Öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Straße mit Bussen im Linienbündel Nördlicher Landkreis Rastatt

Landkreis Rastatt

Landkreis Rastatt, Linienbündel Nördlicher Landkreis Rastatt mit den Linien 221, 222, 223, 225, 226 und 227.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-06 Auftragsbekanntmachung
2020-02-24 Ergänzende Angaben
2020-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-10-18 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2022-12-06 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2025-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 2019/S067-158273
Kurze Beschreibung:
Landkreis Rastatt, Linienbündel Nördlicher Landkreis Rastatt mit den Linien 221, 222, 223, 225, 226 und 227.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rastatt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rastatt
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Postleitzahl: 76437
Postort: Rastatt
Kontakt
Internetadresse: http://landkreis-rastatt.de 🌏
E-Mail: h.staib@landkreis-rastatt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport-elvis.de/E85361798 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport-elvis.de/E85361798 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 029-067311
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 067-158273
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen, Pläne etc. auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über das Portal Subreport unter Bezugnahme auf die jeweilige Anlage bzw. den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 5.3.2020, 14:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal Subreport. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt; 2) Die Vergabeunterlagen können ab sofort ausschließlich unter dem Link: https://www.subreport-elvis.de/E85361798 eingesehen werden (siehe Ziff. I.3) der Bekanntmachung). Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1-15, 51101 Köln, E-Mail: info@subreport.de.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit den veröffentlichten Vorinformationen 2018/S249-576444 und 2019/S067-158273 wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV angekündigt. Der Landkreis Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt zum Jahresfahrplanwechsel 2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 zu vergeben.
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Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) im Landkreis Rastatt (NUTS-Code DE124) für das Buslinienbündel Nördlicher Landkreis Rastatt mit den Linien 221, 222, 223, 225, 226 und 227. Auf den Linien 222 und 227 sind Standardlinienbusse im Einsatz. Der Leistungsumfang dieser Linien beträgt ca. 12.852 Jahresfahrplan stunden. Der Leistungsumfang kann sich aufgrund notwendiger Anpassungen bis zur Betriebsaufnahme noch ändern. Ab Juli 2022 sind im Linienbündel 2 Elektrobusse (Standardlinienbusse) einzusetzen.
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Die KVV-Linien 221, 223, 225 und 226 sind reiner Anruflinientaxiverkehr (ALT), die KVV-Linie 222 beinhaltet partielle ALT-Leistungen. Diese ALT-Leistungen sind nicht zur Leistungserbringung in den im Rahmen der anstehenden Vergabe geforderten Leistungen beinhaltet. Die ALT-Leistungen werden als Auftragnehmerleistung von einem Taxi- oder Mietwagenunternehmer erbracht. Die Auswahl des Auftragsunternehmens für die ALT-Leistung erfolgt einvernehmlich zwischen Busunternehmer und dem Aufgabenträger. Die finanzielle Abwicklung mit dem ALT-Unternehmen einschließlich der Leistungskontrolle obliegt dem Aufgabenträger. Konzessionsrechtlich müssen Genehmigungen gleichwohl sowohl für die Bus- als auch für die ALT-Leistungen vom ausgewählten Busunternehmer bei der Genehmigungsbehörde en bloc für das Linienbündel beantragt werden; die Genehmigung für die reinen ALT-Linien werden ggf. eine kürzere Laufzeit haben. Bzgl. der Haftungsfreistellung wird ein bilateraler Vertrag zwischen Bus- und ALT-Unternehmer abgeschlossen.
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Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine optionale Verlängerung des Vertrags seitens des Landkreises Rastatt von 24 Monaten ist möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rastatt, Nördlicher Landkreis Rastatt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird (Nachweis PL6). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend;
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
PL2
Aktueller Auszug (nicht vor dem 1. April 2019; Kopie ist ausreichend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
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PL3
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §
123 GWB,
124 GWB.
PL4
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
WL2
Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV
WL3
Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden je Versicherungsfall mindestens 10 Mio. EUR; für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens 20 Mio. EUR.
Sachschäden je Versicherungsfall mindestens 10 Mio. EUR; für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens 20 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1
Vorlage von mindestens 3 Referenzen über einschlägige und vergleichbare Busverkehre aus den letzten maximal 5 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Rastatt
76437 Rastatt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Rastatt, Landratsamt Rastatt, Amt für Personal, Organisation und Digitalisierung, Herrn Ganz, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Dokumente URL: https://www.subreport-elvis.de/E85361798 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen, Pläne etc. auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über das Portal Subreport unter Bezugnahme auf die jeweilige Anlage bzw. den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 5.3.2020, 14:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal Subreport. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt;
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2) Die Vergabeunterlagen können ab sofort ausschließlich unter dem Link: https://www.subreport-elvis.de/E85361798 eingesehen werden (siehe Ziff. I.3) der Bekanntmachung). Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1-15, 51101 Köln, E-Mail: info@subreport.de.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730 📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2020/S 029-067311 (2020-02-06)
Ergänzende Angaben (2020-02-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 041-097575
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 029-067311
ABl. S-Ausgabe: 41

