Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau. Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz. Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie der Erhöhung von vorhandenen Uferstützmauern, dem Neubau von Hochwasserschutzmauern in verschiedenen Bauarten mit Flach- und Tiefgründungen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern durch Vorsetzen vor vorhandene Ufermauern. Als Besonderheiten ist zu beachten, dass sich im betroffenen Bauabschnitt 3 Brückenbauwerke (Bw) befinden. Zahlreiche Maßnahmen der LTV befinden sich in ökologisch wertvollen und/ oder sensiblen Bereichen. Zur fachgerechten Umsetzung wird daher eine ökologische Baubegleitung vorgesehen bzw. angeordnet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltüberwachung im Bau
Referenznummer: FMZ-2019-149
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie der Erhöhung von vorhandenen Uferstützmauern, dem Neubau von Hochwasserschutzmauern in verschiedenen Bauarten mit Flach- und Tiefgründungen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern durch Vorsetzen vor vorhandene Ufermauern.
Als Besonderheiten ist zu beachten, dass sich im betroffenen Bauabschnitt 3 Brückenbauwerke (Bw) befinden.
Zahlreiche Maßnahmen der LTV befinden sich in ökologisch wertvollen und/ oder sensiblen Bereichen. Zur fachgerechten Umsetzung wird daher eine ökologische Baubegleitung vorgesehen bzw. angeordnet.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie der Erhöhung von vorhandenen Uferstützmauern, dem Neubau von Hochwasserschutzmauern in verschiedenen Bauarten mit Flach- und Tiefgründungen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern durch Vorsetzen vor vorhandene Ufermauern.
Als Besonderheiten ist zu beachten, dass sich im betroffenen Bauabschnitt 3 Brückenbauwerke (Bw) befinden.
Zahlreiche Maßnahmen der LTV befinden sich in ökologisch wertvollen und/ oder sensiblen Bereichen. Zur fachgerechten Umsetzung wird daher eine ökologische Baubegleitung vorgesehen bzw. angeordnet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltüberwachung im Bau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-14 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 009-016915
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie der Erhöhung von vorhandenen Uferstützmauern, dem Neubau von Hochwasserschutzmauern in verschiedenen Bauarten mit Flach- und Tiefgründungen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern durch Vorsetzen vor vorhandene Ufermauern.
Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie der Erhöhung von vorhandenen Uferstützmauern, dem Neubau von Hochwasserschutzmauern in verschiedenen Bauarten mit Flach- und Tiefgründungen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern durch Vorsetzen vor vorhandene Ufermauern.
Als Besonderheiten ist zu beachten, dass sich im betroffenen Bauabschnitt 3 Brückenbauwerke (Bw) befinden.
Zahlreiche Maßnahmen der LTV befinden sich in ökologisch wertvollen und/ oder sensiblen Bereichen. Zur fachgerechten Umsetzung wird daher eine ökologische Baubegleitung vorgesehen bzw. angeordnet.
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen – Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf).
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen – Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf).
Die Leistungen der ökologischen Baubegleitung umfassen mindestens die folgenden Aufgaben:
Erfassung der Grundlagen
— Sichtung der Genehmigungsunterlagen und der darin festgesetzten Vorgaben bezügl. Naturschutz und Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz, Gewässer- und
Bodenschutz,
— Sichtung und Auswertung der Auflagen aus der Genehmigung,
— Hinweise zu im weiteren Bauablauf erforderlichen Fachplanern oder Gutachtern,
Begleitung der Realisierung des Vorhabens
— Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen,
— Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen),
— Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
— fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen
Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt),
— Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall),
— Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen,
— Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke.
Fotodokumentation),
— regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren
Naturschutzbehörde.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)FV-Reg.-Nr. 100710052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Chemnitz-Harthau
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet der ökologischen Baubegleitung anzugeben.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen. Die Deckungssumme für Sachschäden muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung ist den Unterlagen beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter bezogen auf den ausgeschriebenen Fachbereich.
b) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung Projektleiter (PL) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation, des stellvertretenden Projektleiter (stellv. PL) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation.
b) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung Projektleiter (PL) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation, des stellvertretenden Projektleiter (stellv. PL) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation.
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter: Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder einem vergleichbaren Abschluss in der Fachrichtung Biologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder thematisch vergleichbare Abschlüsse an einer Universität oder einer Fachschule für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter.
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter: Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder einem vergleichbaren Abschluss in der Fachrichtung Biologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder thematisch vergleichbare Abschlüsse an einer Universität oder einer Fachschule für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter.
c) Der Bieter muss für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens 2 vergleichbare Referenzen benennen.
