“1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen, Pläne etc. auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die...”
1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen, Pläne etc. auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über das Portal Subreport unter Bezugnahme auf die jeweilige Anlage bzw. den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 5.3.2020, 14:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal Subreport. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt;
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Quelle: OJS 2020/S 029-067311 (2020-02-06)
Ergänzende Angaben (2020-02-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“— unter II.1.7 und V.2.4 ist nur ein fiktiver Wert angegeben, der nicht dem tatsächlichen Auftragswert entspricht. Der tatsächliche Auftragswert wird zur...”
— unter II.1.7 und V.2.4 ist nur ein fiktiver Wert angegeben, der nicht dem tatsächlichen Auftragswert entspricht. Der tatsächliche Auftragswert wird zur Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen des Bestbieters nicht veröffentlicht,
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Quelle: OJS 2020/S 141-347402 (2020-07-20)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 029-067311
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt, den bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Nördlicher Landkreis Rastatt (Buslinien 221,...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt, den bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Nördlicher Landkreis Rastatt (Buslinien 221, 222, 223, 225, 226 und 227 ) ab 12.12.2022 mit einem Nachtrag (Auftragsänderung) zu beauftragen. Im Rahmen einer grenzüberschreitenden deutsch-französischen Verkehrskonzeptes soll eine umsteigefreie Verbindung im Buslinienverkehr vom Bahnhof Rastatt bis Soufflenheim/Seltz (F) eingeführt werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
“1) Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Landkreis Rastatt...”
1) Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Landkreis Rastatt vertritt mit den o.g. Argumenten die Auffassung, dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH (NVW) vergeben werden können und hilfsweise auch die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vorliegen, in dessen Rahmen Verhandlungen ausschließlich mit der NVW zulässig sind.
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Quelle: OJS 2022/S 204-582303 (2022-10-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S029-067311
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-09 📅
Datum des Beginns: 2020-12-13 📅
Datum des Endes: 2028-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 238-684391
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
“Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine Eingabe...”
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte. Die Auftragssummen unterliegen als Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers der Geheimhaltung.
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Quelle: OJS 2022/S 238-684391 (2022-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel "Nördlicher Landkreis Rastatt"
Kurze Beschreibung:
“Busverkehrsleistungen im Linienbündel "Nördlicher Landkreis Rastatt"”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen für das Buslinienbündel "Nördlicher Landkreis Rastatt" mit den...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen für das Buslinienbündel "Nördlicher Landkreis Rastatt" mit den KVV-Buslinien 221, 222, 223, 225, 226 und 227. Die Betriebsaufnahme erfolgte zum Fahrplanwechsel 13. Dezember 2020.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Rastatt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-13 📅
Datum des Endes: 2028-12-10 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 3.1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-22 📅
Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Nördlicher Landkreis Rastatt
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE267311125
Postanschrift: Neufeldstraße 3
Postleitzahl: 76456
Postort: Kuppenheim
Region: Rastatt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Rastatt
Nationale Registrierungsnummer: DE144019051
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Postleitzahl: 76437
Postort: Rastatt
Region: Rastatt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: h.staib@landkreis-rastatt.de📧
Telefon: 072223810📞
URL: http://landkreis-rastatt.de🌏
“Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine Eingabe...”
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte. Die Auftragssummen unterliegen als Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers der Geheimhaltung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
Fax: +49 721-9263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
Fax: +49 721-9263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Landkreis Rastatt hat als Aufgabenträger des ÖPNV mit einem Nachtrag (Auftragsänderung)
vom 9. Dezember 2022 (Bekanntmachungsnummer 6843912022) den...”
Text
Der Landkreis Rastatt hat als Aufgabenträger des ÖPNV mit einem Nachtrag (Auftragsänderung)
vom 9. Dezember 2022 (Bekanntmachungsnummer 6843912022) den bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels
Nördlicher Landkreis Rastatt (Buslinien 221, 222, 223, 225, 226 und 227) mit der Einrichtung einer umsteigefreien
Busverbindung vom Bahnhof Rastatt nach Soufflenheim/Seltz (F) (Buslinie 231F) beauftragt. Der Betriebsstart
erfolgte am 12. Dezember 2022. Die Beauftragung war zunächst bis zum 13. Dezember 2025 befristet und entsprach
damit der ursprünglich vorgesehenen dreijährigen Laufzeit des grenzüberschreitenden deutschfranzösischen
Modellprojekts. Inzwischen wurde die Projektlaufzeit um ein weiteres Jahr verlängert. Der Landkreis Rastatt hat
daher den bisherigen Auftragnehmer mit Betriebsbeginn am 14. Dezember 2025 erneut per Nachtrag beauftragt.
Die Leistung wird bis zum 12. Dezember 2026 fortgeführt. Die Zusatzleistungen der aktuellen Änderung betragen
insgesamt ca.165.800 Fahrplankilometer (ab/bis Wintersdorf) pro Jahr und werden für ein weiteres Betriebsjahr
erbracht.
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Quelle: OJS 2025/S 247-857218 (2025-12-22)