Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die 2-jährige Untersuchung (Herbstkampagne 2020, Frühjahrskampagne und Herbstkampagne 2021) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei 2 Flächen in der AWZ der Nordsee (N-6.6, N-6.7, Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen), für die auch jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit der Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Berichte zu erstellen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/854
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Ausgeschrieben ist hier die 2-jährige Untersuchung (Herbstkampagne 2020, Frühjahrskampagne und Herbstkampagne 2021) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei 2 Flächen in der AWZ der Nordsee (N-6.6, N-6.7, Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen), für die auch jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit der Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Berichte zu erstellen sein.
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Ausgeschrieben ist hier die 2-jährige Untersuchung (Herbstkampagne 2020, Frühjahrskampagne und Herbstkampagne 2021) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei 2 Flächen in der AWZ der Nordsee (N-6.6, N-6.7, Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen), für die auch jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit der Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Berichte zu erstellen sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-05 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 046-108599
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
— zur Qualifikation einzureichende unterlagen im Vergabeverfahren.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden,
— mit dem Angebot vorzulegen;
— Eigenerklärung;
— Untersuchungskonzept (siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept");
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen;
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe;
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer;
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— auf gesondertes verlangen des Auftraggebers vorzulegen;
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation;
— Deckungsnachweis der Versicherung;
— Referenzschreiben;
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
— Referenzen.
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Beschreibung der ausgeführten Leistung;
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
— Auftragssumme brutto;
— Datenschutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
— zur Qualifikation einzureichende unterlagen im Vergabeverfahren.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden,
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer;
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— auf gesondertes verlangen des Auftraggebers vorzulegen;
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation;
— Deckungsnachweis der Versicherung;
— Referenzschreiben;
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
— Referenzen.
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Beschreibung der ausgeführten Leistung;
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
— Auftragssumme brutto;
— Datenschutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Ausgeschrieben ist hier die 2-jährige Untersuchung (Herbstkampagne 2020, Frühjahrskampagne und Herbstkampagne 2021) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei 2 Flächen in der AWZ der Nordsee (N-6.6, N-6.7, Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen), für die auch jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit der Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Berichte zu erstellen sein.
Ausgeschrieben ist hier die 2-jährige Untersuchung (Herbstkampagne 2020, Frühjahrskampagne und Herbstkampagne 2021) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei 2 Flächen in der AWZ der Nordsee (N-6.6, N-6.7, Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen), für die auch jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit der Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Berichte zu erstellen sein.
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-6.6 und N-6.7 sowie einem gemeinsamen Referenzgebiet in 3 Kampagnen: Herbstkampagne 2020, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 15.9.2020 bis 15.11.2020 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.3.2021 bis 15.5.2021 (Benthos) bzw. 1.4.2021 bis 30.5.2021 (Fische); Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 15.9.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-6.6 und N-6.7 sowie einem gemeinsamen Referenzgebiet in 3 Kampagnen: Herbstkampagne 2020, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 15.9.2020 bis 15.11.2020 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.3.2021 bis 15.5.2021 (Benthos) bzw. 1.4.2021 bis 30.5.2021 (Fische); Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 15.9.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
— Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 10 Baumkurrenfänge pro Fläche bzw. Referenzgebiet;
— Infauna-Untersuchung mit dem Van-Veen-Greifer, pro Kampagne Beprobung von 20 Stationen pro Fläche bzw. Referenzgebiet;
— Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 20 Hols pro Seite (Steuerbord 20 Hols, Backbord 20 Hols) auf Fläche N-6.6, 20 Hols pro Seite im Referenzgebiet und 15 Hols pro Seite auf Fläche N-6.7;
— nach Bedarf Videountersuchung der Epifauna, Makrophyten und Biotopstruktur, bis zu 5 Videotransekte pro Kampagne und Fläche.
Die Untersuchungsergebnisse sind in insgesamt 4 Berichten (jeweils ein Zwischen- und ein Abschlussbericht pro Fläche, Zwischenbericht nach den ersten beiden Kampagnen, Abschlussbericht nach allen 3 Kampagnen) zusammenzufassen und auszuwerten. Die Berichte haben insbesondere eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) in Bezug auf die Schutzgüter Benthos und Fische zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt.
Die Untersuchungsergebnisse sind in insgesamt 4 Berichten (jeweils ein Zwischen- und ein Abschlussbericht pro Fläche, Zwischenbericht nach den ersten beiden Kampagnen, Abschlussbericht nach allen 3 Kampagnen) zusammenzufassen und auszuwerten. Die Berichte haben insbesondere eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) in Bezug auf die Schutzgüter Benthos und Fische zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und die Eignung der Flächen zur staatlichen Ausschreibung (durch die Bundesnetzagentur, BNetzA) überprüft werden.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und die Eignung der Flächen zur staatlichen Ausschreibung (durch die Bundesnetzagentur, BNetzA) überprüft werden.
Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus den Bietern dieser BNetzA-Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Berichte ihre Gebote berechnen können.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2023 in Art und Umfang für andere Lokationen der Nordsee.
Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrages können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer, ohne weitere Ausschreibung, vergeben werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsche AWZ der Nordsee
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB sind im Formblatt „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium),
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB sind im Formblatt „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium),
b) Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium),
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium),
c) Bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
500 000,00 EUR
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters,
b) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Der spezifische, durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
250 000 EUR
c) Versicherungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
— für Personenschäden 10 000 000,00 EUR;
— für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das 2-fache der Deckungssumme beträgt.
— der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
— siehe Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
— zur Qualifikation einzureichende unterlagen im Vergabeverfahren.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden,
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden,
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer;
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— auf gesondertes verlangen des Auftraggebers vorzulegen;
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation;
— Deckungsnachweis der Versicherung;
— Referenzschreiben;
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
— Referenzen.
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Beschreibung der ausgeführten Leistung;
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
— Auftragssumme brutto;
— Datenschutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung (Herbstkampagne 2020, Frühjahrskampagne und Herbstkampagne 2021) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei 2 Flächen in der AWZ der Nordsee (N-6.6, N-6.7, Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen), für die auch jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit der Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Berichte zu erstellen sein.
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung (Herbstkampagne 2020, Frühjahrskampagne und Herbstkampagne 2021) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei 2 Flächen in der AWZ der Nordsee (N-6.6, N-6.7, Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen), für die auch jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit der Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Berichte zu erstellen sein.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
— Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Untersuchungskonzept (siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept“),
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe,
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft.
— Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben,
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Referenzen.
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto,
— Datenschutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
— Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft.
— Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben,
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Referenzen.
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto,
— Datenschutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung (Herbstkampagne 2020, Frühjahrskampagne und Herbstkampagne 2021) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei 2 Flächen in der AWZ der Nordsee (N-6.6, N-6.7, Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen), für die auch jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit der Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Berichte zu erstellen sein.
Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung (Herbstkampagne 2020, Frühjahrskampagne und Herbstkampagne 2021) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei 2 Flächen in der AWZ der Nordsee (N-6.6, N-6.7, Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen), für die auch jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit der Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Berichte zu erstellen sein.
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4) auf den Flächen N-6.6 und N-6.7 sowie einem gemeinsamen Referenzgebiet in 3 Kampagnen: Herbstkampagne 2020, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 15.9.2020 bis 15.11.2020 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.3.2021 bis 15.5.2021 (Benthos) bzw. 1.4.2021 bis 30.5.2021 (Fische); Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 15.9.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4) auf den Flächen N-6.6 und N-6.7 sowie einem gemeinsamen Referenzgebiet in 3 Kampagnen: Herbstkampagne 2020, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 15.9.2020 bis 15.11.2020 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.3.2021 bis 15.5.2021 (Benthos) bzw. 1.4.2021 bis 30.5.2021 (Fische); Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 15.9.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
— Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 10 Baumkurrenfänge pro Fläche bzw. Referenzgebiet,
— Infauna-Untersuchung mit dem Van-Veen-Greifer, pro Kampagne Beprobung von 20 Stationen pro Fläche bzw. Referenzgebiet,
— Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 20 Hols pro Seite (Steuerbord 20 Hols, Backbord 20 Hols) auf Fläche N-6.6, 20 Hols pro Seite im Referenzgebiet und 15 Hols pro Seite auf Fläche N-6.7,
— Nach Bedarf Videountersuchung der Epifauna, Makrophyten und Biotopstruktur, bis zu 5 Videotransekte pro Kampagne und Fläche.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-04 📅
Name: BioConsult SH GmbH & Co.KG Schobüller
Postort: Husum
Land: Deutschland 🇩🇪 Nordfriesland🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 500 250 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
— Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft.
— Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben,
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto,
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes —
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: — Justiziariat Z11 —
Quelle: OJS 2020/S 109-265095 (2020-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 750 000 EUR 💰
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
— Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren:
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung;
— Untersuchungskonzept (siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept“);
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen;
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe;
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer;
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation;
— Deckungsnachweis der Versicherung;
— Referenzschreiben;
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
— Referenzen.
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Beschreibung der ausgeführten Leistung;
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
— Auftragssumme brutto;
— Datenschutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
— Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren:
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer;
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation;
— Deckungsnachweis der Versicherung;
— Referenzschreiben;
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
— Referenzen.
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Beschreibung der ausgeführten Leistung;
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
— Auftragssumme brutto;
— Datenschutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.