Als vergleichbare Referenzen werden gewertet, wenn die ökologische Baubegleitung in innerstädtischen Bauvorhaben im Bereich des Wasserbaus/Hochwasserschutz durchgeführt worden ist. Mit Angabe des Vorhabens, der Herstellungskosten, des erbrachten Leistungsumfanges, des Bearbeitungszeitraumes sowie des entsprechenden Ansprechpartners.
Als vergleichbare Referenzen werden gewertet, wenn die ökologische Baubegleitung in innerstädtischen Bauvorhaben im Bereich des Wasserbaus/Hochwasserschutz durchgeführt worden ist. Mit Angabe des Vorhabens, der Herstellungskosten, des erbrachten Leistungsumfanges, des Bearbeitungszeitraumes sowie des entsprechenden Ansprechpartners.
Es ist für jede Referenz das Deckblatt für Referenzobjekte zu verwenden.
Die Referenzen für den PL und den stellv. PL können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern beide Personen am Fachbereich ökologische Baubegleitung beteiligt waren. Die Referenzen müssen für abgeschlossene Bauvorhaben vorgelegt werden, die nach dem 1.1.2010 fertig gestellt worden sind.
Die Referenzen für den PL und den stellv. PL können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern beide Personen am Fachbereich ökologische Baubegleitung beteiligt waren. Die Referenzen müssen für abgeschlossene Bauvorhaben vorgelegt werden, die nach dem 1.1.2010 fertig gestellt worden sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder einem vergleichbaren Abschluss in der Fachrichtung Biologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder thematisch vergleichbare Abschlüsse an einer Universität oder einer Fachschule
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Rauenstein 6 A
09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 009-016915 (2020-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie der Erhöhung von vorhandenen Uferstützmauern, dem Neubau von Hochwasserschutzmauern in verschiedenen Bauarten mit Flach- und Tiefgründungen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern durch Vorsetzen vor vorhandene Ufermauern.
Als Besonderheiten ist zu beachten, dass sich im betroffenen Bauabschnitt 3 Brückenbauwerke (Bw) befinden.
Zahlreiche Maßnahmen der LTV befinden sich in ökologisch wertvollen und/oder sensiblen Bereichen. Zur fachgerechten Umsetzung wird daher eine ökologische Baubegleitung vorgesehen bzw. angeordnet.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie der Erhöhung von vorhandenen Uferstützmauern, dem Neubau von Hochwasserschutzmauern in verschiedenen Bauarten mit Flach- und Tiefgründungen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern durch Vorsetzen vor vorhandene Ufermauern.
Als Besonderheiten ist zu beachten, dass sich im betroffenen Bauabschnitt 3 Brückenbauwerke (Bw) befinden.
Zahlreiche Maßnahmen der LTV befinden sich in ökologisch wertvollen und/oder sensiblen Bereichen. Zur fachgerechten Umsetzung wird daher eine ökologische Baubegleitung vorgesehen bzw. angeordnet.
Gesamtwert des Auftrags: 8360.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Zahlreiche Maßnahmen der LTV befinden sich in ökologisch wertvollen und/oder sensiblen Bereichen. Zur fachgerechten Umsetzung wird daher eine ökologische Baubegleitung vorgesehen bzw. angeordnet.
Bodenschutz;
— Sichtung und Auswertung der Auflagen aus der Genehmigung;
— Hinweise zu im weiteren Bauablauf erforderlichen Fachplanern oder Gutachtern;
— Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen;
— Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen);
— Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen;
Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt);
— Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall);
— Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen;
Fotodokumentation);
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) FV-Reg.-Nr. 100710052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz-Harthau, DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-26 📅
Name: Büro G.L.B. Sybille Judersleben
Postanschrift: Hauptstraße 134
Postort: Oberschöna
Postleitzahl: 09600
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@glb-net.de📧
Land: Mittelsachsen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8360.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2020/S 063-151230 (2020-03-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.232.7151.006
Gesamtwert des Auftrags: 8360.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367-3100📞
Fax: +49 37367-310130 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-18 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 201-630545
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 063-151230
ABl. S-Ausgabe: 201
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau M 3. ökologische Baubegleitung, NTV 01
Kurze Beschreibung:
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r undM3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig inFließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz.Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz.Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie der Erhöhung von vorhandenen Uferstützmauern, dem Neubau von Hochwasserschutzmauern in verschiedenen Bauarten mit Flach- undTiefgründungen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern durch Vorsetzen vor vorhandene Ufermauern.
Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie der Erhöhung von vorhandenen Uferstützmauern, dem Neubau von Hochwasserschutzmauern in verschiedenen Bauarten mit Flach- undTiefgründungen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern durch Vorsetzen vor vorhandene Ufermauern.
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen - Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf).
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen - Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020. FV-Reg.-Nr. 100710052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz - Harthau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 201-630545 (2023-10-13)