Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen die (Unternehmens-)Eignung betreffend
Der Bieter hat zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine geeignete Referenz über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben dem Angebot beizufügen:
—— Art der Leistung (nachvollziehbare Beschreibung der erbrachten Tätigkeit, aus der sich Erfahrungsspektrum und -tiefe erkennen lassen);
—— Umfang;
—— Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung;
—— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse;
—— Erbringungszeitpunkt (insbesondere Beginn der Bearbeitung nach dem 1.1.2017 bzw. 1.1.2015);
—— Wert;
—— Erfahrungsfeld, das mit dem Referenzprojekt nachgewiesen werden soll, bzw. Kombination von Erfahrungsfeldern.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die länger als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Referenzprojekte sind dann geeignet, wenn aus diesen folgende Erfahrungsfelder erkennbar sind (d. h. es müssen alle genannten Erfahrungsfelder nachgewiesen werden):
—— Thematische Öffentlichkeitsinformation und -beteiligung im Bereich der Nahmobilität;
—— Unterstützung von Kommunen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Nahmobilität;
—— Öffentlichkeitskommunikation für konkrete Projekte im Bereich der Mobilität.
Hinweis:
Es ist mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten 3 bzw. 5 Jahren vorzulegen (d. h. nach dem 1.1.2017 bzw. 1.1.2015 begonnene Projekte), mit der Erfahrungen aus der Kombination der oben genannten Erfahrungsfelder nachgewiesen werden. Alternativ zu einer Kombination der genannten drei Erfahrungsfelder in einer Referenz können mehrere Referenzen abgegeben werden, die mindestens eines der drei Erfahrungsfelder nachweisen. In jedem Fall ist anzugeben, welches Erfahrungsfeld bzw. welche Erfahrungsfelder mit der Referenz jeweils abgedeckt werden soll bzw. sollen. Referenzprojekte ohne diese Angabe oder Referenzprojekte, die vor dem 1.1.2017 bzw. 1.1.2015 begonnen wurden, werden nicht berücksichtigt.
Die im Rahmen der Eignungsprüfung verwendeten Referenzen können nicht mehr als Referenzen im Rahmen der Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals" verwendet werden.
Die obenstehenden Angaben sind auf einer eigenen Anlage des Bieters zu machen.
Erfolgt die Angebotsabgabe in Form einer Bietergemeinschaft, sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Referenzen für den Leistungsteil vorzulegen, den das jeweilige Mitglied ausführen wird. Bei einer Bietergemeinschaft ist sodann bereits bei Angebotsabgabe die Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern darzulegen (jeweils nach Arbeitspaket AP 1 bis AP 8 differenziert).