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Rastatt, Landratsamt Rastatt, Amt für Personal, Organisation und Digitalisierung, Herrn Ganz, Am Schlossplatz 5, D–76437 Rastatt
Quelle: OJS 2020/S 041-097575 (2020-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 141-347402
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
— unter II.1.7 und V.2.4 ist nur ein fiktiver Wert angegeben, der nicht dem tatsächlichen Auftragswert entspricht. Der tatsächliche Auftragswert wird zur Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen des Bestbieters nicht veröffentlicht, — Konkretisierung zu II.2.5: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) im Landkreis Rastatt (NUTS-Code DE124) für das Buslinienbündel Nördlicher Landkreis Rastatt mit den Linien 221, 222, 223, 225, 226 und 227. Auf den Linien 222 und 227 sind Standardlinienbusse im Einsatz. Der Leistungsumfang dieser Linien beträgt ca. 12 852 Jahresfahrplanstunden. Der Leistungsumfang kann sich aufgrund notwendiger Anpassungen bis zur Betriebsaufnahme noch ändern. Ab Juli 2022 sind im Linienbündel 2 Elektrobusse (Standardlinienbusse) einzusetzen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-22 📅
Name: Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH (NVW)
Postanschrift: Neufeldstraße 3
Postort: Kuppenheim
Postleitzahl: 76456
Land: Deutschland 🇩🇪
Rastatt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
— unter II.1.7 und V.2.4 ist nur ein fiktiver Wert angegeben, der nicht dem tatsächlichen Auftragswert entspricht. Der tatsächliche Auftragswert wird zur Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen des Bestbieters nicht veröffentlicht,
— Konkretisierung zu II.2.5: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Quelle: OJS 2020/S 141-347402 (2020-07-20)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 029-067311
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt, den bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Nördlicher Landkreis Rastatt (Buslinien 221, 222, 223, 225, 226 und 227 ) ab 12.12.2022 mit einem Nachtrag (Auftragsänderung) zu beauftragen. Im Rahmen einer grenzüberschreitenden deutsch-französischen Verkehrskonzeptes soll eine umsteigefreie Verbindung im Buslinienverkehr vom Bahnhof Rastatt bis Soufflenheim/Seltz (F) eingeführt werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 204-582303
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 141-347402
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
1) Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Landkreis Rastatt vertritt mit den o.g. Argumenten die Auffassung, dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH (NVW) vergeben werden können und hilfsweise auch die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vorliegen, in dessen Rahmen Verhandlungen ausschließlich mit der NVW zulässig sind. 2) Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht sich nur auf den Entschluss des Landkreises Rastatt, die NVW mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die beabsichtigte Beauftragung der NVW der Nachtragsleistungen erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB. Ein „Zuschlag“ im engeren Sinne erfolgt bei der Auftragsänderung nicht. 3) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt, den bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Nördlicher Landkreis Rastatt (Buslinien 221, 222, 223, 225, 226 und 227 ) ab 12.12.2022 mit einem Nachtrag (Auftragsänderung) zu beauftragen. Im Rahmen einer grenzüberschreitenden deutsch-französischen Verkehrskonzeptes soll eine umsteigefreie Verbindung im Buslinienverkehr vom Bahnhof Rastatt bis Soufflenheim/Seltz (F) eingeführt werden. Die Zusatzleistungen betragen ca. 165.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Der Wert des Nachtrags beträgt weniger als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes. Die Leistung wird als 3jähriges Modellprojekt bis zum 13.12.2025 durchgeführt. Die Auftragsänderung erfolgt im Rahmen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-18 📅
Nationale Registrierungsnummer: DE111
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Rastatt, Landratsamt Rastatt, Amt für Wirtschaft, Klima und Mobilität, Am Schlossplatz 5, D–76437 Rastatt

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Landkreis Rastatt vertritt mit den o.g. Argumenten die Auffassung, dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH (NVW) vergeben werden können und hilfsweise auch die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vorliegen, in dessen Rahmen Verhandlungen ausschließlich mit der NVW zulässig sind.
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2) Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht sich nur auf den Entschluss des Landkreises Rastatt, die NVW mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die beabsichtigte Beauftragung der NVW der Nachtragsleistungen erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB. Ein „Zuschlag“ im engeren Sinne erfolgt bei der Auftragsänderung nicht.
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3) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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5) Insbesondere wird noch auf Folgendes hingewiesen:
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetztes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn
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1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730 📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Quelle: OJS 2022/S 204-582303 (2022-10-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S029-067311
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-09 📅
Datum des Beginns: 2020-12-13 📅
Datum des Endes: 2028-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 238-684391
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte. Die Auftragssummen unterliegen als Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers der Geheimhaltung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel "Nördlicher Landkreis Rastatt"
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen für das Buslinienbündel "Nördlicher Landkreis Rastatt" mit den KVV-Buslinien 221, 222, 223, 225, 226 und 227. Die Betriebsaufnahme erfolgte zum Fahrplanwechsel 13. Dezember 2020.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rastatt

