Ökostromlieferung an die Stadt Beckum 2021

Stadt Beckum

Ökostromlieferung (mit Neuanlagenquote) 2021-2023 an die Stadt Beckum, Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung; Aufteilung in 3 Lose, ca. 271 Abnahmestellen, jährlich ca. 3,9 GWh; Lieferbeginn 1.1.2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: E-01-20-65
Kurze Beschreibung:
Ökostromlieferung (mit Neuanlagenquote) 2021-2023 an die Stadt Beckum, Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung; Aufteilung in 3 Lose, ca. 271 Abnahmestellen, jährlich ca. 3,9 GWh; Lieferbeginn 1.1.2021.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Warendorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Beckum
Postanschrift: Weststraße 46
Postleitzahl: 59269
Postort: Beckum
Kontakt
Internetadresse: http://www.beckum.de 🌏
E-Mail: stadt@beckum.de 📧
Telefon: +49 252129-0 📞
Fax: +49 25212955-199 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDF9ZZK/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDF9ZZK 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-12 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 113-273664
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Ca. 14 Abnahmestellen mit ca. 1,8 GWh/Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2025).
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Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Ca. 176 Abnahmestellen mit ca. 1,3 GWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Ca. 81 Abnahmestellen mit ca. 0,8 GWh/Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU -Bekanntmachung;
— Angaben zur Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB;
— Angaben zum Unternehmen;
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers;
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— Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit Versicherungsbestätigung über den Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung;
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate;
— Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
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Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden; bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Beckum, Raum 109, Weststr. 46, 59269 Beckum
Zusätzliche Informationen:
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.beckum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDF9ZZK/documents 🌏
Kontaktperson: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Telefon: +49 252129-112 📞
E-Mail: submission@beckum.de 📧
Fax: +49 25212955-112 📠
Land: Warendorf 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW unter www.vergabe-westfalen.de.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
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Die Unterlagen sind in elektronischer Form mit beiliegendem Angebotsformular nebst Anlagen auszufüllen und in Textform nach § 126 b BGB und unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW unter www.vergabe-westfalen.de mit den geforderten Nachweisen einzureichen. Das vollständige Angebot muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein.
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Bekanntmachungs-ID: CXPWYDF9ZZK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de 📧
Fax: +49 251411-2165 📠
Internetadresse: www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 113-273664 (2020-06-10)