigsten Wert in Pos. 3 (in Prozent) erhält die maximale Punktzahl von 25 Punkten. Alle anderen Angebote erhalten weniger Punkte nach der Formel: 25 multipliziert mit dem niedrigsten Wert in Pos. 3 dividiert durch den Wert in Pos. 3 des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet).
Die so für die Pos. 1, Pos. 2 und Pos. 3 ermittelten Punktzahlen eines Angebotes werden addiert. Diese Summe ergibt die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Preis (max. 59 Punkte).
c) Bewertungskriterium leistungsbezogenes Kriterium
Für das Zuschlagskriterium Leistung werden insg. maximal 41 Punkte anhand der zwei nachfolgenden gewichteten Unterkriterien vergeben:
Pos. 1: Zusammenarbeit über ein Online-Anzeigenmanagementsystem (21 %)
Ein Angebot erhält
— 0 Punkte wenn kein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist,
— 7 Punkte wenn ein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist,
— 14 Punkte wenn ein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist; es über eine Filterfunktion verfügt oder ein Zugriff der Auftraggeberin auf Anzeigendokumente
und dazugehörige Rechnungen jederzeit möglich ist,
— 21 Punkte wenn ein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist; es über eine Filterfunktion verfügt und ein Zugriff der Auftraggeberin auf Anzeigendokumente und dazugehörige Rechnungen jederzeit möglich ist.
Pos. 2: Zusammenarbeit über ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) (20 %)
Ein Angebot erhält
— 0 Punkte wenn kein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist,
— 7 Punkte wenn ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist,
— 14 Punkte wenn ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist und es aktuelle Klickzahlen auf den Online-Portalen zur Verfügung stellt oder es die Möglichkeit bietet, die Anzeigenvorlage + Bedingungen zu ändern (keywords, Anzeigentext, Auswahl der Online-Portale),
— 20 Punkte wenn ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist und es aktuelle Klickzahlen auf den Online-Portalen zur Verfügung stellt und es die Möglichkeit bietet, die Anzeigenvorlage + Bedingungen zu ändern (keywords, Anzeigentext, Auswahl der Online-Portale).
Die so für die Pos. 1 und Pos. 2 ermittelten Punktzahlen eines Angebotes werden addiert. Diese Summe ergibt die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Leistung (max. 41 Punkte).
d) Wertung
Die Punkte aus den Wertungskriterien in b) und c) werden addiert. Das Angebot, das durch diese Addition die meisten Punkte aufweist, erhält den Zuschlag.
Bei Gleichheit der höchsten Gesamtpunktzahl von Angeboten, erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium Preis den Zuschlag. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium „Preis“ hat dasjenige Angebot, das im Zuschlagskriterium „Leistung“ unter „Zusammenarbeit über ein Online-Anzeigenmanagementsystem“ die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei weiterer Gleichheit behält sich die Vergabestelle einen Losentscheid vor.