Auftragsvergabe
Name: NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Rastatt, Landratsamt Rastatt, Amt für Wirtschaft, Klima und Mobilität, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Quelle: OJS 2022/S 238-684391 (2022-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel "Nördlicher Landkreis Rastatt"
Referenznummer: 2020/S029-067311
Kurze Beschreibung: Busverkehrsleistungen im Linienbündel "Nördlicher Landkreis Rastatt"
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen für das Buslinienbündel "Nördlicher Landkreis Rastatt" mit den KVV-Buslinien 221, 222, 223, 225, 226 und 227. Die Betriebsaufnahme erfolgte zum Fahrplanwechsel 13. Dezember 2020.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rastatt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-13 📅
Datum des Endes: 2028-12-10 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Andere

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 3.1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-22 📅
Titel: Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Nördlicher Landkreis Rastatt
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: S029­067311
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE267311125
Postanschrift: Neufeldstraße 3
Postleitzahl: 76456
Postort: Kuppenheim
Region: Rastatt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Rastatt
Nationale Registrierungsnummer: DE144019051
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Postleitzahl: 76437
Postort: Rastatt
Region: Rastatt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landkreis Rastatt, Landratsamt Rastatt, Amt für Wirtschaft, Klima und Mobilität, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
E-Mail: h.staib@landkreis-rastatt.de 📧
Telefon: 072223810 📞
URL: http://landkreis-rastatt.de 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte. Die Auftragssummen unterliegen als Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers der Geheimhaltung.
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Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Landkreis Rastatt hat als Aufgabenträger des ÖPNV mit einem Nachtrag (Auftragsänderung) vom 9. Dezember 2022 (Bekanntmachungsnummer 684391­2022) den bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Nördlicher Landkreis Rastatt (Buslinien 221, 222, 223, 225, 226 und 227) mit der Einrichtung einer umsteigefreien Busverbindung vom Bahnhof Rastatt nach Soufflenheim/Seltz (F) (Buslinie 231F) beauftragt. Der Betriebsstart erfolgte am 12. Dezember 2022. Die Beauftragung war zunächst bis zum 13. Dezember 2025 befristet und entsprach damit der ursprünglich vorgesehenen dreijährigen Laufzeit des grenzüberschreitenden deutsch­französischen Modellprojekts. Inzwischen wurde die Projektlaufzeit um ein weiteres Jahr verlängert. Der Landkreis Rastatt hat daher den bisherigen Auftragnehmer mit Betriebsbeginn am 14. Dezember 2025 erneut per Nachtrag beauftragt. Die Leistung wird bis zum 12. Dezember 2026 fortgeführt. Die Zusatzleistungen der aktuellen Änderung betragen insgesamt ca.165.800 Fahrplankilometer (ab/bis Wintersdorf) pro Jahr und werden für ein weiteres Betriebsjahr erbracht.
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Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Neuer Wert
Text:
Der Landkreis Rastatt hat als Aufgabenträger des ÖPNV mit einem Nachtrag (Auftragsänderung) vom 9. Dezember 2022 (Bekanntmachungsnummer 684391­2022) den bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Nördlicher Landkreis Rastatt (Buslinien 221, 222, 223, 225, 226 und 227) mit der Einrichtung einer umsteigefreien Busverbindung vom Bahnhof Rastatt nach Soufflenheim/Seltz (F) (Buslinie 231F) beauftragt. Der Betriebsstart erfolgte am 12. Dezember 2022. Die Beauftragung war zunächst bis zum 13. Dezember 2025 befristet und entsprach damit der ursprünglich vorgesehenen dreijährigen Laufzeit des grenzüberschreitenden deutsch­französischen Modellprojekts. Inzwischen wurde die Projektlaufzeit um ein weiteres Jahr verlängert. Der Landkreis Rastatt hat daher den bisherigen Auftragnehmer mit Betriebsbeginn am 14. Dezember 2025 erneut per Nachtrag beauftragt. Die Leistung wird bis zum 12. Dezember 2026 fortgeführt. Die Zusatzleistungen der aktuellen Änderung betragen insgesamt ca.165.800 Fahrplankilometer (ab/bis Wintersdorf) pro Jahr und werden für ein weiteres Betriebsjahr erbracht.
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Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 684391-2022
Quelle: OJS 2025/S 247-857218 (2025-12-22)
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