Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Lieferbeziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
10. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern – falls zutreffend,
11. Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmern – falls zutreffend.
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
12. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe – falls zutreffend,
13. Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters,
14. Nachweis über das Vorhandensein eines EDV-gestützten QM-Systems zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch Eigenerklärung des Bieters,
15. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen,
16. Eigenerklärung des Bieters, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV),
17. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
18. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
19. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) — falls zutreffend,
20. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
21. Auszug aus dem Gewerbezentralregister — falls vorliegend,
22. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
23. Scientology-Schutzerklärung,
24. Nachweis betreffend die Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Reinigung in Form:
— einer Eigenerklärung des Bieters über die Einhaltung der vorgegebenen Anforderungen an die Reinigung im Auftragsfalle sowie
— einer Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfalle von ihm ausschließlich Reinigungspersonal eingesetzt werden wird, welches über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt, um Fragen und Anweisungen der Mitarbeiter, Besucher und Patienten zu verstehen bzw. beantworten zu können.
Einer Eigenerklärung des Bieters über die Einhaltung tariflicher Regelungen im Auftragsfalle