Der AOK-Bundesverband ist der dienstleistungsorientierte Interessenvertreter der AOK-Gemeinschaft. Die AOK-Gemeinschaft versichert in elf verschiedenen AOKs bundesweit mehr als 26 Millionen Menschen. Gegenstand dieses nicht-exklusiven Zulassungsverfahrens (sog. „Open-House Verfahren“) ist, bis zum In-Kraft-Treten etwaiger Exklusivverträge nach einer öffentlichen Ausschreibung, ein Rahmenvertrag zur Bereitstellung von KIM-Postfächern für die AOK-Gemeinschaft. Der Rahmenvertrag im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 9.10.2020 in Kraft und endet am 31.12.2024. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-25.
Auftragsbekanntmachung (2020-09-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch”
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Open-House-Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages zur Bereitstellung von KIM-Postfächern
2020-09-25-SYS-KRA”
Produkte/Dienstleistungen: Datendienste📦
Kurze Beschreibung:
“Der AOK-Bundesverband ist der dienstleistungsorientierte Interessenvertreter der AOK-Gemeinschaft. Die AOK-Gemeinschaft versichert in elf verschiedenen AOKs...”
Kurze Beschreibung
Der AOK-Bundesverband ist der dienstleistungsorientierte Interessenvertreter der AOK-Gemeinschaft. Die AOK-Gemeinschaft versichert in elf verschiedenen AOKs bundesweit mehr als 26 Millionen Menschen. Gegenstand dieses nicht-exklusiven Zulassungsverfahrens (sog. „Open-House Verfahren“) ist, bis zum In-Kraft-Treten etwaiger Exklusivverträge nach einer öffentlichen Ausschreibung, ein Rahmenvertrag zur Bereitstellung von KIM-Postfächern für die AOK-Gemeinschaft. Der Rahmenvertrag im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 9.10.2020 in Kraft und endet am 31.12.2024. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Open-House Verfahrens sind folgende Leistungen:
— Bereitstellung von „KIM-Postfächern“ für den Auftraggeber:
—— Registrierung und ggf....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Open-House Verfahrens sind folgende Leistungen:
— Bereitstellung von „KIM-Postfächern“ für den Auftraggeber:
—— Registrierung und ggf. Deregistrierung des Auftraggebers als KIM-Teilnehmer;
—— Aktualisierung der (KIM-) Mail-Adressen im Verzeichniseintrag des Auftraggebers im TI-Verzeichnisdienst (VZD);
—— Bereitstellung einer Schnittstelle beim KIM-Mailserver des Auftragnehmers zum Versenden und Abholen von E-Mails durch die Basis-Consumer des Auftraggebers;
—— Übermittlung- und Zwischenspeicherung der KIM-E-Mails von und zum Auftraggeber durch den Mail-Server des Auftragnehmers.
— KIM-Postfächer für Test- und Produktionssysteme des Auftraggebers;
— Service- und Support für den Auftraggeber und seine IT-Dienstleister;
— Unterstützung des Auftraggebers und seiner Dienstleister bei Test, Abnahme und Inbetriebnahme.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch nicht um ein solches offenes Verfahren - der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die Auftraggeber gehen davon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller interessierten Unternehmen zum Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen bis zum 31.10.2020 der Beitritt zum Rahmenvertrag zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem in I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für die Zulassung, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmals am 9.10.2020 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen:
1. Antrag auf Zulassung, bzw. zum Beitritt zum Rahmenvertrag „Bereitstellung von KIM Postfächer“ (Vordruck),
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bestehen (Vordruck),
3. unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
4. unterschriebene Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck),
5. Nachweis das der Interessent als „Anbieter operativer für Betriebsleistungen für das sichere Übermittlungsverfahren KOM-LE“ von der gematik zugelassen ist. Sollte der Interessent noch nicht zugelassen sein, ist ein Zeitplan zur Erreichung der Zulassung mit der Erreichung der in der Leistungsbeschreibung genannten Meilensteine unter Nennung der jeweiligen Termine erforderlich und vom Interessent vorzulegen,
6. Unterzeichneter und mit einem Firmenstempel versehener Rahmenvertrag „Bereitstellung von KIM Postfächer“ (3-fach im Original) ohne Anlagen.
Die o. g. Unterlagen sind auf postalischem Weg gekennzeichnet mit „Open-House Verfahren Bereitstellung von KIM Postfächer“ einzureichen bei:
AOK-Bundesverband, Abteilung Strategische Projekte, IT-Steuerung, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin.
Um dem Rahmenvertrag zum 9.10.2020 beizutreten, müssen die zuvor benannten Unterlagen mindestens 7 Tage vorher, mithin spätestens zum 2.10.2020, 12 Uhr beim AOK Bundesverband eingehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-09 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Postfach L (Upgrade zur Grundgröße): Durchschnittlich 20 000 Mails pro Tag, Spitzenlast 50 000 Mails pro Tag;
— Postfach XL (Upgrade zu Größe L):...”
Beschreibung der Optionen
— Postfach L (Upgrade zur Grundgröße): Durchschnittlich 20 000 Mails pro Tag, Spitzenlast 50 000 Mails pro Tag;
— Postfach XL (Upgrade zu Größe L): Durchschnittlich 30 000 Mails pro Tag, Spitzenlast 70 000 Mails pro Tag;
— Performance Highspeed max. 10 Mails/Sek;
— Consultingleistung zum Projekt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bestehen (Vordruck);
— Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zur Zuverlässigkeit (Vordruck).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Unterschriebene Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Unterschriebene Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis das der Interessent als „Anbieter operativer für Betriebsleistungen für das sichere Übermittlungsverfahren KOM-LE“ von der gematik zugelassen ist....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis das der Interessent als „Anbieter operativer für Betriebsleistungen für das sichere Übermittlungsverfahren KOM-LE“ von der gematik zugelassen ist. Sollte der Interessent noch nicht zugelassen sein, ist ein Zeitplan zur Erreichung der Zulassung mit der Erreichung der in der Leistungsbeschreibung genannten Meilensteine unter Nennung der jeweiligen Termine erforderlich und vom Interessent vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-31
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1)...”
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Um dem Rahmenvertrag zum 21.9.2020 beizutreten, müssen die zuvor benannten Unterlagen mindestens 7 Tage vorher, mithin spätestens zum 14.9.2020, 24 Uhr beim AOK Bundesverband eingehen. Spätere Beitritte erfolgen jeweils i. d. R. 14 Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDJ15
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartelamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 190-459016
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-31 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-03-31 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-31 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-03-31 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2021/S 005-007775 (2021-01-05)