Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: OP Tischsystem, CBF, Gebäude 5013
AB 65/20
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung: OP Tischsystem, CBF, Gebäude 5013.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12200 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt die Beschaffung von OP-Tischsysteme bestehend aus:
— 4 Stk. ortsfeste OP-Tischsysteme,
— 4 Stk....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt die Beschaffung von OP-Tischsysteme bestehend aus:
— 4 Stk. ortsfeste OP-Tischsysteme,
— 4 Stk. Bodeneinbauplatten,
— 8 Stk. Universal-OP-Lagerflächen,
— 8 Stk. höhenverstellbaren Transportern,
— 1 Stk. Zubehörwagen sowie diversen Zubehörkomponenten für die allgemeine Grundversorgung sowie für die HNO/Kieferchirurgie.
Nähere Angaben zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 1. V 124 H.F Eigenerklärung: Entfällt bei Präqualifizierung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-11
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-11
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine Personen sind befugt an der Angebotseröffnung teilzunehmen, § 14 EU VOB/A.
Die Niederschrift des Submissionstermins wird allen Bietern im Nachgang...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Keine Personen sind befugt an der Angebotseröffnung teilzunehmen, § 14 EU VOB/A.
Die Niederschrift des Submissionstermins wird allen Bietern im Nachgang elektronisch zur Verfügung gestellt.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 21.8.2020, 22.00 Uhr, zum Download...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 21.8.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Bitte geben Sie beim Download Ihre Kontaktdaten an, anderenfalls müssen Sie sicherstellen, dass Sie die aktuelle Version der Vergabeunterlage nutzen.
Fragen/Hinweise reichen Sie bitte über https://vergabeplattform.charite.de bis spätestens zum 12.8.2020, 11.00 Uhr, ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Die o. g. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2020/S 142-348330 (2020-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt die Beschaffung von OP-Tischsysteme bestehend aus:
— 4 St. ortsfeste OP-Tischsysteme,
— 4 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt die Beschaffung von OP-Tischsysteme bestehend aus:
— 4 St. ortsfeste OP-Tischsysteme,
— 4 St. Bodeneinbauplatten,
— 8 St. Universal-OP-Lagerflächen,
— 8 St. höhenverstellbaren Transportern,
— 1 St. Zubehörwagen sowie diversen Zubehörkomponenten für die allgemeine Grundversorgung sowie für die HNO/Kieferchirurgie.
Nähere Angaben zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 142-348330
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AB 65/20
Titel: OP Tischsystem, CBF, Gebäude 5013
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Getinge Deutschland GmbH
Postanschrift: Kehler Strasse 31
Postort: Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rastatt🏙️
URL: www.getingegroup.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Die o. g. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 227-555506 (2020-11-16)